RRB Baulinien Leuggelbach Steiningen Bifang

Lingias da construcziun da vias · Glarus

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Lingias da construcziun da vias
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27-11-1972
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27-11-1972

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BKS-1631-19721127-E-946-Leuggelbach+Strassenkorrektion+Steinigen-Bifang.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

fi

27. November 1972 S 946

Strassenwesen. Ausbau der Kantonsstrasse in Luchsingen, Genehmigung des Ausführungsprojektes l:500.

Die Baudirektion legt dem Regierungsrat unterm l.November 1972 folgenden Bericht und Antrag vor: Siehe Beschluss: 1. Das đem

Be i 1 a g e

Regierungsrat

unterbreitete

Ausbauprojekt wird genehmigt. 2. Die erhobenen

Ganzen Text zeigen

Einsprachen werden der

Landerwerbskommission

mit dem Ersuchen

überwiesen, mit den Einsprechern womöglich eine Erledigung in dem Sinne zu nden, wie es die Baudirektion beantragt

hat; falls sich keine Einigung erzielen lässt, wäre dem Auszug an:

Regierungsrat

Baudirektion;

singen, Luchsingen; Herrn

erneut

Kantonsingenieur

Antrag zu stellen. ;

Gemeinderat Luch-

Regierungsrat Hermann Feusi, Präsident

derLanderwerbskommission, Glarus.

BAUDIREKTION

Glarua,den l.November 1972

DES KANTONS GLARUS

An den

Regierungsrat

-heyder Kantonsstrasse Genehmig

des Kantons Glarus

des Ausführngsprojektes l:500

onmiektfür den Ausbau der wt, 67 des

27. NOV.1972

in Luchsingen,

Am 3. Juli 1972 haben Sie uns kantonalen

belanntzu geben und zur

Kantonsstrasse Einsichtnahne

ie Gemeindekanzlei Iuchsingen

No. g46

ernächtigt,

Strassengesetzes

REGIERJNGSRAT

das

Ausführungs-

in Iuchsingen gemäss auszustecken,

unâ

öffentlich

Einspracheerhebung

auf

aufzulegen.

Wir haben điePlanauflage durchgeführt und innerhalb der gesetzlich £estgesetzten Frist von 30 Tagen sind dem Gemeinderat iachsingen total 17 Einsprachen zugegangen. Der Gemeinderat hat ns dieselben mit Schreiben und Binsprachenvom 6. Oktober 1972

ausführlichem überlassen.

Kommentar zu den

Buđen einzelnen Einsprachen äussern wir ns wie folgt:

BÄnsprache . von

,Parz,4

DerEinsprecher ist mit đer Linienführung und mit der Breite des vorgesehenen Trottoirs einverstand en, nöchte aber an Stelle der vorgesehenen Bös chng gegen seine Iiegenschaft eine Gartenmauer

samt

Abschlusszaun.

Wirhaben die Angelegenheit

geprüft nd

festgestellt, dass

die sehr lange und schmale Parzelle 4 teilveise als Garten und teilweise als Weideland bewirtschaftet wird. Nach unserer Ansicht ist eine Böschung beim Weideland onne weiteres

tragoarund vernünftig. BeimGarten ist đer Fingriff aber in Anbetracht aer schmalen Iiegenschaft SOgrOsS, dass đort auf dieBinsprachae eingetreten werden sollte. Dadurch wird die Erstellung

einer 38 m langen Gartenmauer samt Abschluss-

zaun notwendig

Binsprachevon L

. ParZ J.80. ist mit dem Bau đes vorgesehenen Trottoirs einverstanden, verlangt aber beim Hauseingang einen schräg gestellten Bundstein und lehnt jogliche Haftung für SchneeHnd Bislawinen bei seinem đirekt an das Trottoir angrenzende Haus ab.

B3 handelt sich beim Schreiben des

nicht

Beine eigentliche Binsprache, seine Begehrenkönnen in men des Ianderwerbes erledigt werden.

Bin

Bintreten an dieser Stelle erübrigt sich.

-2 sDrache_vo L uch

ist. mit dem Bau des

Trottoirs

grundsätz-

oh einverstanden. In seinem ausführlichen Schreiben n 11.August 1972

bringt

er inegesamt 9 Wünsche und

orehren an. Diese betreffen Pa

179 und

können

bei

den

alle seine Liegenschaft LanderwerbEverhandlungen

erledigt werden.

irbeantragenIhnendeshalb, auf dieseEineprachenicht

einzutreten.

L. Sehreibenvon hat

Parz.278, keine

Binwendungen

Srottoirs zu machen. Sie wünscht

gegen den Bau des

lediglich,

dass ihr

der bei ihrer Iiegenschaft anfallende Humus überlassen wird. Diesem Wunsch kann bei đen Landerwerbsverhandlungen

entaprochenwerden und ein Eintreten des Regierungsrateg

erübrigt sich.

5.Schreibenvon Die Bigentümer der Parz. 175 verlangen, đass der Zugang zu ihrer Malerwerkstätte mit einem kleineren Fahrzeug

erhalten bleibe und dass nach wie vor die

bestehe, auf eigenem Grund und Boden ein

Möglichkeit

Personenauto

2u parkieren.

Bs handelt sich auch hier um Begehren, die ohne weiteres inRahmen des Ianderwerbes erledigt werden können.

BinBintreten hierauf erübrigt sich. 6,Bingprachevon Als Vertreter

nöchte

für das

projektierte

Irottoir lediglich einen Streifen von l.30 m Breite

abtreten und er verlangt zudem noch ein Näherbaurecht für Garagen, Zudem fordert er auch noch 30% Realersatz von der benachbarten Liegenschaft. Diese Parzelle gehört der

AusKonsequenzgriündenund weil eine Abtretung für ein 2.00m breites Trottoir hier zugemutet werden đarf, beträgt doch đer kleinste Abstand zum Wohnhaus auf Parz. 172 nachher noch 6.50 m, sollte die Einsprache

inBinvenehmenmi.t đemGemeinderatIuchsingen voll

umfänglich abgeiehnt werden. Auf die Forderung für Realersatzkann nter keinen Umständen eingetretern verden.

8inspra.chevon Auch die Bigentümer der Parzelle 170 verlangen, dass

das Trottoir bei Lhrer Iiegenschaft brelte von l.30 m

erstellt

lediglich

in einer

wird . Zuđdem möchten auch

8ie ein Näherbaurecht für Garagen.

- 3auch hier ein 2.00 m breite Trottoir zugemutet werden kann unở ein Garagenbau für mindestens 1 PHohne Beanruchung des Näherbaurechtes möglich sein sollte, beanDa

tragen wir Thnen, diese Binsprache vollunfünglich abzulehnen.

Binsprachg Der Besitzer der Parzo l69 lehnt die vorgeBehene Bodenabtretung von oa. 70 m2 als unzumutbar ab. Trotzdem meldet er aber verschied ene Begehren zu Handen des Landerwerbes

An, Diese gehen đahinp đass đas

Trottoir

viel schmälexr

alevorgesehen erstellt werden sollte.

ver-

Langt auch ein Näherbaurecht

für den Binbau einer Garage. Pest steat, dass der dex Bingriff bei Pazzelle 169, inGegensatz zu den bisher behanâelten Pällen, recht ein-

schneidend ist.

Aus Konsequenzgründen

una auch wegen der

Verkehrssicher-

heit sollte aber nbedingt an der vorgesehenen Trottoirbreite von 2.00 m

festgehalten

werden,

Dadurch kann näm-

lich die heute recht unübersichtliche Einmündung der Bahnhofstrasse wesentlich verbessert werden. Wirbeantragen Ihnen đeshalb ,die Binsprache vorsorglich abzulehnen.

9.Binsprachevon Für die Brstellvng des Trottoirs muss von Wohnhaus auf Parz. 137 đer Schopfanbau samt Treppe abgebrochen werden, schreibt am 8. August 1972, dass er

unserem Projekt nur unter der Voraussetzung zustimaen könne, dass vorher ein Detailprojekt für die Unbauten an seinem Haus erstel1t werde. Zudem verlangt abzutretenden Boden Realersatz.

des

Trottoirs

er für den

Bine andere

Linienführng

als die vorge-

muss auf alle

Fälle abgebrochen werden. Realersatz kann

sehene, ist an dieser Stelle nicht möglicho Der Schopf VOmKanton aus Konsequenzgründ en und weil er keinen

eigenenBoden besitzt, Bei den

nicht

geleistet werden.

