Nutzungsplanung (2001) Änderung GB 739
Plan da zonas · Lohn (SH)
Document
- Numer
- 33/513
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Lohn (SH)
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. RR
- Decidì
- 20-09-2011
- En vigur dapi
- 20-09-2011
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
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Text
Kanton Schaffhausen Regierungsrat
Beschluss vom 20. September 2011 Protokoll-Nr. 33/513
Lohn, Zonenplanänderung (Par zelle GB Nr. 739); Genehmigung
1. Bei dieser Zonenplanänderung handelt es sich nur um eine kleine Grenzkorrektur (Anpassung an langjährige Nutzung; Fläche seit 1970 nicht mehr landwirtschaftlich, sondern als Grenz Hecke genutzt). Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat Lohn (gemäss Art. 6 Abs. 3 BauO kann der Gemeinderat geringfügige Zonenplanänderungen selbst beschliessen) am 10. Janu ar 2011 die Zonenplanänderung, umfassend die Einzonung eines Teiles von Parzelle GB Nr. 739 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. Juni bis 6. Juli 2011. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 12. August 2011 ersucht der Gemeinderat Lohn um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.
II. 1.
Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.
2.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG Wpren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat gemäss Art. 6 Abs. 3 BauO, wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungs verfahren wurden keine Einwendungen gegen die Änderung vorgebracht. Die nach gesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.
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111. Auf Antrag des Baudepartements wird
b e s c h l o s s e n
1.
Die vom Gemeinderat Lohn am 10. Januar 2011 beschlossene Zonenplanänderung, umfassend die Einzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 739 von der Landwirt schaftszone in die Wohnzone W2, wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinderat 8235 Lohn ( die genehmigten Unterlagen werden durch das Pla nungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat - P�anungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Landwirtschaftsamt/ Melioration � Vermessungsamt Grundbuchamt - IKL - Tiefbauamt - EKS - Amt für Grundstückschätzung
2
Basas legalas
SHR 700.100 · Baugesetz · Chantun
SHR 700.101 · BauV · Chantun
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Chantun
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun