01.021
Steuerpaket 2001
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben
Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, loi fédérale sur les droits de timbre
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Wir beraten nun zum dritten und letzten Mal dieses Steuerpaket und befinden uns somit an einem sehr bedeutsamen Punkt unserer Debatte. Wir entscheiden nun, ob wir es mit der Entlastung der Familien ernst meinen oder nicht. Wir haben es in der Hand, einerseits einer sinnvollen und adäquaten steuerrechtlichen Gleichstellung der Paare - ob verheiratet oder unverheiratet - und andererseits einer spürbaren Entlastung der mittelständischen Familien zum Durchbruch zu verhelfen. Ich zähle somit auf Ihre Unterstützung und werde Sie auch gelegentlich an die Positionen, die Sie vertreten haben, erinnern.
Einleitend möchte ich mich kurz zur Ausgangslage und zu den bereits bereinigten Differenzen äussern. Auf die noch bestehenden Differenzen kommen wir in der Detailberatung zu sprechen.
1. In der ersten Differenzbereinigung haben sich Ständerat und Nationalrat bei der maximalen Höhe des Kinderbetreuungsabzugs auf einen Betrag von 7000 Franken pro Kind und Jahr im Postnumerandosystem geeinigt.
2. Die beiden Räte haben dem Anliegen der Kantone entsprochen, dass beim pauschalierten Abzug der Prämien für Kranken- und Pflegeversicherungen allfällige Prämienverbilligungen für jeden einzelnen Steuerpflichtigen berücksichtigt werden müssten; dies im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf, nach dem solche Verbilligungen im Interesse der Veranlagungsökonomie nicht in Betracht gezogen werden sollten. Zudem haben sie beschlossen, den Hinweis auf die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung wieder aus Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe g auszugliedern und in die Bestimmung von Buchstabe f gemäss geltender Regelung zurückzuführen. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Beiträge an die obligatorische Unfallversicherung wie bisher vollumfänglich vom Bruttoerwerbseinkommen abzuziehen.
Im Weiteren beschlossen beide Räte, die Umschreibung der bundesrätlichen Verordnungskompetenz für die Festlegung der Pauschale leicht zu modifizieren. Die neue Umschreibung erlaubt es, gegebenenfalls auch eine Aufteilung zwischen bundesrätlichen und departementalen Kompetenzen vorzunehmen.
3. Sowohl für den Kinder- wie auch für den Krankenkassenprämien-Abzug wurde von beiden Räten eine Regelung für die nicht gemeinsam besteuerten Elternteile mit Kindern in Ausbildung beschlossen. Danach soll derjenige Elternteil, der Unterhaltsbeiträge leistet, den pauschalierten Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bzw. den Kinderabzug beanspruchen können. Bezahlen beide Elternteile Unterhaltsbeiträge, so sollen sie je den halben Abzug geltend machen können.
Ich möchte zu den finanziellen Auswirkungen dieses Steuerpaketes noch einige Worte aus der Sicht der Kommission sagen. Erinnert sei daran, dass seit zehn Jahren verschiedene Motionen aus verschiedenen Parteien vorlagen, die einerseits gemäss dem Bundesgerichtsentscheid Hegetschweiler eine Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren verlangten und die andererseits die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges, eine Erhöhung der Kinderabzüge sowie die Wiedereinführung des Ausbildungsabzuges zwecks Verminderung der Erosion des Mittelstandes vorsahen. Das nun vorliegende Familienbesteuerungspaket sollte diesen Ansprüchen gerecht werden. Der Bundesrat schlug daher ein Konzept vor, welches Entlastungen in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken ermöglichen sollte. Aus den Beschlüssen des Nationalrates als Erstrat waren nach der ersten Differenzbereinigung Mindereinnahmen von 1,6 Milliarden Franken entstanden. Aus den Beschlüssen des Ständerates als Zweitrat resultierten nach der ersten Differenzbereinigungsrunde Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken.
Würden Sie nun der Kommissionsmehrheit folgen, würden sich diese Mindereinnahmen von 1,6 Milliarden Franken auf 1,2 Milliarden Franken gemäss Ständerat verringern.
Noch eine letzte einleitende Bemerkung: Angesichts der Komplexität des gesamten vorliegenden Steuerpaketes, welches so geschnürt wurde, dass wir sowohl über die Familienbesteuerung als auch über die immer noch sehr umstrittene Wohneigentumsbesteuerung und die Stempelabgabe referieren mussten, hatte ich nochmals versucht, das Steuerpaket 2001 formell und referendumspolitisch in zwei Pakete aufzuteilen: einerseits Familienbesteuerung und Umsatzabgabe, andererseits die Wohneigentumsbesteuerung. Die Kommission lehnte in der letzten Diskussion meinen Antrag aus formaljuristischen Gründen mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Dies musste ich hier noch der Vollständigkeit halber präzisieren. Über diesen Antrag kann hier leider nicht mehr befunden werden.
Aufgrund der neu geschaffenen Ausgangslage stellen Sie selber fest, dass ich zwar Kommissionssprecherin in der ersten und zweiten Runde war, weil ich konsequent eine Linie verfolgte und eine Mehrheit hinter mir hatte. Nun haben sich diese Mehrheiten neu formiert, gewisse Parteien haben ihre Position in der Zwischenzeit geändert. Daher übergebe ich ab sofort und in Absprache mit Ihrem Ratspräsidenten meine Funktion als Kommissionssprecherin an meinen Kollegen Fulvio Pelli, der als Tessiner als Kommissionssprecher sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache tätig sein wird. Somit ziehe ich mich nun nach diesen einleitenden Erläuterungen der Ausgangslage als Kommissionssprecherin zurück, werde an meinen Platz zurückkehren und dementsprechend die Minderheiten vertreten.
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le parcours politique de cette réforme a été très difficile. Mais, au moins dans les domaines de la réforme de l'imposition de la famille et de l'adaptation du droit de timbre, on arrive enfin à voir la fin de notre travail. Il n'y a plus de divergences entre les deux Chambres quant à la révision du droit du timbre. Par contre subsistent encore quelques divergences quant à la réforme de l'imposition de la famille, mais la commission vous propose de les réduire à très peu de chose.
Dans la version adoptée par la majorité la commission, la réforme de l'imposition de la famille comportera des réductions d'imposition de 1220 millions de francs, tout comme le voulait le Conseil des Etats dans sa dernière décision: 855 millions de francs de réduction pour l'impôt fédéral direct, 365 millions de francs de réduction pour les impôts cantonaux.
Le Conseil des Etats s'est rallié à notre décision quant à la déduction des frais de garde, qui se monte dès lors à 6300 francs au lieu de 4000 francs.
Nous proposons de nous rallier à la version du Conseil des Etats quant à la déduction pour enfant, qui se monterait ainsi respectivement à 8400 et 9300 francs au lieu de 10 000 et 11 000 francs que nous avions retenus dans notre dernière décision. C'est un compromis raisonnable qui tient aussi compte de la situation difficile des finances fédérales.
De plus, la commission a décidé, par 14 voix contre 9, de renoncer à la réduction de 8,5 à 8 pour cent du taux d'imposition des bénéfices des entreprises, pour éviter que cette réduction du taux puisse remettre en discussion l'allègement de la double imposition des bénéfices prévu dans la deuxième révision de l'imposition des entreprises. Les 300 millions de francs de diminution de recettes de que notre dernière décision aurait provoquée devraient donc rester acquis à la Confédération et aux cantons, ce qui permettrait de soulager enfin M. Villiger, conseiller fédéral, qui s'est battu longtemps contre la proposition que la minorité Spuhler (art. 68) continue de soutenir.
Une divergence devrait rester, si vous suivez la commission, à l'article 11 du projet de loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Je reviendrai plus tard sur cet article.
Je vous prie donc de suivre la majorité de la commission, afin de permettre d'arriver à la fin du parcours d'une réforme qui a été très difficile.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vous n'avez peut-être pas tous compris que M. Pelli assume à partir de maintenant le rôle de rapporteur de langue française et de langue allemande. En effet, Mme Meier-Schatz, qui a fait le résumé de la situation en allemand, développera les propositions de minorité dont elle est l'auteur.
Je rappelle que l'objet est traité en catégorie IV. Cela signifie que seuls les porte-parole de minorité peuvent s'exprimer. Les porte-parole des groupes n'ont pas droit à la parole.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Gestatten Sie mir eine kurze Würdigung des Paketes, wie es sich jetzt aus Sicht des Bundesrates präsentiert: Sie alle kennen die schwierige Situation der Bundesfinanzen, und es ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob es angesichts dieser Situation überhaupt richtig war, dieses Paket zu präsentieren und zu verabschieden. Ich glaube, diese Frage braucht eine differenzierte Antwort. Wenn ich die Familienbesteuerung anschaue, ist es für mich ganz klar, dass es nach der Einführung der direkten Bundessteuer vor sechzig oder siebzig Jahren einmal nötig war, gewisse Ungerechtigkeiten auszumerzen, gewisse Fehler zu begradigen. Hier geht es vor allem um die Benachteiligung der doppelt verdienenden Ehepaare. Das könnte man nur dann kostenneutral oder billig machen, wenn man die Alleinstehenden sehr viel stärker besteuern würde; das ist politisch nicht möglich und auch nicht angemessen. Das heisst, es gibt Ausfälle, und es ist immer der falsche Moment, um solche Ausfälle in Kauf zu nehmen. Der jetzige Zeitpunkt ist natürlich besonders schlecht, aber irgendeinmal muss man das tun.
Ich glaube, gerade auch angesichts der Arbeitsmarktprobleme, die wir wahrscheinlich haben werden, sind Anreize richtig, dass der nichtverdienende Ehepartner vielleicht eben auch arbeiten kann und will und auch mit den Kindern - Stichwort: Betreuungsabzug - eine Lösung erhält.
Deshalb bin ich der Meinung - und der Bundesrat ist es auch -, dass dieses Familienbesteuerungspaket nötig ist.
Die andere Frage ist der Zeitpunkt. Der Bundesrat hat Ihrer Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten vielleicht etwas aufzuschieben; Ihre Kommission war nicht bereit, mit dem Ständerat zusammen diesen Inkraftsetzungstermin wieder aufzubrechen. Ich bedaure das ausserordentlich, weil das unseren Sanierungspfad sehr, sehr erschwert. Ich meine, nach sechzig Jahren wäre überhaupt nichts passiert, wenn so ein Steuerpaket dann vielleicht zwei oder drei Jahre später in Kraft getreten wäre. Das wird Ihre Aufgabe für die Sanierung der Finanzen in der nächsten Legislatur markant erschweren.
Das Zweite, der Stempel: Der Stempel war nötig, das ist ein Rückzugsgefecht. Wir hätten nicht nur die Erträge verloren, sondern wahrscheinlich auch Arbeitsplätze, wenn wir nichts getan hätten. Das bedeutet, dieses Paket war nötig.
Eine etwas differenziertere Beurteilung ergibt sich für die Wohnbauförderung. Der Bundesrat war bereit, für den Systemwechsel etwas einzusetzen, auch gewisse Ausfälle in Kauf zu nehmen. Sollte kein Systemwechsel zustande kommen, ist der Bundesrat klar der Meinung, diese Reform sei unnötig, sei angesichts der Finanzlage des Bundes eigentlich nicht zu verantworten, und hier wird sich ja noch zeigen, in welche Richtung dann die Differenzbereinigung gehen wird: Das könnte das Ganze noch in einer Art komplizieren, die wahrscheinlich noch zu diskutieren geben wird. Aber das hat auch damit zu tun, dass keine Bereitschaft bestand, hier eine vernünftige Aufteilung des Paketes wieder vorzunehmen.
Nun komme ich noch kurz zur Beurteilung des Ergebnisses Ihrer Kommission: Mit den Vorbehalten, die ich jetzt hier angeführt habe, muss ich sagen, dass Ihre Kommissionsmehrheit nun richtigerweise den Pfad der etwas bescheideneren Ausfälle begeht. Darüber bin ich sehr froh und sehr dankbar und bitte Sie, im Wesentlichen Ihrer Kommission zu folgen.
Ich will mich jetzt nicht über die Situation der Bundesfinanzen auslassen. Sie wissen, dass wir Ihnen ein Paket von etwa 3,3 bis 3,4 Milliarden Franken unterbreiten werden; das wird ziemlich schmerzhaft werden, und wir müssen auch davon ausgehen, dass es längerfristig nicht reicht. Aber diese Frage müssen wir nicht jetzt schon voll beantworten, das wird sich im Laufe der Zeit und je nach der wirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Steuereingänge usw. noch zeigen. Man soll ja auch nicht unbedingt überreagieren, aber diese dreieinhalb Milliarden sind gewiss ein Minimum.
Wenn Sie jetzt hier noch weitere Ausfälle generieren, die nicht nötig sind, dann wird das diese Aufgabe natürlich nachhaltig erschweren. Wir sind deshalb der Meinung, dass bei den Kinderabzügen die etwas bescheidenere Lösung des Ständerates, die aber immer noch viel grosszügiger ist als die heutige Lösung, durchaus genügt, nicht zuletzt auch deshalb, weil nach dem Scheitern der KVG-Revision hier im Nationalrat der Ständerat in Bezug auf das Sozialziel einen Beschluss gefällt hat, der wahrscheinlich mehrheitsfähig sein sollte. Das wird einiges kosten, und wenn Sie bei den Kinderabzügen eine etwas bescheidenere Lösung wählen und dafür das Sozialziel bestimmen, meinen wir, dass das eine leichte Gesamtverlagerung nach unten geben wird, die sicherlich sozialpolitisch nicht unerwünscht ist. Damit verliert das Paket nichts von seiner Substanz: markante Erhöhung der Kinderabzüge, Elimination der Benachteiligung der doppelverdienenden Ehepartner usw. Beim Betreuungsabzug hat der Bundesrat nachgegeben, weil hier doch - ich würde sagen: - eine gewisse Berechtigung vorhanden ist, wenn Sie die echten anfallenden Kosten der Kinderbetreuung betrachten.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier und auch bei der Unternehmensbesteuerung Ihrer Kommission zu folgen. Ich werde dann dort noch kurz etwas sagen, aber nicht allzu viel. Der Bundesrat wird eine Unternehmensbesteuerungsreform einleiten, zu der Sie dann Stellung nehmen können. Wir sind der Meinung, dass man das nicht mit einem Familienbesteuerungspaket mischen sollte. Wir sind auch der Meinung, dass die Art der Entlastung der Unternehmen, welche die Minderheit - und früher Ihr Rat - hier vorgeschlagen hat, wirtschaftspolitisch so nicht nötig ist und dass es klügere Wege gibt, um in der Unternehmensbesteuerung wichtige Schritte zu unternehmen.
Zusammenfassend bitte ich Sie in diesem Sinne, im Wesentlichen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
1. Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct
Ziff. 1 Art. 9a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Festhalten
Ch. 1 art. 9a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Maintenir
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Par 13 voix contre 10, la commission a décidé de suivre le Conseil des Etats et de renoncer à maintenir dans le texte de la loi le droit des concubins qui font ménage commun avec des enfants de demander à être imposés comme s'ils étaient mariés. Par cette règle, on voulait éviter que les concubins avec enfants soient traités différemment des familles. Mais trois raisons ont fini par convaincre la majorité de la commission de s'aligner sur le Conseil des Etats:
1. le fait que seuls les concubins et non les familles auraient reçu le droit de choisir, ce qui équivaudrait aussi à une disparité de traitement;
2. le fait qu'une différence de traitement entre concubins et personnes mariées a été reconnue comme légitime par le Tribunal fédéral, ce qui revient à dire qu'il est préférable de permettre une disparité de traitement acceptée par le Tribunal fédéral plutôt que d'en créer une autre en défaveur des couples mariés;
3. le fait que les cantons se soient opposés avec fermeté au droit de choix qui entraînerait un important surcroît de travail administratif en raison des vérifications nécessaires au niveau de l'exécution. Les concubins auraient notamment besoin d'informations pour savoir quelle serait la solution la plus avantageuse pour eux. Dans le cadre des services qu'on attend d'elles aujourd'hui, les autorités fiscales auraient donc dû régulièrement calculer des variantes pour que les contribuables puissent décider d'exercer ou non leur droit d'option.
Je vous signale que ce vote vaut aussi pour l'article 24 lettre e et l'article 33 alinéa 1er lettre c de la loi sur l'impôt fédéral direct ainsi que pour l'article 3 alinéa 3bis, l'article 7 alinéa 4 lettre gbis et l'article 9 alinéa 2 lettre c de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, et qu'il faudra aussi adapter, à la suite de notre décision, l'article 72e alinéa 1er de cette même loi.
Der Ständerat sprach sich gegen die Einführung des vom Nationalrat grossmehrheitlich beschlossenen Wahlrechtes für Konkubinatspaare mit Kindern aus. In der letzten Abstimmung in unserem Rat, also bereits in der zweiten Runde, hielt die Mehrheit an unserer ursprünglichen Fassung fest. Eine Mehrheit unserer Kommission hat sich dagegen jetzt entschieden, den Argumenten des Bundesrates und des Ständerates zu folgen. Dies unter anderem deshalb, weil sie davon ausgeht, dass Konsensualpaare mit Kindern - es geht hier nur um Eltern und nicht etwa um kinderlose Ehepaare - von den Steuerbehörden eine Dienstleistung zur Ermittlung der für sie besseren Variante erwarten können, was die Frage nach einem nicht unbedeutend höheren administrativen Aufwand aufwerfen würde. Es besteht darüber hinaus ein gewisses Missbrauchspotenzial, auch wenn an die Ausübung des Wahlrechtes Voraussetzungen geknüpft werden.
Die gemeinsame Veranlagung führte zudem unter anderem zur solidarischen Haftung für die Gesamtsteuer. Wenn die Konsensualpaare mit Kindern auf die Ausübung des Wahlrechtes verzichten und somit nicht gemeinsam veranlagt werden, haftet jeder Partner nur für die eigene Steuerschuld. Ehepaare hingegen haben keine Wahlmöglichkeit und haften solidarisch für die Gesamtsteuer, es sei denn, einer der beiden Gatten ist zahlungsunfähig. Haftungsrechtlich gesehen wären da Ehepaare gegenüber Konsensualpaaren benachteiligt. Eine weitere Benachteiligung - das führt Herr Bundesrat Villiger immer wieder an - ist die Tatsache, dass Ehepaare mit Kindern keine Wahlmöglichkeit hätten, um die für sie nach Einkommenshöhe und Einkommensverteilung günstigere Variante zu wählen.
Eine Minderheit der Kommission, vertreten von Frau Meier-Schatz, beantragt Ihnen nach wie vor, der ursprünglichen Version des Nationalrates zu folgen. So sollen nichtverheiratete Paare mit Kindern, wenn sich eine Person ausschliesslich der Erziehungs- und Betreuungsarbeit widmet, ebenfalls die Möglichkeit haben, vom Splitting zu profitieren. Diese Privilegierung wird von der Mehrheit der Kommission, die ihren Entscheid mit 13 zu 10 Stimmen gefällt hat, nicht mehr unterstützt. Sollten Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen und die Differenz zum Ständerat bereinigen, dann würden die mit dem Wahlrecht verbundenen Ergänzungen zu den Artikeln 24 Litera e und 33 Absatz 1 Litera c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie Artikel 7 Absatz 4 Litera gbis und Artikel 9 Absatz 2 Litera c des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden ebenfalls entfallen. Auch Artikel 72e ist dem Entscheid, den wir treffen werden, anzupassen.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Sie haben es gehört: Der Ständerat sprach sich gegen die Einführung des vom Nationalrat grossmehrheitlich beschlossenen Wahlrechtes für Konkubinatspaare mit Kindern aus. Es sei hier einfach kurz in Erinnerung gerufen, dass sowohl die SVP- als auch die FDP-Fraktion die ursprüngliche Fassung des Nationalrates in der letzten Runde, d. h. in der Wintersession 2002, bestätigten, dies damals bereits im Wissen, dass der Ständerat opponiert. Ich gehe nicht mehr näher auf die Gründe einer Ablehnung seitens des Ständerates ein. Wir hatten hier bereits mehrmals die Möglichkeit aufzuzeigen, dass Familien Leistungen erbringen - unabhängig von ihrem Zivilstand - und dass sich eine Diskriminierung von Familien auch steuerrechtlich nicht rechtfertigen lässt. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kann der befürchtete administrative Mehraufwand wohl nicht als Grund herangezogen werden, um eine Diskriminierung zuzulassen.
Dennoch ist nun eine Mehrheit unserer Kommission den Argumenten des Bundesrates und des Ständerates gefolgt, dies unter anderem, weil sie davon ausgeht, dass Konkubinatspaare mit Kindern - es geht hier also nur um Eltern und nicht etwa um Kinderlose - von Steuerbehörden eine Dienstleistung, wir haben es auch vom Kommissionssprecher gehört, zur Ermittlung der für sie besseren Variante erwarten. Wenn Sie sich an die Ausführungen der ersten Debatte erinnern, dann wissen Sie, dass wir alle davon ausgehen, dass eine einmal getroffene Wahl nicht jährlich hinterfragt werden kann, analog eigentlich zum damals besprochenen und verworfenen Modell des Familiensplittings.
Die aufgeführten Gründe der Mehrheit, namentlich jene des Kontrollaufwandes, der administrativen Mehrbelastungen, sind im Vergleich zur Gestaltung des Familienlebens nicht stichhaltig. Es sollen doch sowohl nichtverheiratete als verheiratete Zwei-Eltern-Familien die Möglichkeit haben, ihre interne Aufgabenteilung frei zu wählen, ohne dadurch Nachteile erleiden zu müssen. Wenn diese Familie nur von einem Einkommen leben möchte, damit ein Elternteil sich ausschliesslich der Erziehung der Kinder widmen kann, dann ist nicht einzusehen, weshalb die eine Familie schlechter gestellt sein sollte als die verheiratete Familie, die vom Splitting, also vom tieferen Steuersatz, profitieren kann. Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb diese nichtverheirateten Eltern plötzlich wesentlich mehr Steuern zahlen sollten als die Nachbarsfamilie mit dem gleichen Einkommen, mit der gleichen Aufgabenteilung und einem anderen Zivilstand.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Konsensualpaare mit Kindern im Verhältnis zu verheirateten Eltern mit Kindern bescheiden bleibt, sind die Argumente der Mehrheit der Kommission nicht stichhaltig genug, um eine Diskriminierung von nichtverheirateten Eltern zuzulassen. Das gewählte Splittingmodell bringt für Verheiratete grosse Vorteile und lässt auch den Eltern die freie Wahl ihrer Lebensform. Gerade diese freie Wahl soll auch nichtverheirateten Eltern möglich sein. Daher schlägt Ihnen eine Minderheit der Kommission weiterhin vor, auch im Sinne der Wahlfreiheit der Lebensform als Familie der ursprünglichen Version des Nationalrates zu folgen.
Nochmals eine Bemerkung zuhanden jener, die nun in der Kommission wiederum eine andere Position eingenommen haben, als sie hier im Rat letztes Mal vertreten haben: Gerade diese Wahlfreiheit erlaubt allen Paaren, unter sich ihre Aufgabenteilung inner- und ausserhalb der Familie festzulegen. Für Herrn Bundesrat Villiger - das hat er uns mindestens in der Kommission gesagt - ist dies kein Schicksalsartikel.
Daher bitte ich Sie, mit mir Ihre Stimme der Minderheit zu geben, d. h. Ihre im letzten Winter eingenommene Position zu bestätigen und der Diskriminierung unter den Familien, die alle Leistungen für unsere Gesellschaft erbringen, ein Ende zu setzen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
In der Tat habe ich hier ein-, zweimal gesagt, wenn es die Konsensfähigkeit der Familienbesteuerung erhöhe, sei das für mich letztlich kein Schicksalsartikel. Persönlich habe ich aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich es vorziehen würde, wenn Sie hier dem Ständerat folgen würden. Aber es ist einfach nicht der Artikel, der über das Schicksal der ganzen Vorlage entscheiden kann.
Die Argumente sprechen aber doch eher dagegen. Sie wissen erstens, dass sich die Kantone sehr vehement gegen diese Gleichstellung von Konkubinatspaaren - mit Kindern natürlich - mit Ehepaaren wehren. Sie befürchten einen erheblich grösseren Aufwand und befürchten auch, dass das Inkrafttreten stark erschwert wird; wir kommen vielleicht noch darauf zurück. Diese Reform wird nur auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden können, wenn Sie in diesem Sommer spätestens entscheiden. Mit dieser Lösung würde das aber für die Kantone zu einem ganz besonderen Problem.
Es gibt aber noch einige Sachgründe: Die Kantone befürchten auch, dass natürlich solche Paare dann wissen wollen, was für sie günstiger ist - das wäre auch legitim -, und dass dann die Steuerbehörden recht viel aufwenden müssten, um solche Schätzungen für die Steuerpflichtigen zu machen. Sie könnten ihnen ja nicht einfach sagen, dass sie das nichts angehe; das ist heute die Dienstleistungsmentalität der öffentlichen Verwaltung.
Besonders störend ist, dass das eigentlich eine gewisse Benachteiligung der Ehepaare ist. Es gibt nämlich Fälle, wo es für die Ehepaare eher günstiger wäre, sich anders veranlagen zu lassen. Sie haben aber das Wahlrecht nicht, hingegen die Konkubinatspaare hätten dieses Wahlrecht, und das Bundesgericht sagt, wenn man unterschiedliche Behandlungen zulasse, dann sollte man das an sich tendenziell so tun, dass die Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren bevorteilt sind, weil das die sozusagen staatlich geschützte Form des Zusammenlebens sei.
Das alles führt mich dazu, Ihnen zu empfehlen, hier dem Ständerat zuzustimmen. Dazu kommt, dass ich den Eindruck habe, dass Sie beim Ständerat hier auf Granit beissen. Wenn man in der dritten Runde der Differenzbereinigung ist, sollte man eigentlich da, wo es nicht vital ist, so viele Differenzen wie möglich eliminieren.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 89 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 88 Stimmen
Ziff. 1 Art. 24 Bst. e; 33 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Festhalten
Ch. 1 art. 24 let. e; 33 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Ziff. 1 Art. 35 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Baader Caspar, Cina, Kaufmann, Maitre, Oehrli, Spuhler, Raggenbass, Wandfluh, Zuppiger)
Festhalten
Ch. 1 art. 35 al. 1 let. b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Baader Caspar, Cina, Kaufmann, Maitre, Oehrli, Spuhler, Raggenbass, Wandfluh, Zuppiger)
Maintenir
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Der Ständerat - wir haben es bereits auch in den einleitenden Ausführungen des Bundesrates gehört - legte den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer einheitlich auf 8400 Franken respektive im Postnumerandosystem auf 9300 Franken fest. Wir hatten im Nationalrat zweimal an den Beträgen von 10 000 bzw. 11 000 Franken für Kinder- und Ausbildungsabzüge festgehalten. Eine zusätzliche Erhöhung für die Kinder in Ausbildung lehnte der Ständerat leider nochmals ab, obschon wir alle wissen, dass Kinder in Ausbildung höhere Kosten verursachen. Sie haben - ich möchte Sie einfach nochmals daran erinnern - in diesem Rat bereits zweimal beschlossen, dass wir den Kinderkosten besser Rechnung tragen wollen, und standen zum höheren Kinderabzugsbeitrag. Sie haben auch zweimal den zusätzlichen Ausbildungsabzug bestätigt.
Eine Mehrheit, bestehend aus SP und FDP, schloss sich mit sehr unterschiedlichen Motiven - das sei hier vermerkt - nun dem Ständerat an: Auf der einen Seite, auf der Seite der FDP-Fraktion, wurden finanzpolitische Überlegungen geltend gemacht, auf der anderen Seite kam zum Ausdruck, dass man überhaupt nichts möchte, weil man eine Umverteilung respektive eine ausschliessliche Sozialpolitik verfolgen möchte und dieses Geld anders einsetzen will. Doch somit kam auch klar zum Ausdruck, was bereits in der zweiten Lesung sichtbar war, nämlich dass die Linke, die hier der Mehrheit angehört, die mittelständischen Familien reell nicht entlasten will.
Die Minderheit hält am Ausbildungsabzug aus drei Gründen fest:
1. Wir wissen - das habe ich bereits erwähnt -, dass Kinder in der Ausbildung den Eltern hohe Kosten verursachen und dass sich daher ein höherer Abzug durchaus rechtfertigen lässt.
2. Wir haben bewusst den Haushaltsabzug heruntergesetzt, damit wir die Kompensation zugunsten der Familie machen können. Die Erhöhung des Kinderabzuges und die Einführung eines zusätzlichen Ausbildungsabzuges kann somit erfolgsneutral ausgestaltet werden. Dadurch erreichen wir auch eine Verbesserung des horizontalen Lastenausgleichs. Diese Änderung trägt zur Anerkennung der Leistungen von Familien, zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und zur Abfederung der Lasten bei.
3. Dies ist nicht unbedeutend: Die Kantone mussten wegen der Steuerharmonisierungsgesetzgebung auf einen Steuerabzug für Ausbildungskosten verzichten; der wurde nicht mehr zugelassen. Die Wiedereinführung dieses Abzuges, welche auch auf eine Motion von Ständerat David zurückgeht, erlaubt es den Kantonen, diesen Abzug, welcher abgeschafft wurde, wieder einzuführen oder neu einzuführen. In der Tat waren einige Eltern eher erstaunt, als sie feststellen mussten, dass gemäss StHG ein für sie sehr bedeutender Abzug plötzlich gestrichen wurde oder auf die Höhe des Kinderabzuges gesetzt wurde. Auch in diesem Zusammenhang ist die Haltung jener, die Eltern entlasten möchten und diesen Zusatzabzug nicht unterstützen, mehr als nur fragwürdig.
Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen - aus völlig unterschiedlichen Motiven - nun vor, dem Ständerat zu folgen, mit der Folge, dass der Kinderabzug nur auf 8400 bzw. 9300 Franken und nicht auf 10 000 bzw. 11 000 Franken erhöht würde und dass auf den zusätzlichen Abzug von Ausbildungskosten für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren verzichtet würde: Mit dieser Lösung sparen wir einmal mehr 110 Millionen Franken auf dem Buckel der Familien! Dagegen wehren wir uns ganz entschieden! Ich bitte Sie einmal mehr, die Familien hier nicht im Stich zu lassen. Mit der Unterstützung der Minderheit können Sie die bereits spürbare Erosion der mittelständischen Familien endlich stoppen. Das ist das Ziel dieser Massnahmen und dieser Entlastung.
Bleiben Sie also bei Ihrem damaligen Entscheid und unterstützen Sie die Minderheit.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mme Fehr Jacqueline fait une déclaration personnelle.
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Antragstellerin sagte in ihrem Votum, die Linke habe sich entschieden, den Mittelstand nicht zu entlasten. Ich möchte hier keine Diskussion darüber führen, wo für die CVP der Mittelstand beginnt, aber ich möchte diese Aussage trotzdem nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen. Fakt ist: Je höher der Abzug ist, desto mehr werden die Reichen begünstigt, desto grösser ist die Entlastung der Reichen, und desto weniger Geld bleibt für Leistungen übrig, die tatsächlich der grossen Mehrheit der Familien zugute kommen. Das ist der Grund, weshalb wir gegen höhere Abzüge sind. Wir wissen, dass wir dieses Geld dringend für Massnahmen brauchen, die effektiv den Familien zugute kommen, z. B. für Prämienverbilligungen oder Ergänzungsleistungen. Wir haben mit Überraschung festgestellt und zur Kenntnis genommen, dass sich die CVP dafür entschieden hat, die Reichen zu entlasten und nicht die Familien!
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Ständerat legte den Kinderabzug im DBG einheitlich auf neu 9300 Franken fest. Eine zusätzliche Erhöhung für Kinder in Ausbildung lehnte er ab. In der zweiten Lesung präzisierte er - hier hat er zwei berechtigte Anliegen gegeneinander ausgespielt -, dass er keine höhere Beiträge sprechen wolle, damit er zusätzliche Verbilligungen für Krankenkassenprämien für Familien vorsehen könne. Somit legte er den Kinderabzug einheitlich auf 8400 Franken fest und verzichtete auf den zusätzlichen Ausbildungsabzug.
Die Mehrheit der Kommission schloss sich dem Ständerat an. Auf der einen Seite wurden finanzpolitische Überlegungen geltend gemacht. Es geht hier um 110 Millionen Franken Steuereinnahmen. Auf der anderen Seite stellte die Mehrheit der Kommission fest, dass der Ständerat bei Artikel 33 Absatz 2 Litera cbis (Abzüge für Kinderbetreuung) nachgegeben hat. Deshalb sollte auch der Nationalrat einen Schritt in die Richtung des Kompromisses machen.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 15 zu 10 Stimmen, diese Differenz zu bereinigen.
J'ai déjà dit dans l'introduction que le Conseil des Etats s'était rallié à notre décision quant à la déduction des frais de garde.
La majorité vous propose pour sa part de vous rallier à la décision du Conseil des Etats quant à la déduction pour enfant. Il s'agit d'un compromis raisonnable qui tient aussi compte de la situation difficile des finances fédérales. La différence est de 110 millions de francs de recettes fiscales.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Hier möchte ich nun doch an Ihre Verantwortung appellieren. Ich bin mir bewusst, dass wir in einem Wahljahr sind und dass man für die Familien natürlich etwas tun möchte. Ich bin mir bewusst, dass man das bis zuletzt verteidigt, aber die Politik ist letztlich auch die Kunst des Möglichen, die Kunst, den Kompromiss zu finden und zu versuchen, eine Balance zwischen den verschiedenen Zielkonflikten, aus denen die Politik nun einmal besteht, zu finden.
Ich muss mich hier ganz klar wehren, wenn man bei einer signifikanten Erhöhung der Kinderzulage - die vielleicht nicht so gross ist, wie man das gerne möchte - sagt, man spare hier auf dem Buckel der Familien. Es ist dies eine äusserst grosszügige Gesamtreform der Familienbesteuerung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Ehepaare in einem Ausmass entlastet werden, das wir uns im Grunde eigentlich gar nicht leisten könnten. Trotzdem machen wir auch einen grossen Schritt bei den Kinderabzügen.
Man kann nicht gleichzeitig den Haushalt sanieren, grosse Entlastungen bei den Familien vornehmen, ein Sozialziel bei der Krankenkasse einführen und dann am Schluss noch eine kohärente Politik machen. Im Hinblick auf die nächste Generation ist es langfristig wichtig, dass nicht nur die Familien lebensfähig sind, sondern dass wir auch den Haushalt im Lot haben. Es ist wichtig, dass wir einer Generation, die wegen der demographischen Entwicklung sehr viel mehr für den Sozialstaat wird zahlen müssen, nicht jetzt schon über Steuern Kosten aufbürden, die sie dann nicht mehr zahlen kann.
Ich meine deshalb, dass diese 110 Millionen Franken hier eingespart werden können. Sie haben gegenüber dem geltenden Recht immerhin noch eine Erhöhung der Kinderabzüge um 3700 Franken: von 5600 auf 9300 Franken. Wir haben beim Betreuungsabzug nachgegeben, weil das ein gerechtfertigtes Argument ist. Wir sind ja alle auch der Meinung, dass für die Familien - und das geht bis in den Mittelstand hinein - beim Sozialziel etwas getan werden sollte. Für die bescheidenen Einkommen bringt das Sozialziel nichts, weil diese bei den Krankenkassenprämien ohnehin schon entlastet sind; das Sozialziel wird sich jedoch bis in den Mittelstand hinein auswirken. Es ist deshalb nicht akzeptabel, zu sagen, wenn wir hier etwas weniger weit gehen, das geschehe auf dem Buckel von diesen und jenen und es gehe nicht anders, weil nur das eine vernünftige Familienpolitik sei.
In diesem Sinne möchte ich Sie sehr ersuchen, hier zu diesem Kompromiss Hand zu bieten und diese Steuerreform, die ohnehin schon in einem schwierigen finanzpolitischen Moment kommt, nicht noch zu überreizen.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Bundesrat Villiger, wir wissen es alle: Familienpolitik ist ein sehr emotionales Thema; es ist ein Thema, das deswegen auch für die Wahlen ins Feld geführt wird. Wenn Sie jetzt sagen, dass wir mit dieser Familienbesteuerung die Familien entlasten, dann ist es in der Tat so. Aber ich finde es wichtig, dass Sie uns Angaben darüber machen, wie viele Familien Sie in der Tat entlasten und um wie viel Geld es sich dabei handelt. Unsere Seite sagt ganz klar, dass mit dieser Reform nur ein ganz kleiner Teil der Familien, aber gut betuchte, entlastet wird. Die Familien, die wenig Geld haben, bezahlen ohnehin schon fast keine Bundessteuer; mit dieser Reform, mit der wir sehr viel Geld ausgeben, werden sie nicht entlastet.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich stimme hier Frau Meier-Schatz zu: Dieses Paket entlastet vor allem den Mittelstand. Wir könnten jetzt wieder mit der Debatte anfangen, wie wir es schon in zwei Runden gemacht haben. Das will ich jetzt nicht tun, sondern ich will nur auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie bei einer weltrekordverdächtig steilen Progression, wie sie die direkte Bundessteuer hat, eine Reform ohne Mehrbelastung der tiefen Einkommen durchführen wollen, die auch Familien entlastet, bedeutet das natürlich eine gewisse Glättung der Progression. Das führt natürlich notwendigerweise dazu, dass auch höhere Einkommen davon profitieren.
Es ist ganz klar, dass Sie jemanden, der gar keine Steuern bezahlt, nicht entlasten können. Aber wenn Sie diese Kurve anschauen, sehen Sie, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, der eben vor allem im mittelständischen Bereich - das ist jener Bereich, bei dem in den letzten Jahren eben eine grosse Abgabenlast dazugekommen ist - die Hauptentlastung vornimmt. Deshalb meine ich, dass man aus sozialpolitischen Gründen absolut zu dieser Reform stehen kann. Aber wenn Sie hier eine gewisse Kürzung vornehmen und dafür ein Sozialziel einführen, könnten Sie - ganz in Ihrem Sinn - zusätzlich auch noch einen gewissen Akzent bei den tieferen Einkommen setzen.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 73 Stimmen
Ziff. 1 Art. 68
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Bührer, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Schneider, Wandfluh, Zuppiger)
Festhalten
Ch. 1 art. 68
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Bührer, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Schneider, Wandfluh, Zuppiger)
Maintenir
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Minderheitsantrag zu Artikel 68 verlangt die Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Gesellschaften von 8,5 auf 8 Prozent.
Wir sind vor einiger Zeit für ein ausgewogenes Steuerpaket in diese Debatte gestartet. Wir haben auf bürgerlicher Seite gemeinsam, denke ich, für die Familienbesteuerung ein entsprechendes Paket schnüren können. Ich möchte Sie bitten, die Unternehmungen nicht zu vergessen. Bei der ganzen Diskussion, ob diese Reduktion jetzt sinnvoll ist oder nicht, geht es auch um eine strategische Dimension. Wir dürfen uns nicht von Tagesereignissen, von kurzfristigem Denken verleiten lassen, sondern wir haben die Verantwortung, langfristig den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu stärken.
In den Neunzigerjahren haben wir genau in diesem Punkt gewaltig an Boden verloren und sind international in der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit deutlich zurückgefallen. Entlastungen hier sind notwendig. Alle hier im Saal kennen das aktuelle Problem der Wachstumsschwäche, und wenn wir zukünftig die Budgets von Bund und Kantonen sowie unsere Sozialwerke weiterhin finanzieren wollen, dann brauchen wir Wachstum. Wir können nicht nur immer bei Ausgabensteigerungen die Steuern erhöhen, wie das in den letzten zehn, zwanzig Jahren permanent geschehen ist.
Diese Steuerentlastung bei Unternehmungen ist von der SP klar bekämpft worden. Die Begründung dafür ist: Es werden nur Grosskonzerne entlastet. Dies stimmt so nicht. Grosskonzerne sind in der Regel börsenkotiert, und sie sind verpflichtet, ihren Aktionären Dividenden auszuschütten. Die KMU - das sind immerhin 99 Prozent der in der Schweiz ansässigen Unternehmungen - gehören in der Regel einem oder wenigen Aktionären, die in der Regel noch in der Unternehmung arbeiten. Diese werden sich davor hüten, Geld über Dividenden auszuschütten, sondern sie werden alles unternehmen, um das Geld über Löhne und Spesen herauszunehmen.
Tiefere Steuersätze ergeben dadurch höhere Steuereinnahmen, weil der Anreiz geschaffen wird, bei tieferen Sätzen Dividenden auszuschütten. Das beste Beispiel dafür sind die USA in den Achtzigerjahren, als die Steuersätze um zwei Drittel gesenkt worden sind und sich die Steuereinnahmen verzweieinhalbfacht haben. Nehmen wir als Vergleich Deutschland, wo die Dividenden praktisch nicht besteuert werden, nur in der Differenz zwischen dem ausbezahlten Satz und dem Maximalsatz. In der Schweiz haben Sie eine Kumulation, eine so genannte Doppelbesteuerung. Wir liegen, zählt man das zusammen, heute bereits bei einer höheren Steuerbelastung. Dieser Weg ist in der OECD einmalig; in der Regel sind die Dividenden tiefer belastet als in der Schweiz. Hinzu kommt - auch das eine Einmaligkeit in der OECD -, dass der Unternehmenswert dem Vermögen des Unternehmens in Form von einer Vermögenssteuer belastet wird.
Einige Gedanken noch zur Wachstumsschwäche: Ich glaube, hier herrscht Einigkeit im Saal. Wir brauchen Wachstum für die Finanzierung der Budgets und der Sozialwerke. Wenn wir heute durch eine überhöhte Steuerpolitik die Unternehmer zwingen, die Gewinne nicht auszuschütten bzw. Entscheidungen nach der Höhe der Steuersätze abzugeben, verhindern wir Wachstum: Das Geld wird irgendwo in Form von stillen Reserven parkiert, nicht ausgeschüttet, ergibt kein Wachstum - und wir erleben diese Wachstumsschwäche.
Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Minderheit zu folgen und hier ein klares Bekenntnis abzugeben für den Werk- und Finanzplatz Schweiz und dieser marginalen Ersatzreduktion von 0,5 Prozent zuzustimmen.
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
La commission, par 14 voix contre 9, a décidé de renoncer à maintenir la décision de notre Conseil de réduire le taux d'imposition des bénéfices des entreprises de 8,5 à 8 pour cent. La transmission par le Conseil des Etats de la motion 02.3638 de la Commission de l'économie et des redevances de notre Conseil, "Présentation rapide d'un message sur la deuxième réforme de l'imposition des sociétés", a influencé fortement cette décision. Le Conseil des Etats n'a jamais montré de compréhension pour cette idée très chère à M. Spuhler qui, malgré cela, est l'auteur de la proposition de minorité à l'article 68 LIFD.
La majorité de la commission est convaincue qu'il est bien plus sage de renoncer à cette mesure - dont l'utilité est douteuse - en faveur de la prochaine révision du droit de l'imposition des entreprises et en particulier de l'assouplissement de la double imposition des bénéfices qui continue de subsister en Suisse malgré l'évolution constatée à l'étranger, dernièrement même aux Etats-Unis.
La déduction de 210 millions de francs de recettes fédérales et de 90 millions de francs de recettes cantonales que cette mesure impliquerait n'aiderait évidemment pas M. Villiger, conseiller fédéral, et les ministres des finances cantonaux, à assainir les finances des collectivités publiques. D'autre part, elle ne représenterait qu'un bénéfice insignifiant pour les entreprises. Le sens de cette mesure est en effet bien plus politique qu'économique. C'est un de ces fameux "Zeichen" que certains de nos amis et collègues suisses alémaniques aiment poser sur la voie qui, pensent-ils, les mènera à de très grands succès électoraux, signes auxquels d'autres collègues n'osent pas s'opposer.
Suivez donc le Conseil des Etats et la majorité de la commission et donnez le signal que cette promenade dans le domaine de fiscalité des entreprises est terminée; cette incursion a très peu à voir avec le projet de réforme de la fiscalité des familles, qui est le vrai sujet de la révision que nous sommes en train d'examiner.
Die von der Mehrheit des Nationalrates beschlossene Senkung des Gewinnsteuersatzes für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 8,5 auf 8 Prozent lehnte der Ständerat sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Lesung klar ab. Er argumentierte, die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sei das falsche Gefäss für eine Massnahme, die einen Bereich der Unternehmensbesteuerung anvisiere. Eine solche Massnahme könne nur im Rahmen einer spezifischen und vor allem auch breiter angelegten Reform der Unternehmensbesteuerung getroffen werden. Diese Meinung vertritt nun auch die Mehrheit der Kommission des Nationalrates, dies nicht zuletzt, weil wir wissen, dass wir mit der zweiten Reform der Unternehmensbesteuerung diese Frage demnächst in einem globalen Kontext angehen werden.
Wie Herr Spuhler in der Kommission zu Recht bemerkte, liegen die Probleme der Unternehmen primär im Bereich der Doppelbesteuerung und nicht im Bereich einer Senkung des Gewinnsteuersatzes um 0,5 Prozent. Wenn wir diese Reduktion in Relation zur Steuerbelastung der Unternehmen in der Schweiz setzen, welche durchschnittlich etwa bei 25 Prozent liegt, dann sehen wir, dass diese Reduktion um 0,5 Prozent nicht nur bescheiden ist, sondern dass davon nur wenige profitieren. Wir müssen dieses Problem separat angehen. Das ist mittlerweile auch die Meinung der Mehrheit. Ich verweise auf die Motion unserer Kommission, die sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat klar angenommen worden ist.
