18.3408
Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Barrile, Glättli, Marti Samira, Masshardt, Moser, Piller Carrard, Wermuth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Barrile, Glättli, Marti Samira, Masshardt, Moser, Piller Carrard, Wermuth)
Rejeter la motion
Brand Heinz · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben es vorliegend mit einer Motion zu tun, welche einen konsequenten Vollzug der Landesverweisungen anstrebt. Sie will mit anderen Worten eine Revision des Strafgesetzbuches oder der Strafprozessordnung. Dem Motionär geht es darum, eine konsequente Durchsetzung der Landesverweisung - so, wie sie eben mit der Ausschaffungs-Initiative angestrebt worden ist - zu realisieren. Oder anders ausgedrückt: Es soll kein Verzicht auf das Aussprechen der Landesverweisung aus Opportunitätsgründen stattfinden bzw. möglich sein. Die Härtefallklausel soll nach Auffassung des Motionärs sehr restriktiv ausgelegt werden. Insbesondere soll nach Auffassung des Motionärs nicht aus Opportunitätsgründen auf das Strafbefehlsverfahren ausgewichen werden, weil im Strafbefehlsverfahren die Landesverweisung nicht ausgesprochen werden kann.
Der Ständerat hat die Motion angenommen. Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen; ebenso beantragt Ihnen die vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 17 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion.
Bei der Umsetzung dieser Motion gibt es indessen noch gewisse praktische Schwierigkeiten bzw. Anfangsprobleme. Bekanntermassen ist das neue Recht zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Das neue Recht beschlägt mithin nur Sachverhalte bzw. Delikte, welche nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind. Aufgrund dieser zeitlichen Koinzidenz können Sie schliessen, dass bis heute noch kaum Straftatbestände vorliegen, welche aufgrund des neuen Rechts rechtskräftig beurteilt wurden oder beurteilt werden können. Es mag durchaus einzelne Fälle geben, aber aufgrund der Summe der Fälle lässt sich zumindest zum heutigen Zeitpunkt kein stringentes Urteil über die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen fällen.
Trotzdem: Auch wenn bis heute noch kaum Verurteilungen vorliegen, hat die Kommission entschieden, diese Motion gutzuheissen, und zwar, weil sie mit ihrem Entscheid zum Ausdruck bringen will, dass ihr die konsequente Durchsetzung des neuen Rechts ebenfalls ein grosses Anliegen ist. Die Kommission hat in ihren Beratungen auch klar festgehalten, dass sie einen Verzicht auf die Aussprechung der Landesverweisung alleine aus Opportunitätsgründen, weil es verfahrensmässig einfacher wäre, nicht hinnehmen will bzw. nicht zu akzeptieren bereit ist.
Die Kommission will ihren Entscheid auch als ausdrückliches Signal an die Verwaltung verstanden wissen, und zwar zum einen an die Statistikverantwortlichen: Die Kommission ist der Auffassung, dass die statistischen Grundlagen verbessert werden müssen, damit sich die Anwendbarkeit bzw. die Anwendung des neuen Rechts besser beurteilen lässt. Zum andern ist dieser Entscheid auch als Signal an die Konferenz der Staatsanwälte zu verstehen, welche damit erkennen soll, dass die Kommission eine möglichst konsequente Umsetzung des neuen Rechts anstrebt. Insbesondere - und ich wiederhole mich hier nochmals - soll nicht auf die Landesverweisung verzichtet werden, nur weil das Strafbefehlsverfahren eine einfachere, eine schnellere Beurteilung der Sachverhalte zulässt, dieses aber die Aussprechung der Landesverweisung nicht ermöglicht.
Ich möchte Ihnen deshalb im Namen der Kommission beantragen, der Motion Müller Philipp zuzustimmen.
Pantani Roberta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La Commissione delle istituzioni politiche ha trattato quest'oggetto nella sua seduta del 21 febbraio e ha accolto la mozione con 17 voti contro 7.
La mozione presentata dal consigliere agli Stati Philipp Müller e accolta all'unanimità in Consiglio degli Stati il 19 settembre 2018 chiede al Consiglio federale di adeguare le disposizioni sull'espulsione giudiziaria eliminando gli attuali incentivi ad applicare la clausola dei casi di rigore per motivi di economia procedurale e a rinunciare quindi all'espulsione.
