RRB Nr. 362/2015
Kulturförderung, Spoundation Motion Picture GmbH, Zurich Film Festival, Beitragsberechtigung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2015
362. Kulturförderung, Spoundation Motion Picture GmbH (Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge für das Zurich Film Festival)
Erwägungen
1. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Die Beitragsberechtigung für Kulturinstitutionen richtet sich nach § 2 des Kulturförderungsgesetzes (LS 440.1), wonach der Kanton an öffentliche und private Institutionen des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 25. August 2008 leistet der Lotteriefonds bis 2016 jährlich einen Beitrag von höchstens 5 Mio. Franken an die Fachstelle Kultur für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten vom Regierungsrat ausgewählter Kulturinstitutionen (Vorlage 4460a). Mit Beschluss Nr. 51/2010 hat der Regierungsrat die Kriterien festgelegt, die zusätzlich zu § 2 des Kulturförderungsgesetzes für die Verwendung dieser Lotteriefondsmittel anwendbar sind. Gleichzeitig hat er beschlossen, dass er über die konkrete Anerkennung der Beitragsberechtigung für Betriebsbeiträge über Fr. 200 000 entscheidet.
2. Die Spoundation Motion Picture GmbH betreibt das Zurich Film Festival (ZFF). Das ZFF, das erstmals im Herbst 2005 durchgeführt wurde und sich vorrangig dem Nachwuchs des internationalen Filmschaffens widmet, hat sich zu einem der wichtigsten Filmfestivals im deutschsprachigen Raum entwickelt. In den drei Wettbewerbskategorien (Internationaler Spielfilm, internationaler Dokumentarfilm und Fokus Deutschland, Österreich, Schweiz) zeigt es ausschliesslich erste, zweite oder dritte Regiearbeiten und bietet somit jungen, begabten Filmschaffenden die Möglichkeit, ihre Werke einem breiten Publikum zu zeigen. Zudem veranstaltet das ZFF die Zurich Master Class, eine Talentwerkstatt, in der sich aufstrebende Filmschaffende im Rahmen von Workshops und moderierten Diskussionen mit international anerkannten Filmgrössen austauschen. Seit 2012 führt das ZFF den internationalen Filmmusikwettbewerb durch, in dem es darum geht, die Filmmusik zu einem vom ZFF ausgewählten Kurzfilm zu schreiben. Die besten der eingereichten Kompositionen werden im Rahmen einer Sonderveranstaltung uraufgeführt, die abwechselnd in der Tonhalle mit dem gleichnamigen Orchester und im Kino Arena mit dem Zürcher Kammerorchester bzw. dem Zurich Jazz Orchestra stattfindet.
Seit 2011 hat das ZFF erneut eine beachtliche Entwicklung durchlaufen: 2014 besuchten 79 000 Personen (2011: 51 000) die 374 Vorstellungen (2011: 331), an denen 145 Filme (2011: 107) gezeigt wurden. Damit verbunden ist die seit 2011 erfolgte Kostensteigerung von rund 5,1 Mio. Franken auf rund 7,1 Mio. Franken gemäss Erfolgsrechnung 2013 bzw. 7,3 Mio. Franken gemäss Budget 2015. Das ZFF finanziert den Aufwand zu über 90% mit selbst erwirtschafteten Mitteln und Beiträgen von Dritten (Sponsoring, Spenden von Stiftungen und Privaten).
3. Nachdem die Fachstelle Kultur die Spoundation Motion Picture GmbH von 2008 bis 2011 unterstützt hatte, sicherte ihr der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 599/2012 eine Subvention von Fr. 210 000 für die Jahre 2012 bis 2014 zu. Die Stadt Zürich bezahlt einen jährlichen Beitrag von Fr. 350 000 (2015–2018) und das Bundesamt für Kultur leistet eine jährliche Finanzhilfe von Fr. 150 000 (2014–2016).
4. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 ersucht die Spoundation Motion Picture GmbH um Zusprechung eines jährlichen Betriebsbeitrags von Fr. 240 000 für 2015 und 2016. Das von der Spoundation Motion Picture GmbH organisierte ZFF bietet ein qualitativ hochstehendes, sorgfältig ausgewähltes Programm, dessen Veranstaltungen für die kantonale Bevölkerung gut zugänglich sind. Dank seiner mehrjährigen, erfolgreichen Tätigkeit und der professionellen Leitung ist es nicht nur lokal sehr gut verankert, sondern hat auch internationale Bedeutung und Ausstrahlung. Zudem sind die budgetierten Aufwendungen angemessen und nachvollziehbar und das Finanzierungskonzept ist schlüssig. Bei der kantonalen Beitragsleistung steht der Gesichtspunkt der Nachwuchsförderung im Vordergrund, weshalb vor allem die Zurich Master Class und ab 2015 der internationale Filmmusikwettbewerb zu unterstützen sind. Das von der Spoundation Motion Picture GmbH getragene ZFF erfüllt die in RRB Nr. 51/2010 Ziff. 2 lit. a festgelegten Kriterien. Zudem leistet es einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt des kulturellen Angebots im Kanton Zürich und somit zur kantonalen Standortattraktivität. Insbesondere trägt das ZFF wesentlich zur herausragenden Bedeutung der Filmstadt und des Filmkantons Zürich bei, dessen verstärkte Förderung ein Schwerpunkt des eben verabschiedeten Leitbilds Kulturförderung Kanton Zürich ist. Die Spoundation Motion Picture GmbH ist demnach weiterhin als beitragsberechtigte Kulturinstitution anzuerkennen.
5. Das anrechenbare Defizit beträgt gemäss Budget 2015 bei einem Gesamtaufwand von rund Fr. 7 345 000 und eigenen Einnahmen von Fr. 1 160 000 (Eintritte Fr. 820 000, Akkreditierungen Fr. 40 000, Inserate Fr. 200 000 und sonstige Erträge Fr. 100 000) Fr. 6 185 000. Bei der Ermittlung des anrechenbaren Defizits sind Sponsoring- und Gönnerbei- träge nicht zu berücksichtigen, weil ansonsten die beim Akquirieren von Drittmitteln erfolgreichen Kulturinstitutionen benachteiligt würden. Der vorgesehene jährliche Betriebsbeitrag von Fr. 240 000, der im Budget 2015 und im KEF 2015–2018 der Fachstelle Kultur eingestellt ist, ist tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits und steht somit in Einklang mit § 2 des Kulturförderungsgesetzes. Lediglich der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass der Beitrag aus Lotteriefondsmitteln bezahlt wird und somit keine Steuermittel verwendet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Spoundation Motion Picture GmbH wird mit Wirkung ab 1. Januar 2015 als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Die Beitragsberechtigung ist befristet bis 31. Dezember 2016.
III. Der Spoundation Motion Picture GmbH wird für die Durchführung des Zurich Film Festivals eine Subvention bis zur Hälfte der beitragsberechtigten Kosten, jährlich höchstens Fr. 240 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert.
IV. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung zu erlassen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an die Spoundation Motion Picture GmbH (Geschäftsführerin Nadja Schildknecht, Bederstrasse 51, 8002 Zürich [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi