Nachtrag II Zonenplan - Genehmigung
Plan da zonas · Zuzwil (SG) · Abolì ils 01-07-2026
Document
- Numer
- 2004-8310
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Zuzwil (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 08-10-2004
- En vigur dapi
- 08-10-2004
- Abolì
- 01-07-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9524 Zuzwil
8. Oktober 2004
Gemeinde Zuzwil: Ortsplanung; Nachträgliche Genehmigung II Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Der heute gültige Zonenplan der Gemeinde Zuzwil wurde grösstenteils mit Datum vom 27. Februar 1990 genehmigt. Wegen der damals bestehenden Lärmbelastung durch den Schiess betrieb sind im Gebiet Loberg einige Grundstücke vpn der Genehmigung zurückgestellt worden. Nach weiteren Abklärungen konnte am 17. Oktober 1990 ein erster Teil nachträglich genehmigt werden. Am 6. November 2001 hat die Bürgerschaft von Zuzwil entschieden, den Schiessstand aufzu heben und die Anlage Thurau in Wil mitzubenutzen. In der Folge ist der Schiessbetrieb in der Anlage Loberg eingestellt worden. Die Gemeinde stellt Antrag um nachträgliche Genehmigung auch des restlichen, ursprünglich zurückgestellten Bereiches an der Tödistrasse (vgl. gelb markierte Fläche in der beiliegenden Grundbuchkopie).
Die Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen für die nachträgliche Genehmigung gegeben -----,sind.In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der Zonenplan wird gemäss der im Beilageplan gelb markierten Fläche nachträglich genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 100.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
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G-Zuzw Geneh Nachtrag ZP (Tödistrasse) ThB 1512
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Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
Mit freundlichen Grüssen
Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung: �
__ _ _ s- s__________ �u-_-S-tr_au Beilagen: __ � Grundbuchkopie zu Ziff.1 de�.Verfügung ,. � Einzahlungsschein Kopie: � Rechtsabteilung � Amt für Raumentwicklung
G-Zuzw Geneh Nachtrag ZP (Tödistrasse) ThB 1512
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun