Baureglement Nesslau-Krummenau
Nesslau
Dokument
- Nummer
- 2010-6001
- Gemeinde
- Nesslau
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 10.05.2010
Karte
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Nesslau-Krummenau Postfach 63 Hauptstrasse 24 9650 Nesslau
10. Mai 2010
Gemeinde Nesslau-Krummenau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Ganzen Text zeigen
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Baureglement
Das Baureglement wurde vorgeprüft, die notwendigen Anpassungen/Korrekturen sind vorge nommen worden. Der beiliegende Planungsbericht ist nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung zwar Teil der einzureichenden Unterlagen, jedoch kein eigentliches Ortsplanungsinstrument. Nach Art. 31 des Baugesetzes bedarf er keiner Genehmigung durch das zuständige Departement. Aus diesem Grund wird er nicht genehmigt, sondern lediglich zur Kenntnis genommen. Im Übrigen ergibt die Prüfung, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Vom Planungsbericht wird Kenntnis genommen. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
10-2448 I 193115_63637
Mit freundlichen Grüssen
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilunq - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
10-2448 / 193115_63637