Die Kommission hat deshalb mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, dem Ständerat zu folgen und nicht mehr an der Senkung des Gewinnsteuersatzes festzuhalten. Mit diesem Verzicht wurden gegenüber der bisherigen nationalrätlichen Lösung 300 Millionen Franken eingespart, was Bundesrat Kaspar Villiger zum heutigen Zeitpunkt entgegenkommt. Stimmen Sie der Mehrheit der Kommission zu, entfällt auch die Differenz zum Ständerat.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Es stellen sich hier einige Fragen wie zum Beispiel: Besteht Handlungsbedarf bei der Unternehmenssteuerreform? Haben wir hier ein Standortproblem, und können wir das finanzpolitisch verantworten? Herr Spuhler und ich haben diesen Dialog ja schon einige Male geführt, ich will es deshalb relativ kurz machen.
Wir sind der Meinung, dass hier klar kein standortrelevantes Problem besteht, weil wir nämlich gerade in der Unternehmensbesteuerung überaus günstig sind. Wenn ich heute ein Problem in Europa habe, ist es der Vorwurf, dass wir zu tiefe Unternehmenssteuern haben. Wenn ich das einmal zu beziffern versuche, so stelle ich fest, dass wir in keinem Kanton und in keinem Kantonshauptort mehr über 25 Prozent des Gewinnes besteuern. Wir gehen davon aus, dass die Steuern im Mittel in der ganzen Schweiz bei etwa 20 Prozent liegen dürften. Das ist im internationalen Vergleich sehr, sehr bescheiden; ich glaube, nur Irland ist etwas besser. Dann müssen Sie noch berücksichtigen, dass diese Zahl mit etwa 90 Prozent der anderen Länder nicht einmal vergleichbar ist, nämlich deshalb, weil bei uns die Steuern als Kosten angerechnet werden können. Würden wir dies abschaffen, so könnten wir bei gleichem Ergebnis den Satz noch senken und dann wären wir real noch sehr viel günstiger. Wenn es also ein Problem gibt, das nicht besteht, so ist es das Problem der Höhe der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz.
Wenn ich das so sage, dann meine ich aber nicht, dass es im Bereich der Unternehmensbesteuerung keinen Handlungsbedarf gebe. Gerade das Beispiel, das Herr Spuhler erwähnt hat, belegt, dass der Hund anderswo begraben liegt. Ich habe während 23 Jahren auch ein KMU geführt. Wir haben genau das auch gemacht: Wir haben möglichst nicht über Dividenden, sondern über kapitalersetzende Darlehen finanziert. Das ist selbstverständlich alles legal - sonst hätte ich es ja wahrscheinlich nie zum Bundesrat gebracht. Man hat auch eher über die Saläre gesprochen.
Das Problem ist hier die Doppelbesteuerung. Wenn wir den verdienten Franken vom Unternehmen bis zum Unternehmer verfolgen, dann stellen wir fest, dass wir nicht mehr gar so günstig sind. Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat ein Paket prüft und in die Vernehmlassung geben wird, das dieses Problem lösen oder einer Lösung näher bringen wird. Wir sehen das im Moment in der Richtung einer Teilbesteuerung, das bedeutet, dass beim Unternehmer die Dividende einen Vorzugssteuersatz hätte, weil sie im Unternehmen schon besteuert worden ist. Übrigens können Sie hier mehr machen: Je weniger Sie das im Unternehmen selber besteuern, desto weniger können Sie nachher abziehen. So gesehen ist es nicht einmal ein sehr guter Schritt.
Es ist auch kein konjunkturpolitisches Problem, denn wenn es in einer Firma schlecht läuft, dann muss sie keine Unternehmenssteuer zahlen. Das ist selbstverständlich. Sie kann sogar über Verlustvorträge vielleicht noch über einige Jahre Steuern sparen. Man müsste dann eher, zum Beispiel bei den Kantonen, auf jene Steuern losgehen, die nicht ertragsabhängig sind, wie zum Beispiel die Kapitalsteuern, die wir beim Bund abgeschafft haben. Wir werden dieses Jahr noch ein Paket in die Vernehmlassung geben, und wir werden darin vor allem auch Massnahmen vorschlagen, die die Personengesellschaften treffen. Ein Grossteil der KMU in der Schweiz sind keine Aktien-, sondern Personengesellschaften. Ich meine, das sei der richtige Weg.
Damit komme ich zum Finanzpolitischen: Sie sollten nicht in dieser schwierigen Finanzlage jetzt Geld eigentlich suboptimal verwenden, sondern hier auch an den Bund denken und diese 210 Millionen Franken Einnahmen nicht ausfallen lassen. Es ist sicher denkbar, dass die Unternehmensbesteuerung nicht völlig ertragsneutral gestaltet werden kann, wenn dann das Paket kommt. Sie sollten aber nicht jetzt schon Geld für etwas verwenden, was man vielleicht nachher in einem umfassenden Reformanliegen klüger tun könnte.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie dringend bitte, auch hier dem Ständerat zu folgen. Es ist dies kein Signal gegen Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung, sondern es ist dies eine nüchterne, logische und gute Massnahme.
Vielleicht noch zum Vorwurf, man hätte immer nur Steuern erhöht: Wir haben selbstverständlich bei der Mehrwertsteuer Steuern erhöht, aber im Unternehmenssteuerbereich haben wir seit einigen Jahren immer nur Steuern abgebaut, und zwar in sehr, sehr hohem Umfang. Ich stehe auch dazu, weil das unsere Konkurrenzfähigkeit erheblich gestärkt hat, auch die Reform von 1997. Sie können das der Zahl der Firmenansiedlungen entnehmen. Die zur Diskussion stehende Massnahme ist damit so nicht nötig.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 68 Stimmen
Ziff. 1 Art. 213 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Baader Caspar, Cina, Kaufmann, Maitre, Oehrli, Spuhler, Raggenbass, Wandfluh, Zuppiger)
Festhalten
Ch. 1 art. 213 al. 1 let. b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Baader Caspar, Cina, Kaufmann, Maitre, Oehrli, Spuhler, Raggenbass, Wandfluh, Zuppiger)
Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
2. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
2. Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes
Ziff. 2 Art. 3 Abs. 3bis; 7 Abs. 4 Bst. gbis; 9 Abs. 2 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Festhalten
Ch. 2 art. 3 al. 3bis; 7 al. 4 let. gbis; 9 al. 2 let. c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)
Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Ziff. 2 Art. 11
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Abs. 2
Festhalten, aber:
.... zu gewähren, die mit Kindern ....
Ch. 2 art. 11
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Berberat, Cina, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Al. 2
Maintenir
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Sofern Sie ausdrücklich - darüber werden Sie noch zu befinden haben - an der Verpflichtung festhalten, die erlassenen Vorschriften auf das Steuerharmonisierungsgesetz zu übertragen, wie dies die Kommission und der Bundesrat Ihnen beantragen, dann schlage ich Ihnen mit einer Minderheit vor, dass wir in Artikel 11 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes noch eine Korrektur vornehmen. Absatz 2 schreibt vor, dass auch verwitwete, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die allein mit Kindern oder mit unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben - Betonung auf "allein" -, zu entlasten sind. Diese Präzisierung hat mit dem obgenannten Grundkonzept der Steuerharmonisierung für das ganze Paket nichts zu tun. Das sei vorweggenommen.
Bei der näheren Betrachtung dieses Paragraphen stellen wir jedoch fest, dass wir noch eine kleine Änderung im Text vornehmen sollten. Der Text sagt Folgendes aus: Dass eine gleichwertige Ermässigung auch unter anderem den allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenlebenden Personen zu gewähren sei. Die Minderheit Ihrer Kommission schlägt vor, dass das Wort "allein" gestrichen wird.
Gemäss Bundesrat müssten Einelternfamilien allein mit ihren Kindern in einer Wohnung leben, um von diesem Grundsatz profitieren und somit einen Anspruch auf eine Ermässigung geltend machen zu können. Eine beträchtliche Anzahl von Einelternfamilien ist von Armut betroffen. Es ist oft eine versteckte Armut, aber es bleibt Armut. Viele Einelternfamilien wohnen in den Städten, unter anderem auch, weil die Betreuungsmöglichkeiten und die Ausübung der Berufstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können.
Doch dieses Stadtleben hat nicht nur positive Seiten. Die Lebenshaltungskosten sind entsprechend hoch. So sind nicht selten Einelternfamilien mit hohen Mietzinsen und Lebenshaltungskosten konfrontiert, was einige unter ihnen dazu bringt, eine Wohngemeinschaft mit anderen Einelternfamilien zu gründen. Hier steht nicht etwa eine Konkubinatsproblematik im Vordergrund, sondern ausschliesslich die Präferenz, die Wohnungs- und Lebenshaltungskosten etwas zu begrenzen. Mit dem Wort "allein" schliesst der Gesetzgeber derartige Wohnformen von einer Ermässigung aus, obschon die Kehrseite dieser Tatsache die Unterstützung zweier Einelternfamilien durch die Sozialhilfe sein könnte.
Ich beantrage Ihnen daher mit der Minderheit, das Wort "allein" in Absatz 2 zu streichen.
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Verheiratete Personen sind im Vergleich mit den Alleinstehenden grundsätzlich steuerlich angemessen zu entlasten. Die Ermässigung soll nach dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates auf kantonaler Ebene analog zum Recht der direkten Bundessteuer durch Einführung eines Splittingsystems erfolgen. Die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten sollen somit zu einem Steuersatz besteuert werden, der einem festen Bruchteil des Gesamteinkommens entspricht.
Gemäss Artikel 129 Absatz 2 Bundesverfassung fällt die Regelung der Steuertarife, der Steuersätze sowie der steuerfreien Beiträge in die Autonomie der Kantone. Aus verfassungsrechtlicher Sicht kann den Kantonen daher kein bestimmter Divisor vorgeschrieben werden. Aufgrund der vorliegenden Formulierung hat der kantonale Gesetzgeber selbst zu bestimmen, welcher Divisor dem kantonalen Steuergesetz zugrunde gelegt werden soll. Den Kantonen steht somit auch die Möglichkeit offen, anstelle eines Teilsplittings ein Vollsplitting zu verankern. Die Einführung oder die Beibehaltung eines Doppeltarifsystems, wie es heute noch ziemlich verbreitet ist, würde dagegen den Kantonen verwehrt bleiben.
Absatz 2 schreibt vor, dass auch verwitwete, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben, zu entlasten sind. Auf welche Weise diese Entlastung zu erfolgen hat, wird durch das Steuerharmonisierungsgesetz nicht vorgegeben.
Der Ständerat beschloss in Abweichung zum Nationalrat, den Kantonen die Einführung eines Splittingsystems in Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes nicht vorzuschreiben. Artikel 11 soll bis auf die Freistellung des Existenzminimums in der Fassung des geltenden Rechtes beibehalten werden. Begründet wurde der Beschluss des Ständerates vor allem damit, dass durch die Pflicht zur Einführung des Splittings in den Kantonen ein allfälliger Schritt in Richtung Individualbesteuerung auf Jahre hinaus verhindert werde. Es sei nicht denkbar, dass die Kantone dem kantonalen Recht innerhalb von fünf Jahren ein Splittingsystem zugrunde legen würden, nur um kurze Zeit später allenfalls verpflichtet zu werden, ein Modell mit individueller Besteuerung einzuführen.
