Baureglement

Zuzwil (SG)

Document

Numer
2000-8301
Vischnanca
Zuzwil (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
15-11-2000

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

15. November 2000

v |y

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9524 Zuzwil

VII 83 Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Baureglement Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Zwischen der Regelung von Art. 16 des Baureglementes und der dazugehörigen Skizze in den Technischen Erläuterungen besteht insofern ein Widerspruch, als in Art. 16 Abs. 1 die Gebäu­ delänge als „längste Fassadenabmessung, inkl. An- und Vorbauten“ definiert wird, in der Skiz­ ze die Vorbaute jedoch nicht als für die Gebäudelänge mitzuberücksichtigend dargestellt wird. Wir gehen davon aus, dass es sich diesbezüglich um ein redaktionelles Versehen handelt. Der Klarheit wegen wird daher im Rahmen dieser Verfügung festgehalten, dass die Gebäudelänge gestützt auf Art 16 Abs. 1 des Baureglementes definiert wird als „längste Fassadenabmes­ sung, inkl. An- und Vorbauten“. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

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Baudepartement:

1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr, 800.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Zuzwil G-BR BD leA 0019 20001115.doc

Baudepartement Planungsamt

Mit freundlichen Grüssen

Für dasßagdepartement Der Lefîer des Planungsamtes

Dr. PyFlaad

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Zuzwil G-BR BDLeA 0019 20001115.doc