Teilzonenplan Hummelbühl - Genehmigung

Plan da zonas · Nesslau

Document

Numer
2003-6017
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Nesslau
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
10-07-2003
En vigur dapi
10-07-2003

Karte

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Datotecas

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Text

51 ________________________________

Baudepartement

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

10. Juli 2003

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Gemeinderat 9650 Nesslau

Gemeinde Nesslau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht (Teilzonenpläne als Folge der Waldfeststellung): > > > > > >

Teilzonenplan Brunnen II - III Teilzonenplan Hummelbühl Teilzonenplan Buebensegg Teilzonenplan Büelen Teilzonenplan Ebenhalde Teilzonenplan Bäder Teilzonenplan Stocken

Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig-ist und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-. Die Teilzonenpläne Brunnen ll-lll, Hummelbühl, Buebensegg, Büelen, Ebenhalde, Bäder und Stocken sind gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Ness Verfü 0007

Baudepartement Generalsekretariat

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2

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung > Kantonsforstamt (2)

G-Ness Verfü 0007

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