Ihre Kommission beantragte Ihnen anlässlich der Herbstsession 2001 sowie der Wintersession 2002 mit damals 17 zu 8 Stimmen bereits, an diesem Grundsatz der Harmonisierung festzuhalten und somit die ausdrückliche Verpflichtung zum Splittingsystem im StHG beizubehalten. In der letzten Beratung hielt unsere Kommission an ihrer damaligen Position fest, die notabene mit jener des Bundesrates deckungsgleich ist. Sie will somit den Kantonen für die Entlastung der Familien und Ehepaare das Splittingsystem vorschreiben. Die Kommission hat seit Beginn darauf hingewiesen, dass dieser Schritt auch aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendig ist. Die beschlossenen Grundsätze müssen in das Steuerharmonisierungsgesetz übertragen werden. Die Kantone müssen demnach ein Splitting einführen. Ob sie nun ein Vollsplitting oder ein Teilsplitting einführen, wird ihnen überlassen. Die Kommission hielt mit 11 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen daran fest, die ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zum Splittingsystem im StHG beizubehalten. Die Differenz ist deshalb beizubehalten.
Ein Problem liegt bei Absatz 2: Eine Kommissionsminderheit, vertreten hier von Frau Meier-Schatz, beantragt Ihnen eine Präzisierung in Absatz 2 des Artikels. Diese Präzisierung hat mit dem oben genannten Grundkonzept der Steuerharmonisierung nichts zu tun, dies sei vorweggenommen. Die Minderheit der Kommission schlägt vor, dass das Wort "allein" gestrichen wird. Gemäss Bundesrat müssten allein erziehende Eltern allein mit Kindern in der Wohnung leben, um von diesem Grundsatz profitieren zu können und somit auch den Anspruch auf eine Ermässigung geltend machen zu dürfen.
Die Mehrheit hat diesen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, und zwar aus zwei Gründen:
Beim DBG haben wir beschlossen, dass dieser Abzug nur denjenigen zukommen darf, die allein mit Kindern in einem Haushalt leben. Wenn noch eine andere erwachsene Person im Haushalt lebt - das muss nicht unbedingt der Partner sein, sondern es kann auch eine Grossmutter oder eine Wohnpartnerin sein -, so gibt es den Abzug nicht mehr. Es wäre deshalb unverständlich, die Kantone zu etwas zu verpflichten, was es beim DBG nicht gibt.
Zweitens: Wenn im Haushalt weitere Personen leben, dann sind die Nachteile für mit Kindern Alleinlebende nicht mehr vorhanden. Deshalb ist es nicht mehr gerechtfertigt, einen Abzug zu gewähren.
Ich bitte Sie deshalb, bei der Version der Mehrheit zu bleiben und das Wort "allein" im Text zu belassen.
Par le curieux résultat de 11 voix sans opposition et avec 12 abstentions, la commission propose de maintenir la divergence avec le Conseil des Etats à l'article 11 de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Il s'agit de l'article qui doit régler le système par lequel les cantons doivent réduire la charge fiscale des époux par rapport à celle des personnes seules, vu que les époux sont taxés sur la base de leurs revenus cumulés.
Selon la volonté du Conseil national et le souhait du Conseil fédéral, la réduction doit se faire aussi dans les cantons par l'adoption d'un système de splitting analogue à celui de la législation sur l'impôt fédéral direct. Les époux qui font ménage commun, en fait et en droit, doivent être imposés à un taux correspondant à une fraction déterminée du revenu global. D'après l'article 129 alinéa 2 de la constitution, la détermination des barèmes fiscaux, des taux d'imposition et des franchises relève de l'autonomie des cantons. Du point de vue constitutionnel, on ne peut donc pas prescrire un coefficient de division aux cantons. Sur la base du texte proposé, le législateur cantonal doit déterminer le coefficient de division qui sera applicable dans le cadre de la loi fiscale cantonale. Les cantons peuvent donc adopter le splitting intégral à la place du splitting partiel. En revanche, le texte de la loi interdit aux cantons d'introduire ou de garder le système de double barème qui est assez répandu aujourd'hui.
Contrairement au Conseil national, le Conseil des Etats a décidé de ne pas prescrire aux cantons l'introduction du splitting par l'article 11 de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Cette décision se fonde essentiellement sur la crainte que l'obligation d'introduire le splitting dans les cantons puisse empêcher un passage éventuel à l'imposition individuelle pendant de nombreuses années. Il ne serait en effet pas concevable de donner cinq ans aux cantons pour introduire un système de splitting dans leur droit et de les obliger peu après à adopter un modèle d'imposition individuelle. Il est de plus apparu inopportun aux membres du Conseil des Etats d'imposer aux cantons de changer le système de réduction de la charge fiscale des époux qu'ils ont choisi, par une décision des Chambres fédérales qui intervient avec des décennies de retard.
Mais la commission de notre Conseil croit qu'il est nécessaire, dans une loi qui veut imposer aux cantons une harmonisation de leurs systèmes fiscaux, d'intervenir aussi en faveur des contribuables pour lesquels il serait inacceptable d'être confrontés à deux systèmes différents au niveau fédéral et cantonal.
On a un problème à l'alinéa 2. Cet alinéa selon notre version prescrit que "les contribuables veufs, séparés, divorcés ou célibataires qui font ménage commun avec des enfants ou des personnes nécessiteuses" doivent également bénéficier d'une réduction de leur charge fiscale. La loi sur l'harmonisation des impôts directs précitée ne prescrit toutefois pas la manière dont la charge doit être réduite. Sur la base du texte légal, il ne doit pas forcément s'agir d'une réduction identique à celle accordée aux époux, mais rien ne l'interdit non plus. Le texte légal laisse donc aux cantons une grande marge de manoeuvre.
La version allemande de cet alinéa 2 a provoqué une longue discussion au sein de la commission. En effet, le texte allemand est plus précis que le texte français, et impose aux cantons de n'appliquer la réduction qu'aux personnes seules qui font ménage commun uniquement avec leurs enfants - "allein mit Kindern", dit le texte allemand. Cela revient à dire que si d'autres adultes habitent avec l'enfant ou sa mère et son père - il peut s'agir d'une grand-mère ou du cas de vie en commun de plusieurs personnes seules avec leurs enfants -, l'application d'une réduction ne serait pas légitime, car il n'y aurait aucune situation de désavantage économique dû au fait que la personne vive seule avec son fils ou sa fille.
La majorité de la commission est de l'opinion, tout comme le Conseil fédéral, que la condition d'une vie commune de la personne seule avec son fils ou sa fille doit être maintenue et vous demande donc de rejeter la proposition de minorité Meier-Schatz. La décision en commission a été prise par 14 voix contre 10 et avec 1 abstention.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Zur ersten Frage: Sollen wir hier den Kantonen vorschreiben, auch zu einem Splittingsystem überzugehen, oder nicht?
Der Bundesrat war und ist der Meinung, man solle das tun. Wir leben in einer Gesellschaft, die sehr, sehr mobil ist. Wir haben Leute, die von einem Kanton in den anderen ziehen, und wir meinen, es sei wichtig, dass das Grundsystem der Besteuerung beim Bund und in allen Kantonen formell das gleiche sei, dass das der Transparenz der Besteuerung förderlich sei - ich will nicht alles wiederholen, was Ihr Kommissionssprecher gesagt hat.
Jetzt ist es ja so, dass die Kantone einen Zweistufentarif machen dürfen. Sie dürfen das Problem lösen, wie sie wollen. Das wäre in Zukunft so nicht mehr möglich. Sie könnten aber immerhin zwischen einem Voll- und einem Teilsplitting selber entscheiden.
Dieses Anliegen ist nun nicht ein Artikel, der ein Schicksalsartikel für das Ganze ist, selbstverständlich nicht. Die Idee im Ständerat war die, dass man die Kantone nicht zwingen solle, jetzt zu einem Splittingsystem überzugehen, da man vielleicht bald darauf wieder zu einem anderen, zu einem neuen System einer Individualbesteuerung übergehen könnte. Wir sind aber folgender Meinung: Dieser jetzige Übergang zum Teilsplitting beim Bund ist ein derart grundsätzlicher Schritt, dass nicht anzunehmen ist, dass man das Steuersystem schon in ganz wenigen Jahren zum Beispiel Richtung Individualbesteuerung wieder ändern wird. Deshalb meinen wir, dass es im Sinne der Steuerharmonisierung eben durchaus richtig sei, die Kantone zu verpflichten - aber wie gesagt, das ist nicht ein Schicksalsartikel.
Zur Frage des zweiten Minderheitsantrages, des Kriteriums "allein": Das ist eigentlich einfach eine tarifarische Frage, wenn Sie so wollen, und nicht eine Gerechtigkeitsfrage. Dieser Minderheitsantrag hat auch mit dem Splittingsystem zu tun; er käme dann zum Tragen, wenn die Kantone dazu übergehen müssten. Bei der direkten Bundessteuer haben wir bei Einelternfamilien den Alleinerzieherabzug eingeführt, der nur jenen Elternteilen zusteht, die tatsächlich allein mit ihren Kindern, also ohne Partner, zusammenleben. Dieses Kriterium ist nötig, weil sonst die Belastungsrelation zwischen Ehepaaren mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern in ein Ungleichgewicht geriete. Es ist also ein tarifarischer Korrekturabzug, wenn Sie so wollen, und deshalb ist das Kriterium eben auch wichtig.
Das Gleiche gilt für den Haushaltsabzug beim DBG. Auch hier geht es um eine - ich mache es jetzt kurz - Tarifkorrektur. Analoge Gesichtspunkte stehen eben auch hinter diesem Kriterium. Es geht nicht darum, jemanden zu benachteiligen oder nicht. Der Hinweis, im geltenden Recht fehle diese Voraussetzung, ist deshalb eben nicht stichhaltig. Das ist auch hier im Rahmen der den Kantonen neu vorgegebenen Splittingmethoden zu sehen: Das ist ein eigenes System, wo es eben gewisse Tarifkorrekturen braucht. In diesem Zusammenhang ist dieses Kriterium "allein" richtig, und das ist der Grund dafür, dass wir Sie bitten, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Also: Gesamthaft folgen Sie hier Ihrer Mehrheit - ich bin ja so glücklich, dass die Mehrheit Ihrer WAK für einmal immer richtig liegt!
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 85 Stimmen
Ziff. 2 Art. 72e Abs. 1
Antrag der Kommission
Anpassen gemäss den Entscheiden des Rates
Ch. 2 art. 72e al. 1
Proposition de la commission
Adapter selon les décisions du Conseil
Angenommen - Adopté
2a. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Wohneigentumsbesteuerung)
2a. Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (imposition du logement)
Ziff. 2a Art. 16 Abs. 4
Antrag der Mehrheit
Festhalten (= Systemwechsel)
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Pelli, Schneider, Spuhler, Tschuppert, Wandfluh, Zuppiger)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Systemverbesserung)
Ch. 2a art. 16 al. 4
Proposition de la majorité
Maintenir (= changement de système)
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Pelli, Schneider, Spuhler, Tschuppert, Wandfluh, Zuppiger)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= amélioration du système actuel)
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen einer starken Minderheit der Kommission bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und auf den Systemwechsel in der Form, wie er jetzt vorgesehen ist, zu verzichten.
Ursprünglich war die SVP-Fraktion für einen Systemwechsel, aber für einen Systemwechsel, bei welchem die Schuldzinsen und die Kosten für den Gebäudeunterhalt weiterhin in vollem Umfang hätten abgezogen werden können. Dann wäre klar gewesen, dass die Eigenheimbesitzer besser gestellt würden als heute. Ein derartiger Systemwechsel hätte auch klar als Massnahme zur breiteren Streuung des Wohneigentums betrachtet werden können. So wie der Systemwechsel heute ausgestaltet ist, können nur Liegenschaftskosten über einem Betrag von 4000 Franken, also grosse Unterhaltsarbeiten, abgezogen werden. Dieser Betrag von 4000 Franken entspricht nämlich dem durchschnittlichen Unterhaltskostenabzug, d. h. im Klartext: Der normale, durchschnittliche Liegenschaftsbesitzer kann keinen Abzug mehr machen. Auch bei den Schuldzinsen können nur Neuerwerber, welche erstmals Wohneigentum erwerben, einen Abzug machen: Ehegatten können im Maximum 15 000 Franken und Alleinstehende die Hälfte, d. h. im Maximum 7500 Franken, abziehen. Dabei kann dieser Betrag während der ersten fünf Jahre voll abgezogen werden, nachher reduziert er sich während weiteren fünf Jahren um je 20 Prozent auf null Franken.
Im Klartext bedeutet dies eine Benachteiligung gegenüber heute, und vor allem eine Benachteiligung von jungen Familien. Erfahrungsgemäss kann nämlich eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen ihre Hypothek nicht in den ersten zehn Jahren nach dem Erwerb amortisieren, weil sie dann noch die Zusatzkosten der Kinder zu tragen hat. Die Amortisationsphase setzt erst nachher ein, etwa nach dem 45. bis 50. Lebensjahr, wenn die Kinder ausgezogen sind. Daher ist die vorgesehene Dauer des Schuldzinsabzuges klar zu kurz und der zulässige Betrag zu stark degressiv gestaltet; die Abzugsdauer müsste mindestens 20 Jahre betragen. Dazu kommt: Wer nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Liegenschaftserwerb einen An-, Um- oder Ausbau macht und dazu seine Hypothek wieder erhöht, kann den Schuldzinsabzug nicht mehr vornehmen.
Dieser Systemwechsel setzt also ein falsches politisches Signal. Er begünstigt ältere Eigentümer, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, statt junge Familien. Die vom Bundesrat vorgelegten Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen insgesamt, d. h. die Steuermindererträge, sind derart vage und unsicher, dass die Minderheit der Meinung ist, es sei besser, beim bisherigen System zu bleiben, dies vor allem auch aus der Sicht der KMU. Ein Systemwechsel drängt sich erst dann auf, wenn er für alle Eigenheimbesitzer einen klar erkennbaren Vorteil bringt. Für die Minderheit steht daher die Festsetzung eines massvollen Eigenmietwertes auf der Basis von 60 Prozent der Marktmiete im Vordergrund, wie dies der Ständerat beschlossen hat.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Wir stehen nun in der dritten Runde der Beratungen zum Steuerpaket 2001. Zweimal hat Ihr Rat bei der Wohneigentumsbesteuerung dem Systemwechsel zugestimmt, das letzte Mal mit einer deutlichen Mehrheit von 106 zu 75 Stimmen, nachdem bei der Erstberatung noch der Stichentscheid der damaligen Präsidentin notwendig war. Ihre vorberatende Kommission schlägt Ihnen heute erneut vor, am Systemwechsel festzuhalten, obwohl sich der Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen für das so genannte Systemverbesserungsmodell ausgesprochen hat.
Die Mehrheit für die Systemverbesserung im Ständerat schwindet jedoch zusehends. Es besteht durchaus die Chance, dass der Ständerat in der dritten Runde dem Systemwechsel zustimmt. Sollte er in der Sommersession jedoch ein weiteres Mal daran festhalten - was ich nicht annehme - und wir uns heute, so hoffe ich, für den Systemwechsel entscheiden, wäre die Einigungskonferenz gefordert. Diese hätte dann eine Einigung zu erzielen: Entweder würde man sich dann auf eine Lösung einigen - Systemwechsel oder -verbesserung - oder man liesse die Gesetzesänderung bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung fallen und brächte diese über eine Parlamentarische Initiative neu ein. Die Herauslösung der Wohneigentumsbesteuerung aus dem Steuerpaket ist an sich nicht mehr möglich, da zwischen den Räten keine Differenz besteht: Beide Räte haben beschlossen, das Steuerpaket 2001 als Paket und nicht aufgetrennt in einzelne Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. So viel vorweg zum Formellen.
Nun ganz kurz zum Inhalt: Ich möchte eigentlich nicht im Detail auf die Argumentation von Herrn Baader Caspar eingehen. Diese Auseinandersetzung haben wir bereits zweimal geführt, und wir haben auch die Argumente ausgetauscht. Sie kennen die Argumente, ich möchte sie daher nicht wiederholen. Ich äussere mich nur zum Grundsatz: Das alte System ist abgenutzt, es erzeugt einen grossen administrativen Aufwand für nichts, und es provoziert Gerichtsverfahren. Es ist ungerecht und privilegiert die finanziell Starken, welche mit Steuersparmodellen die heutige Gesetzeslage ausnützen. Der Systemwechsel verbessert die Situation klar, er führt zu administrativen Vereinfachungen, spart Personal ein, ist gerechter, vor allem wenn die Ersterwerber-Förderung gemäss Nationalrat in Betracht gezogen wird, und er macht - das ist für mich auch entscheidend - der Subventionierung des Schuldenmachens ein Ende.
Der Systemwechsel ist im Gegensatz zur Systemverbesserung von strategischer, grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung und Ausrichtung. Es rechtfertigt sich daher auch, eine gewisse Steuerausfallkomponente in Kauf zu nehmen. Da die Inkraftsetzung, wie Sie dem Gesetzestext entnehmen können, jedoch erst für 2008 vorgesehen ist, wird der Systemwechsel für diese Finanzplanperiode überhaupt nicht massgeblich sein. Er wird erst ab etwa 2009 überhaupt steuerlich wirksam werden.
Ich bitte Sie, aufgrund der klaren Vorzüge des Systemwechsels die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Comme l'a rappelé M. Raggenbass, nous en sommes à la troisième délibération devant le Conseil national. La majorité de la commission vous demande de maintenir la décision du Conseil national. J'expliquerai les raisons pour lesquelles la majorité souhaite un changement de système par rapport à une amélioration du système qui est voulue par le Conseil des Etats.
Le système actuel est certes favorable aux nouveaux propriétaires, mais il faut bien dire qu'il encourage surtout les contribuables aisés et fortunés à réaliser des économies d'impôts en les incitant à maintenir des valeurs locatives négatives. On peut d'ailleurs signaler que la part des propriétaires ayant une valeur locative négative est de 34 pour cent pour les classes de revenus inférieurs à 50 000 francs par année et de 52 pour cent pour les classes de revenus supérieurs à 50 000 francs par année. Le système actuel, on le voit bien, pousse à l'endettement. Il permet aux contribuables fortunés de planifier leurs impôts, et cela à la charge des autres propriétaires et des locataires; c'est donc le premier argument qui s'oppose à la minorité Baader Caspar qui soutient la décision du Conseil des Etats.
L'imposition de la valeur locative complique aussi à l'excès les procédures de taxation. Les procédures d'évaluation des valeurs locatives font partie des procédures les plus complexes et les plus lourdes de la fiscalité suisse. La détermination et l'imposition des valeurs locatives varient beaucoup d'un canton à l'autre, ce qui génère un fort sentiment d'inégalité de traitement entre les contribuables. L'insatisfaction persistante qui est liée à l'imposition de la valeur locative conduit aussi à une érosion de la base d'imposition et à l'introduction de mesures telles que la déduction du loyer. Cette érosion de la valeur locative va dans le sens inverse de l'harmonisation fiscale que nous souhaitons tous. Les différences entre cantons eux-mêmes et entre cantons et Confédération, les écarts entre la valeur locative cantonale et la valeur locative pour l'impôt fédéral direct, sont toujours plus nombreux et ont tendance à croître. Ces différences ne trouvent plus de justification objective et provoquent aussi, on l'a déjà dit, un sentiment de rejet et d'inégalité de traitement.
Le système actuel est donc politiquement usé, comme le démontrent les débats que soulèvent de manière permanente les procédures de fixation de la valeur locative. Le système actuel est également considéré comme profondément injuste par les personnes d'un certain âge - elles sont beaucoup dans ce pays - qui disposent d'un modeste logement. Un correctif tel que la réduction de la valeur locative pour sous-utilisation est d'une application très complexe. Il donne donc rarement satisfaction et sa justification au plan économique est pour le moins discutable. Un aménagement du système actuel ne remédie pas à ces défauts. Les tentatives d'uniformiser la base de détermination de la valeur locative se heurtent aux difficultés de fixer la valeur du marché, et la réduction de la valeur locative imposable ne fait que pousser davantage au maintien de l'endettement dans un but de planification fiscale, on l'a déjà relevé.
Enfin, si l'on suit le Conseil des Etats, qui souhaite toujours améliorer le système existant, les effets financiers seront perceptibles en 2006 déjà, en raison, vu le système du frein à l'endettement, de l'obligation de compenser. Par contre, si le changement de système intervient, nous aurons un effet seulement en 2009 ou 2010, ce qui nous laisse un peu plus de temps pour anticiper ces baisses fiscales.
Je rappellerai que la commission n'a pas discuté des propositions détaillées relatives au changement de système telles que le Conseil national les a adoptées la première fois en septembre 2001, la deuxième fois en décembre 2002. La commission veut en effet inviter une fois encore - elle ne perd pas tout espoir! - le Conseil des Etats à adopter le changement de système. Au cas où le Conseil des Etats devrait finalement trancher pour le changement de système, le contenu de ce dernier pourra être discuté en Conférence de conciliation, car il y a, il faut bien le dire, des divergences sur tous les articles pertinents, et les pertes fiscales pourraient être vraisemblablement ramenées à un niveau inférieur à ce que le Conseil national avait décidé en septembre 2001.
Je tiens encore à relever qu'il n'y a qu'un point sur lequel les deux Conseils sont d'accord, c'est la volonté d'assouplir la "pratique Dumont", afin de permettre au nouveau propriétaire de déduire les frais d'entretien lorsque l'immeuble a été mal entretenu par l'ancien propriétaire.
En conclusion, je vous demande de suivre la majorité de la commission, soit de maintenir la divergence avec le Conseil des Etats concernant l'imposition de la propriété du logement, et de rejeter la proposition de minorité Baader Caspar - ou, si vous préférez, de la "bande à Baader".
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich bin bei dieser Frage im Moment in einem gewissen Dilemma. Ich will Ihnen das kurz erklären. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bisherige System, wenn man dabei bleiben wollte, eigentlich keinen Korrekturbedarf hat. Es ist ein für die Hauseigentümer günstiges System; es besteht sicherlich kein Notstand. Es ist aber aus verschiedener Sicht politisch abgenutzt, und vor allem ist es nur theoretisch ein sehr gerechtes System. Warum nur theoretisch? Im Prinzip ist es logisch: Man hat eine Naturalleistung, wenn Sie so wollen - das Wohnen im eigenen Haus -; diese hat ihren Wert und muss versteuert werden. Die Gewinnungskosten können Sie abziehen wie bei jeder Versteuerung - die Gewinnungskosten, das sind die Schuldzinsen und die Unterhaltsabzüge. Das ist in sich logisch. Man sollte in diesem System auch nicht die Abzüge irgendwo begrenzen, wie das z. B. Herr Strahm vorschlägt.