Il 1 ottobre 2016 sono entrate in vigore le nuove disposizioni sull'espulsione dei criminali stranieri, votate dal popolo svizzero nel 2010. Da questa data determinati reati elencati nel catalogo implicano un'espulsione giudiziaria obbligatoria da cui si può derogare soltanto in via eccezionale, applicando la cosiddetta clausola dei casi di rigore. L'espulsione giudiziaria dev'essere disposta dal giudice penale. La procedura del decreto di accusa è esclusa. Tuttavia nella prassi, la procedura del decreto di accusa è utilizzata quando si intende applicare la clausola dei casi di rigore per un reato contemplato dal catalogo e quindi rinunciare all'espulsione. Così facendo, si rischia di indebolire l'intenzione e la volontà del legislatore che permette la rinuncia all'espulsione soltanto - lo sottolineo - in casi eccezionali e non per meri pretesti di economia procedurale.
L'autore della mozione chiede che una possibile soluzione potrebbe ad esempio prevedere che i titolari di un permesso di soggiorno accusati di un reato contemplato dal catalogo debbano essere sempre giudicati da un giudice penale, a prescindere dal fatto che venga pronunciato l'espulsione giudiziaria o sia applicata la clausola dei casi di rigore. Invece nel caso di persone senza permesso di soggiorno, si potrebbe permettere di pronunciare l'espulsione anche nel quadro della procedura del decreto di accusa.
L'ufficio federale di statistica ha pubblicato il 4 giugno dell'anno scorso le prime cifre sulla nuova espulsione giudiziaria di stranieri che hanno commesso reati. La statistica si fonda su sentenze passate in giudicato nel 2017 e iscritte nel casellario giudiziale, ma che riguardano per lo più reati giudicati secondo il vecchio diritto.
Prima che le nuove disposizioni sull'espulsione giudiziaria obbligatoria avranno un impatto sul numero di sentenze, si dovrà aspettare verosimilmente ancora qualche anno. La consigliera federale Simonetta Sommaruga, responsabile fino alla fine del 2018 del Dipartimento federale di giustizia e polizia, durante il dibattito in Consiglio degli Stati ha detto:
"Man kann versuchen, mit solchen Fragen Politik zu machen, aber ich glaube, es ist unsere Verantwortung, auch der Bevölkerung, die ja abgestimmt hat, die vielleicht bestimmte Vorstellungen hat, einfach transparent zu sagen: Die neue Regelung für Ausschaffungen gilt erst für Fälle, die nach dem Oktober 2016 geschehen sind; dann werden sie aufgrund der neuen Gesetzgebung beurteilt, und das braucht seine Zeit.
Es war sicher schwierig, diese Zahlen jetzt schon in diesem Sommer zu kommunizieren. Aber ich glaube, mit dieser Motion können wir ein bisschen Ordnung schaffen, ein bisschen Ordnung in den Prozess hineinbringen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion umzusetzen." (AB 2018 S 703)
Si tratta quindi proprio di ordine e di responsabilità nei confronti del popolo svizzero, del legislatore, che ha deciso che gli autori di reati cittadini stranieri vadano espulsi dal nostro Paese.
Per questo motivo vi invito a seguire la decisione della Commissione delle istituzioni politiche la quale con 17 voti contro 7 propone di accogliere la mozione.
Barrile Angelo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie um Ablehnung dieser Motion. Sie verlangt, wie wir gehört haben, die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anzupassen. Sie haben wie ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen. Wir haben auch die Argumente der Kommissionssprecher gehört. Ich war überrascht, denn die Argumente der Landesregierung selber sprechen für eine Ablehnung der Motion. Am Schluss steht aber: "Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion." Da habe ich mich automatisch gefragt: Nimmt der Bundesrat die eigenen Argumente nicht ernst? Oder scheut er die Diskussion und macht es sich bequem, indem er eine Motion zur Annahme empfiehlt, obwohl er dagegen ist?
Es geht ja um die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Wie wir gehört haben, ist sie erst seit Oktober 2016 in Kraft. Die aktuell vorhandenen Zahlen des letzten Sommers sind noch nicht verlässlich. Sie beziehen sich auf Straftaten, die früher begangen wurden, also vor dem Inkrafttreten. Wir befinden uns, wie es auch der Bundesrat sagt, in einer Übergangs- und Aufbauphase. Erst die Statistik im Jahr 2020 wird zuverlässige Zahlen liefern. Diejenigen, die wir letztes Jahr bekommen haben, sind, wie ich gesagt habe, noch nicht zuverlässig und beziehen sich auf Straftaten vor der Inkraftsetzung der aktuellen Bestimmungen. So können wir eigentlich noch nicht sagen, ob die Ausschaffungs-Initiative auch so umgesetzt wird wie gedacht.
Der Motionär geht davon aus und behauptet auch, es sei so, dass die Umsetzung nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Das wissen wir gar nicht. Es geht, wie wir von Kommissionssprecher Brand gehört haben, nicht darum, ein Zeichen zu setzen. Die Motion sieht Handlungsbedarf, sie verlangt vom Bundesrat, dass die Umsetzung angepasst wird. Aber wir hören, es sei zu früh, die Zahlen seien noch nicht zuverlässig, also wäre das eine Gesetzgebung auf Vorrat. Das passt hier nicht hin. Wir müssen konsequenterweise feststellen: Die Motion kommt zu früh. Sie basiert auf falschen und nicht zuverlässigen Zahlen und verlangt Handeln, wo kein Handlungsbedarf besteht.
Deshalb: Seien Sie konsequent, folgen Sie der Argumentation des Bundesrates, nicht aber seiner Empfehlung, und lehnen Sie mit mir diese Motion ab.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Wir sprechen über die strafrechtliche Landesverweisung. Das Parlament hat ja die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt; die neuen Gesetzesbestimmungen sind, wie es in der Berichterstattung erwähnt wurde, seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Seither wendet die Justiz diese Bestimmungen an.
Um zu beurteilen, ob die neuen Bestimmungen nach so kurzer Zeit schon geändert werden müssen, ist es unerlässlich zu wissen, wie sich die Justizpraxis entwickelt. Dazu können wir auf Statistiken und auf die publizierte Rechtsprechung zurückgreifen. Zurzeit haben wir allerdings noch wenig verlässliche Informationen dazu oder, wie es Nationalrat Brand gesagt hat, noch Anfangsprobleme.
Das BFS hat zwar im Sommer 2018 im Rahmen der Strafurteilsstatistik erste Zahlen zur Landesverweisung publiziert, die Statistik stützt sich aber auf Urteile, die im Jahre 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Das ist ein relativ kleines Zeitfenster. Die Urteile, die 2017 rechtskräftig wurden, betreffen nämlich zu einem grossen Teil Straftaten, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung begangen worden sind, sodass die Gerichte in diesen Fällen keine Landesverweisung anordnen durften. Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Jahre 2017 begangene Straftaten zu einem grossen Teil nicht im selben Jahr rechtskräftig beurteilt werden konnten, sondern erst 2018 oder bei schweren Fällen noch später.
Das heisst also, dass wir in einer Übergangs- und Aufbauphase sind. Es wird sicherlich - da hat Herr Barrile als Sprecher der Minderheit Recht - noch zwei oder drei Jahre dauern, bis verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen. Auch die ersten Entscheide des Bundesgerichtes lassen noch keine definitiven Schlüsse zu.
Immerhin kann man schon jetzt die Befürchtung entkräften, dass das Freizügigkeitsabkommen die Landesverweisung gegenüber EU-Bürgern verunmöglichen würde. Es ist erwähnenswert, dass im Jahre 2017 trotz Freizügigkeitsabkommen gegen 288 EU-Bürger eine obligatorische Landesverweisung angeordnet wurde. Dies entspricht rund einem Drittel aller obligatorischen Landesverweisungen, die im Jahre 2017 rechtskräftig ausgesprochen wurden. Auch zur Anwendung der Härtefallklausel kann man aus der Rechtsprechung noch keine definitiven Schlüsse ziehen; das Bundesgericht ist bislang erst in einem Fall zum Schluss gekommen, die Voraussetzungen zur Anwendung der Härtefallklausel seien erfüllt. Im betreffenden Fall handelt es sich allerdings um eine Person, die in der Schweiz geboren wurde und immer hier gelebt hat. Diesem Umstand ist gemäss Gesetz ja speziell Rechnung zu tragen.
Es sollen also nicht vorschnell Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist aber trotzdem der Meinung, dass die Motion angenommen werden kann. Sollte sich nämlich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird, ist der Bundesrat bereit, geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Der Wortlaut der Motion lässt aus Sicht des Bundesrates genügend Raum, um auch strafprozessuale oder materiell-rechtliche Änderungen vorzunehmen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion anzunehmen.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La maggioranza della commissione propone di accogliere la mozione. La minoranza Barrile propone di respingerla.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen
(4 Enthaltungen)