RRB Baulinien Bilten Au

Lingias da construcziun da vias · Glarus

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Lingias da construcziun da vias
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Glarus
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Chantun
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Decidì
06-07-2023
En vigur dapi
06-07-2023

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kantonglarus 1

Regierungsrat Rathaus 8750 Glarus

Auszug aus dem Protokoll

Donnerstag, 6. Juli 2023 / 8 395

Kantonsstrasse; Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten; Genehmigung des Ausführungsprojektes

Das Departement Bau und Umwelt legt dem Regierungsrat am 28. Juni 2023 folgenden Antrag vor (vgl. Beilage).

Beschluss

1. Das Ausführungsprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 17. Mai 2023.

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2. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.

3. Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, angefochten werden.

Der/Ratsschreiber:

N)

lic. iur. Hansjörg Dürst

Auszug an:

- Gemeinde Glarus Nord

- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau

- Staatskanzlei

Telefon 055 646 64 00 kanton gl arus 1 E-Mail: [email protected] |

www.gi.ch

Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus

An den Regierungsrat

Glarus, 28. Juni 2023 Unsere Ref: 2023-189

Kantonsstrasse; Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten; Genehmigung des Ausführungsprojektes

1. Ausgangslage

Das Industriegebiet Au in Bilten soll entwickelt werden. Dazu ist ein neuer Anschluss an die Linth-Escherstrasse erforderlich. Der neue Anschluss wird durch die EEE En Seplant, ausgeführt und finanziert. Parallel plant die EEE BEN die Realisierung eines Produktionsstandortes auf den nördlich der Linth-Escherstrasse liegenden Parzellen. Der Kanton Glarus als Strasseneigentümer führt das Bewilligungsverfahren gestützt auf das Strassengesetz durch.

2. Projekt

Das Projekt umfasst einen vierarmigen Knoten mit zwei Abbiegespuren, eine Querung der Linth-Escherstrasse für den Rad- und Fussverkehr, eine Querung des bestehenden Radund Fussweges auf der Nordseite und eine Gehwegverbindung zur Erlenstrasse auf der Südseite. Die neuen Einmündungen erfolgen rechtwinklig zur Kantonsstrasse. Im Knotenbereich wird aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit von heute 80 km/h auf neu 60 km/h reduziert.

3. Kosten

Die Kosten werden vollumfänglich durch die privaten Grundeigentümer getragen.

4. Öffentliche Auflage

Das Ausführungsprojekt hat über Art, Umfang und Lage des Werkes samt Nebenanlagen und über die Einzelheiten seiner bautechnischen Gestaltung Aufschluss zu geben (Art. 67 Abs. 3 StrG).

4.1. Verwaltungsinterne Vernehmlassung

Für das Ausführungsprojekt wurde eine Vernehmlassung bei den kantonalen Amtsstellen und bei der Gemeinde Glarus Nord durchgeführt. Dabei gingen nachstehende Stellungnahmen ein:

- Stellungnahme Kantonspolizei Glarus 11. Oktober 2022 - Stellungnahme Landwirtschaft 17. Oktober 2022

- Stellungnahme Wald und Naturgefahren 19. Oktober 2022 - Stellungnahme Gemeinde Glarus Nord 16. November 2022 - Stellungnahme Raumentwicklung und Geoinformation 12. März 2023

Der Umgang mit den einzelnen Anträgen und Forderungen wurde im Dokument «Mitbericht zum Auflageprojekt» zusammengefasst, welches integrierender Bestandteil des Auflagedossiers ist.

4.2. Auflage

Gemäss Art. 67 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) wurde das Ausführungsprojekt im Amtsblatt vom 17. Mai 2023 publiziert und für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt ging innert der Auflagefrist keine Einsprache ein.

5. Erteilung von Bewilligungen

Für das vorliegende Ausführungsprojekt sind keine Bewilligungen weiterer Behörden erforderlich.

6. Landerwerb

Es ist vorgesehen Land im Umfang von total ca. 893 Quadratmetern definitiv zu erwerben. Die Landabtretung an den Kanton Glarus erfolgt kostenlos.

7. Anträge

Das Departement beantragt dem Regierungsrat folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen:

1. Das Ausführungsprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 17. Mai 2023.

2. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.

Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, angefochten werden. 7 Y Füy das‚Departement

kardacıs A

Landesstatthalter

Beilagen (im CMi):

- Auflagedossier; Auflageprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten 17. Mai 2023 (Pläne datiert 24.04.2023)

- Stellungnahmen aus der Vernehmlassung

Auszug an:

- Gemeinde Glarus Nord

- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau

- Staatskanzlei