Quartierplan Cresta Kulm

Procedura da plan da quartier · Celerina/Schlarigna

Document

Numer
01.GDEf2
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Celerina/Schlarigna
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
10-12-2001

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Celerina/Schlarigna mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3782_B_QP_Cresta_Kulm.pdfIn neuem Tab öffnen

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BESCHLUSS des

GEMEINDEVORSTANDES CELERINA vom 10. Dezember 2001

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Quartierplan Cresta Kulm

Änderung 2001

1. Der geänderte Quartierplan Cresta Kulm, umfassend die Parzellen Nr. 17,. 702 und 18 des Grundbuches Celerina wird gemöss den Bestimmungen von Art. 94 Baugesetz Celerina (BauG) genehmigt. Der Genehmigungs— beschluss bezieht sich insbesondere auic die Quartierplanvorschritten sowie

auf die zugehörigen Plane und Unterlagen, nömlich: . . . .

Bestandesplan Gestaltungsplan Erschliessungsplan Richtplan Modell

ist

Rechtskraft erwachsen und vollstreckbar. 3' Celerina, 16. Januar 2002 '

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2. Die Kosten der Quartierplanung gehen gemass Art. 29 der Quartierplonvorschriften zu Lasten der Eigentümer der Parzelle Nr. l7.

3. Der Quartierplan liegt wöhrend 20 Tagen seit Mitteilung dieses Beschlus— ses beim Gemeindebauamt Celerina für die Beteiligten zur Einsichtnahme auf. 4.

Dieser Beschluss kann innert 20 Tagen seit Mitteilung durch Rekurs beim

5.

Der vorliegende Quartierplan wird nach Eintritt

Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden angefochten werden.

der Rechtskraft im

Grundbuch Celerina auf den beteiligten und in Art. Quartierplanvertrages aufgeführten Parzellen angemerkt.

ö.

30

Abs.

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Mitteilung an: die beteiligten Grundeigentümer gemöss beigelegter Liste

Gemeindebauamt Celerina

. Grundbuchamt Oberengadin, 7500 St. Moritz nach Eintritt der Rechtskraft

GEMEINIIEVIIIISTANII GElEBIN ner Präsident.Iler Gemeinde

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Beilage: Liste der Grundeigentümer

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