Landerwerbsverhandlungen

kann in Zusammenarbeit

mit einen versierten Architekten sicher auch hier eine befriedigende Lösung gefunåen werden. Wir beantragen Ihnen đeshalb, die Binsprache vorsorglich abzulehnen.

10,EinspracheF Gemäas Projekt

werden an den bestehenden

Vorplätzen

des

Rest."Freihof" ,Parz.122, praktisch keine Veränderungen VOrgenommen .

Selbstverständlich mugs der für das Trottoir

Bodenvom Kanton erworben werden. Wir haben dass dadurch 4

Parkplätze

Die Besitzer des Reso

für PW verloren

"Freihof"

benötigte

festgestellt,

gehen.

könnten sich zu einer

Bodenabtretungnur nter folgendenBedingungen bereit erklären

(Binsprache

von

18,August

1972)

:

4

Kenton erstellt im Grundetück Parz.62 auf đer andern 9senseite 8 Parkplätze für Personenwagen,DieserParkStrase

ple wird dem Bes1tzer abgetreten.

als

sich unter dem Vorplatz

Kos ten des

Kantons ins

Realersatz

befindliche Oeltank wirå auf

Innere des Hauses versetzt.

Diebestehende Klärgrube wird

verlegt.

Der Bingang zum Restaurant muss umgebaut, d.h.

abgedreht

werden,

duden einzelnen

Punkten

üussern

wir uns wie

folgt :

Der Gemeinderat Iuchsingen wünscht im Zusammenhang mit der Binsprache der und weil Einsprachen Yonanderen Besitzera mit Vorplätzen vorliegen, dass auf den Parzellen 61 und 62 Parkplätze erstellt werden ,Diese Projekterweiterng bedingt zudem den Brwerb und den Ab-

bruchdes stark in đie Kantonsstrasse einspringenden Doppelwohnhauses, Die dadurch entstehenden Kosten belaufen sich, inkl.o Bretellung des Parkplatzes, auf cạ.

Pr.300'000, -Da

đie Parkplatzverhältnisse in der Ge-

DeindeIuchsingen sehr prekär sind und der Bngpass eli-

niniert werden sollte,unterstützen wir điese Projekt ermeiterung. Event. könnten eln Teil der Parkplätze (nax. 4 ) dem

abgetreten

oder

reserviert

werden.

2.DieVersetzung đes Oeltanks ist nicht unbedingt nötig.

Bs soll bei den Landerwerbsverhandlungen eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden werden.

3.Die Kanalisation wird, s0Weit mbedingt notwend ig, an die neuen

Verhältnisse

angepasst.

4,Bine Verlegung des Hauseinganges ist nicht nötig, da dort durch đen Bau des entstehen.

Trottoirs

keine Veränderungen

Virschlagen Ihnen vor, auf die Eingprache in diesemSinne einzutreten.

1,Bngprachevon Mit Schreiben vom 17.August l972 dass er unserem Projekt

zustimmen könne:

teilt

mit,

nur unter folgenden Bedingungen

1,Leistung von Realersatz für zwei Personenwagen in der Nähe de8

Wohnhauses.

2,Brstel1len einer neuen Klärgrube.

3.Uebernahme der Schneeräumung auf dem neuen Gehweg.

AusKonsequenzgründen sollte kein Realersate

Werden. Zudem verliert

geleistet

nr l Parkplatz.

Die Bretellung einer neuen Klärgrube ist nach unserer Meinungnicht nötig. DieSchneerüumung ist nach Strassengesetz Sache des Kantons.

irbeantragenIhnen. dieEinspxacheinbezug auf die

unkte 1 und 2 vOrsOxglich abzulehnen. tneprache vonF

Hit Schreiben vom 13.August 1972 teilt uns der Eigentümer der Earz.l17 mit, dass er mit dem Projekt einverstanden

Be,wernn Realersatz geleistet werde und wenn verschiedene aroeitern an seinen Geschäftshaus ausgefiührt wiürden.

5

dowlengt wird eine Verlegng des Ladeneingangs und AnBung der der Schaufenster an den neuen Zustana, Wir glauben, passng đass die Begehren

erfahren erledigt

betr. Anpassungsarbeiten in Landerwerbgwerden können, Das Gesuch betr. Real-

oraatz muse hingegen aus Konsequenzgründen und weil der

Ianton keinen Boden

besitzt,

abgelehnt werden.

Virbeantragenhnen deshalb, auf điePinsprachenicht einzutreten.

.Sinsprachevon verlangt für seine Parzelle 120, die Draktisch komplett für den Bau des Trottoirs benötigt ird, Realersatz, đa ihm đort gemäss Baubewilligung vom 25.März l972 erlaubt worden sei, einen Parkplatz zu er-

stellen. Auf diesem vorgesehenen Parkplatz kann abernur ein einziges Personenauto abgestellt werden. AusKonsequenzLründen muss auch díese Dinspracne vorsOrg-

lich abgelehnt und auf đieLanderwerbsvernandlungenver-

Yiệsen werden.

4,3ineprachevon Das

Schreiben

n von

vom 15.August 1972 lautet

wie folgt: "Nachdern der

Grenzabstand

zwischen dem Bachbargrundstück

undmeinem Wòhnhaus bereits

auf der Ostseite nur l.20m

beträgt, ist es für mich untragbar, auf der Westseite

einen Streifen

von runå 2 Metern

abzutreten,"

Da Perz.14, liegt in einer unübereichtlichen Kurve und technisch ist leider keine andere Lösung als die aufgelegte nöglich. Die Ueberbaung auf der gegenüberliegenden Strassenseite grenzt unmittelbar an den Strassenrand. Sicher muss hier eine Inkonvenienzentschädigung bezahlt werden.

AufGrund nserer Ausführungenbeantragen wir Ihnen, die dieBinsprache des abzulehnen. 15.Schreiben Mit Schreiben vom 17.August 1972 teiltms

die

mit, đass sie nühere Auskün te tbrauche, bis sie einer Bodenabtretung zustimme.

Bshandelt sich also hier nicht m eine eizentliche Binsprache.

16,Binsprachevoz Diese Einspreche betrifft die Pearzelle 202. Der Besi.tzer ist nit der Linienführung und mit der Breite des Trottoirs einverstanden, verlangt aber an Stelle der vorgesehenen Böschung eine Mauer. Aus Konsequenz nd vOr allem auch ausKostengründen sollte bei landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften unbedingt auf Mauera verzichtet werden. Im vOrliegenãenFal11 ist es relativ einfach die Böschung s0 Tlach zu erstellen, dass sie mit den ortsüblichen landWirtschaftlichen Maschinen bew.rtschaftet werden kann.

rbeantragenIhnen đeshalb. die Djnspracheabzulehnen.

6

insprachevọn DieBinsprache von velche die Parzelle a06 betrifft, lautet im Prinzip wie folgt: LDa der

Abstellplatz

vor meiner Garage der

Strassenkorrektion zum Opfer fällt, erhebe ich Anspruch auf Realersatz,

2.Im weitera

sieht

es S0 aus,

als Qb durch die Zuriück-

versetzung der Strassenbeleuchtung ein Baum gefällt werdenmUSs nd đic Freileitung derselben noch näher ans Holzhaus

heran käme. In dieser Beziehung sehe

ich die Sache nicht klar und erhebe Einsprache. 7.Auchmöchte ich, đaSs đie Strassenabzänung wieder Am gleichen Sinne hergestellt wird. Dazuäussern wir uns wie folgt:

Aunkte 2 und 3 sind eindeutig klar. Die Strassenbeleuchtungmuss so erstellt werden, dass keine Beeinträchtigung

desGebäudes entsteht. Der Bigentümer der Parzelle 206 hat ein Anrecht auf einen gleichwertigen Friéd auf der neuen Grenze.

Punkt 1

betrifft

den nur ca. 2.50 m tiefen

Garagenvor-

platz. Es ist heute schon unmöglich đort einen Personen-

wagen abzustellen.

AusKonsequenzgriindenmugs die Binsprache betr._Funkt 1

abgewieden, betr, Punkte 2 und 3 au đieLandexwerbsverhandlungen verwiesen werden.

Auf Grund unserer 1,Das vorliegende

Ausführungen

Projekt,

beantragen Wir Ihnen

wie es in den Plänen

:

125°03,

125'08, 125'18, 125°19, 125'20 - i2523 dargestellt ist, wird genehmigt. 2. Die Binsprachen

werden gemäss

nseren

Anträgen

BAUDIREKTION DES

KANTONS GLARUS

Auszüge an : -

Bavdirektion

Kantonsingenieur Gemeinderat Luchsinger

erledigt.