Teilzonenplan Züberwangen-West - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
1996-8311
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
06.05.1996
In Kraft seit
06.05.1996
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

ll7

W

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9524 Zuzwil

6. Mar 1996

Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

-Teilzonenplan Hüseren -Teilzonenplan Züberwangen-West In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

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Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.-- Ue Fr. 300.--).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Der Vorsteher: s,g. or. �"- ., us"tJ' Dr. W. Kägi Regierungsrat

Beilage: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein

NUB01191.DOC

Baudepartement Sekretariat

Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

NUB01191.DOC

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