Das Problem ist ein anderes: Das Problem ist, dass dieses System in der Praxis nicht gerecht funktioniert, weil es nämlich von sehr vielen Leuten umgenutzt wird, die letztlich nur Steuern sparen wollen; damit wird das Wohneigentum nicht gefördert. Das können wir an sich belegen. Wenn wir den Systemwechsel machen würden, nämlich keinen Eigenmietwert mehr und ganz konsequent alle Abzüge streichen - es gibt dann keine Gewinnungskosten mehr, nicht wahr? -, dann würde der Fiskus um ungefähr 150 Millionen Franken besser fahren. Das heisst, das Wohneigentum in der Schweiz ist im Mittel nicht nur nicht besteuert, es ist sogar subventioniert - wenn Sie davon ausgehen, dass eine Nichtbesteuerung eine Subvention ist.
Das Interessante ist aber, dass 58 Prozent der Leute eine positive Liegenschaftsrechnung haben; sie bezahlen also Steuern. 42 Prozent haben eine negative Liegenschaftsrechnung; sie ziehen bei ihren Steuern mehr ab, als sie Eigenmietwert haben. Wenn es aber so ist, dass alle Liegenschaftsrechnungen zusammengerechnet negativ sind, bedeutet das, dass 42 Prozent der Hauseigentümer mehr abziehen, als 100 Prozent gesamthaft als Eigenmietwert angerechnet bekommen. Diese 42 Prozent sind nun interessanterweise nicht die tiefen Einkommen, sondern es sind tendenziell die höheren. Ich könnte Ihnen sogar die Detailzahlen sagen. Das ist doch ein klarer Beleg: Es ist ein System zum Steuersparen, wenn man auch sonst noch Vermögenswerte hat; es ist nicht ein System, das in diesem Sinn sehr gerecht wäre.
Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat vorschlägt, das System zu wechseln. Auch das neue System ist nicht total gerecht; das Problem ist natürlich, dass es dann Gewinner und Verlierer gibt. Die Gewinner haben Freude, und die Verlierer wehren sich - wie immer, das ist ja logisch. Der Bundesrat ist aber auch der Meinung, dass es flankierende Massnahmen braucht. Sie haben das in Ihren ersten beiden Lesungen so beschlossen; Sie sind allerdings bei den flankierenden Massnahmen viel zu weit gegangen, indem das System um 480 Millionen Franken teurer wird - allerdings erst in ein paar Jahren.
Ich habe bei den Abzügen den Eindruck, es sei gar nicht allen klar, dass der Eigenmietwert dann nicht mehr bestehen würde. Sie sagen: Ja, man muss dann trotzdem in einem grossen Ausmass Schuldzinsen abziehen können. Heute ziehen Sie sie aber vom Einkommen plus Eigenmietwert ab, nachher ziehen Sie sie vom Einkommen ohne Eigenmietwert ab. Dann sind Sie schon einmal eine Stufe weiter unten. Das heisst also: Die Abzüge, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt, sind doch schon beachtlich, wenn Sie das mitberücksichtigen. Sie helfen, neues Eigentum zu erwerben. Das braucht es - dieser Meinung sind wir auch -, nur nicht in diesem übersetzten Ausmass.
Was ist bei Ihrem Entscheid nun richtig? Wenn Sie beim Systemwechsel bleiben, so werden Sie bei der Differenzbereinigung ein Problem haben. Da muss man wahrscheinlich eine Lösung suchen, wie sie der Kommissionssprecher angedeutet hat. Es wäre sicherlich nicht die dümmste Lösung, dass man den Systemwechsel irgendwie mit einer Initiative verselbstständigt und sich dann nur auf irgendein Bausparmodell einigt. Wir sind ja nicht dagegen, wir haben nur nicht das genau gleiche Modell vor Augen.
Niemals zustimmen könnte ich aber dem, was der Ständerat macht: 170 Millionen Franken Ausfälle für das bisherige System, das an sich schon günstig ist. Das ist Wunschbedarf, das ist nicht Zwangsbedarf. Das wäre bei einer sehr guten Wirtschaftslage absolut vertretbar; es ist selbstverständlich kein fahrlässiges Paket. Aber gerade heute, wo Sie alles, was Sie hier geben, anderswo wieder einsparen müssen, meine ich, sei das so nicht gerechtfertigt. Deshalb würde ich es am ehesten begrüssen, man würde - sagen wir, in der Einigungskonferenz - eine Lösung finden, bei der Sie die Systemfrage ganz eliminieren und sie in irgendeiner Form neu aufnehmen, aber Sie lassen vielleicht das Bausparen in irgendeiner Form drin. Das wäre logisch. Aber dass mit irgendwelchen Kniffen der eine Rat jetzt einfach auf das Modell des anderen Rates umschwenkt - ohne dass Ihre Kommissionen das im Detail wirklich durchgedacht haben, auch in der Differenzbereinigung -, scheint mir ein Verfahren zu sein, das für eine derart komplexe Materie eigentlich nicht sehr seriös wäre.
Wie gesagt: Ein Systemwechsel, der so viel kostet - das trifft mich nicht mehr, denn das Inkrafttreten ist für 2008 oder 2009 vorgesehen -, scheint mir zu teuer zu sein; das ist eine zu grosse Privilegierung des Wohneigentums und würde zu Problemen im Verhältnis zu den Mietern führen. Bei allem Wohlwollen für die Förderung des Wohneigentums, die eine gute Sache ist, meine ich, man sei hier zu weit gegangen. Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, man könne jetzt beim Systemwechsel bleiben und müsse dann in der Einigungskonferenz eine vernünftige Lösung suchen.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Fraktionen der FDP und der SVP unterstützen die Minderheit.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 72 Stimmen
Ziff. 2a Art. 18 Abs. 2; 21 Abs. 1 Bst. b, 2, 3; 32 Abs. 2, 2bis, 2ter, 3-5
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. 2a art. 18 al. 2; 21 al. 1 let. b, 2, 3; 32 al. 2, 2bis, 2ter, 3-5
Proposition de la commission
Maintenir
Le président (Christen Yves, président): Il est bien entendu qu'à partir de maintenant nous suivons les éléments du dépliant qui se trouvent à gauche du trait vertical.
Angenommen - Adopté
Ziff. 2a Art. 33
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. a, e, k, 1bis
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Abs. 1 Bst. e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2a art. 33
Proposition de la majorité
Al. 1 let. a, e, k, 1bis
Maintenir
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Al. 1 let. e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Minderheit, die ich hier anführe, will beim Bausparen, das in dieser Vorlage neu auf Bundesebene eingeführt werden soll, die Variante des Bundesrates. Das heisst: Pro Ehepaar können zwei Personen einmal einen Abzug in der Höhe der dritten Säule 3a machen.
Wir haben von der grünen Fraktion aus den Vorschlag der Mehrheit bekämpft, weil wir sagen, es werde hier ein neues Steuerschlupfloch geöffnet, ein Steuerschlupfloch vor allem für diejenigen, die es sich leisten können, mehr Geld fürs Bausparen auf die Seite zu tun, ohne dass sie es vielleicht einmal brauchen, um zu bauen. Die Mehrheit will dieses Steuerschlupfloch gross halten. Sie will pro Ehepaar die Möglichkeit schaffen, viermal die dritte Säule 3a pro Jahr in eine Bausparkasse einzulegen. Dabei handelt es sich um einen Betrag von über 20 000 Franken pro Jahr, der somit den Steuern entzogen würde. Ich möchte Sie bitten, hier auf die Linie des Bundesrates einzuschwenken.
Wir gehen bereits einen grossen Kompromiss ein, wenn wir das Bausparen auf Bundesebene ermöglichen. Wir können es uns aber schlicht und einfach nicht leisten, das Bausparen so generös zu machen, dass dieses Steuerschlupfloch gross wird. Wenn Sie meinen, es sei kein Steuerschlupfloch, kann ich Ihnen nur sagen, dass dem eben doch so ist. Wenn man die Steuerberatungshefte anschaut, wenn man Beratungshefte liest, wie man Steuern sparen kann, sieht man, dass bereits heute auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Es ist also nicht so, dass diese Möglichkeit einfach so schön für diejenigen ist, die irgendeinmal Wohneigentum wollen, sondern es geht klar darum, die Steuern zu optimieren bzw. die Steuern tief zu halten.
Ich möchte Sie bitten, dieser Minderheit zu folgen.
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Genner, Sie haben die unbestreitbaren Erfolge des Bausparens im Kanton Basel-Landschaft ein wiederholtes Mal infrage gestellt, ohne dass Sie anführen, aufgrund welcher Quellen Sie das behaupten.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich weiss, Herr Gysin - Sie haben es uns mehrfach ausgeführt -, dass Sie in Baselland deswegen einen Bauboom haben. Ich kann Ihnen sagen: Wir sehen auch, dass das Bausparen regional ganz unterschiedliche Wirkungen haben wird. Gerade die Stadtkantone werden das Nachsehen haben; sie werden die Steuereinbrüche bei denjenigen haben, die in der Stadt wohnen, bausparen und entsprechend tiefere Steuern zahlen. Diese Leute werden aber nicht in der Stadt bauen können - sie wissen es selber genau -, weil dort das Bauland nicht vorhanden ist. Dann gehen sie in die Landschaft hinaus, und dort werden die Bauten gemacht. Die Steuereinbrüche werden aber die Stadtkantone haben. Das ist eben noch ein Argument, um gegen diese Bausparvorlage zu sein. Man kann jetzt nicht mehr gegen den Antrag unserer Minderheit sein, man kann nur noch dafür sein, und der Antrag unserer Minderheit ist bereits ein Kompromiss.
Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
A l'article 33 alinéa 1er lettre e ainsi qu'à l'article 33a, la divergence qui oppose notre Conseil et le Conseil des Etats concerne, comme vous l'avez déjà entendu, l'épargne-logement. En effet, le Conseil national souhaite introduire un modèle d'épargne-logement semblable à celui que connaît le canton de Bâle-Campagne. Le Conseil des Etats, en ce qui le concerne, s'en tient au projet du Conseil fédéral, à savoir travailler dans le cadre du pilier 3a, comme cela a déjà été rappelé par Mme Genner. Outre les différences matérielles des deux modèles, ces derniers se distinguent aussi par leurs conséquences financières: 50 millions de francs de pertes fiscales pour le modèle du Conseil national et 25 millions de francs pour celui du Conseil des Etats.
La majorité de la commission propose de maintenir cette divergence et une minorité Genner, dont je fais d'ailleurs partie, propose de se rallier à la décision du Conseil des Etats qui a donc repris la version du Conseil fédéral.
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die WAK-NR hat sowohl für den Fall des Systemwechsels, wie Sie ihn jetzt beschlossen haben, als auch für den Fall der Beibehaltung des bisherigen Systems mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, am bisherigen Entscheid des Nationalrates festzuhalten, d. h. ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einzuführen, ohne nochmals eine materielle Diskussion zu führen. Dagegen wollen Bundesrat und Ständerat lediglich eine Verdoppelung des Abzuges bei der Säule 3a.
Die Unterschiede liegen darin, dass bei einem Bausparmodell, wie es von der Mehrheit favorisiert wird, Personen unter 45 Jahren während einer Vertragsdauer von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren steuerfreie jährliche Einzahlungen auf ein Bausparkonto bei einer Bank von rund 12 000 Franken pro Jahr machen können. Innert zwei Jahren nach Vertragsablauf ist dann dieser Betrag zum Erwerb eines Eigenheims zu verwenden. In diesem Fall bleibt der zurückgelegte Betrag steuerfrei. Darin besteht der Unterschied zur Variante des Bundesrates und der Minderheit: Die aus den Einlagen in die Säule 3a bezogenen Beträge sind beim Rückzug steuerpflichtig, wenn auch zu einem privilegierten Satz von 20 Prozent. