Waldreservat Chrauchtalruestel, Glarus Süd
Reservats forestals · Glarus
Document
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Glarus
- Nivel
- Chantun
- Approvà da
- DBU
- Decidì
- 18-09-2018
- En vigur dapi
- 18-09-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Glarus
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Datotecas
WAR-1631-20180918-E-N27+Chrauchtalruestel.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
VEREINBARUNG zwischen dem
KANTON GLARUS Departement Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus und der
WALDEIGENTUMER/IN Gemeinde Glarus Süd Gemeinderat Glarus Süd Postfach 9 8756 M¡flödi
betreffend
Ausscheidung und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Chrauchtalruestel bei Matt (Teile der Parzelle Nr. 700 GB Matt, Gemeinde Glarus Süd)
Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:
1.
Zweck
Ganzen Text zeigen
Mit der vorliegenden Vereinbarung wird der Wald im Gebiet Chrauchtalruestel gemäss den untenstehenden Zielen als Totalreservat unter Schutz gestellt.
2.
Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die sich im beiliegenden Plan 1:5'000 innerhalb der Perimeter befindenden Waldflächen (Teile der Parzelle 700, GB Matt, Gemeinde Glarus Süd). Das Waldreservat umfasst eine Fläche von 30.06 ha.
3.
Schutzziele Angestrebt wird ein Natun¡rald ohne forstwirtschaftliche Nutzung und mit geringer alpwirtschaftlicher Nutzung des Waldes im Sinne eines Totalreservats. Die möglichst ungestörte natürliche Entwicklung des Waldes muss gewährleistet sein. Die Schutzziele sind:
. Schutz der Vielfalt subalpiner Waldgesellschaften; . Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; o Zulassen von Wildnis und einer natürlichen Waldentwicklung; . Beitrag zum Schutz einer besonderen Landschaft; o Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe; o Die Beweidung von Wald zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird weder ausgedehnt noch intensiviert.
4.
Massnahmen Folgende Massnahmen sind in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und Naturgefahren und bei Bedarf nach Anzeichnung durch denRevierförster erlaubt:
31 . August 201 B
113
- Beweidung von Wald mit Rindvieh im bisherigen Gebietsumfang. Die Beweidung von Wald mit Geissen ist ausgeschlossen. - Absägen und Eñtfernen von Bäumen, die aus dem Waldreservat in den Chrauchbach fallen und zu Verklausungen führen können; - Absägen und Entfeinen von Sturm- oder Lawinenholz in Bacheinhängen, das zu Verklãusungen führen kann (Holz bleibt im Waldreservat).
Folgende Massnahmen sind nach Anzeichnung durch den Revierförster erlaubt: ia¡en und Liegenlassen von Bäumen, die eine Gefahr für Strassen oder Wanderuvege darstellen (Geiahrenträger). Falls notwendig, können die Bäume entfernt werden; Absägen und Entfernen von Bäumen, die aus dem Waldreservat auf Weideflächen fallen; Fälleñ und Aufrüsten von Bäumen für den Eigengebrauch der das Gebiet bewirtschaftenden Alp (Brenn- und Pfahlholz) sowie der sich im Waldreservat befindenden Jagdhütten (Brennholz).
-
Weitere erlaubte Massnahmen: lnstandstellungsarbeiten an Strassen, Wegen und Wasserleitungen, die durch den Wald führen; Aufstellen und Unterhalt von Beschriftungen und lnformationstafeln'
-
5.
Abgeltung für Leistungen im öffentlichen lnteresse a) Die Gðmeindé Glarus Süd begründet das Waldreservat als Rodungsersalzzu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzès gemäss Art. 7 Abs. 2 WaG. Eine Ertragsausfall-Entschädigung entfällt.
b) Die Herstellung und der Ersatz von Beschriftungen und lnformationstafeln erfolgt durch den Kanton, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und Naturgefahren' c) Das Rufsteilen und der Unterhalt von Beschriftungen und lnformationstafeln erfolgt durch die Gemeinde Glarus Süd.
6.
Weitere VerPflichtungen Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, alle Massnahmen, die für die Schutzziele förderlich sind, zu unterstützen und umgekehrt alle Massnahmen, die diesen Zielen abträglich sind, abzuwenden. Das Waldreservat wird im kantonalen Waldplan aufgeführt'
7.
Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung tritt nach Unierzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert bis zum 31 Dezember 2067 (b0 Jahre). Die Vertragsparteien verhandeln vor Ablauf der Vereinbarung über deren Verlängerung und die zugehörigen Bedingungen und Abgeltung der Leistungen.
8.
Rechtsnachfolge Die Vereinbarung uer[flicntet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragspartéien.'Sie ist einem Rechtsnachfolger mit weiterer Überbindungsverpflichtung zu übertragen.
9.
Beilagen - Der beiliejenOe plan 1:5'000 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss Ziffer 2 wird voñden parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. - Übersichtskarte 1 :5'000 mit Waldgesellschaften
31 . August 201 8
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Kaspar Becker, Regierungsrat
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André Pichon, Gemeindeschreiber
Diese Vereinbarung wird in 3 Exemplaren ausgefertigt:
Exemplar:
(Ein Exemplar geht an den zuständigen Revierförster)
31. August2018
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Planbeilage zur Vereinbarung über ein Waldreservat zwischen der Gemeinde Glarus Süd und dem Kanton Glarus
Kanton Glarus, Depaftement Bau und Umwelt
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