Teilrevision Genereller Erschliesungsplan

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Surses

Document

Numer
09.732
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Surses
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
07-07-2009

Karte

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AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

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La regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

7. Juli 2009

8. Juli 2009

732

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Riom-Parsonz beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:5'000 Schlittel- und Bikeweg SomtgantTigignas. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 21. Oktober 2008 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 22. Mai 2009. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 15. Mai 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Riom-Parsonz um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. GegenstandderRevisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Riom-Parsonz bildet die Anpassung der Generellen Erschliessungsplanung mit dem Trassee des geplanten Schlittel- und Mountainbikeweges von Somtgant nach Tigignas. Im gleichen Zug werden verschiedene bestehende Wege korrigiert resp. aufgehoben.

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Genereller Erschliessungsplan 1:5'000 Schlittel- und Bikeweg SomtgantTigignas 1. Korrektur formeller Mängel Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhören des Gemeindevorstandes und Betroffener in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) formelle Mängel beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden in der Legende des Generellen Erschliessungsplanes 1:5'000 Schlittel- und Bikeweg Somtgant-Tigignas formelle Mängel festgestellt, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Mit Schreiben vom 23. Juni 2009 wurde die Gemeinde Riom-Parsonz darüber ins Bild gesetzt. Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz stimmte mit Schreiben vom 24. Juni 2009 der Behebung der formellen Mängel in der Legende zu. Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Kennzeichnungen vorzunehmen. 2. Koordination des Nutzungsplanungs- und des Rodungsverfahrens Die Anlage des Schlittel- und Bikeweges bedingt die definitive Rodung von insgesamt 2'400 m 2 Waldfläche. Zusätzlich zu der definitiven Rodung sollen noch 1'800 m 2 temporärgerodetwerden. Die Rodungsbewilligung für die Beanspruchung von Waldareal für den Bau des Schlittel- und Bikeweges ist seitens des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) am 26. Juni 2009 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit dem vorliegenden regierungsrätlichen Nutzugsplangenehmigungsbeschlusses eröffnet. 3. Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Im Anschluss an das Nutzungsplanungs- und Rodungsverfahren ist das Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Verfahren) durchzuführen. Die Baubewilligung wird mit verschiedenen Auflagen bezüglich Schutz der Umwelt zu verbinden sein.

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Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:5'000 Schlittel- und Bikeweg Somtgant-Tigignas vom 12. Mai 2009 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:5'000 Schlittel- und Bikeweg SomtgantTigignas vom 12. Mai 2009 wird mit folgenden direkten Korrekturen (Korrektur

gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG im Einvernehmen mit der Gemeinde) genehmigt: a) Im zweiten Titel der Legende wird das Wort „Zonenplan" durch die Wortfolge „Generellen Erschliessungsplan" ersetzt. b) Der Mountainbikeweg (Downhill) sowie der Schlittelweg werden auch in den Hinweisen als geplant und nicht als bestehend gekennzeichnet. 2. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) vom 26. Juni 2009 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet. 3. Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. 6. Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

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7. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 8. Mitteilung:

Der Präsident:

H. Trachsel

Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen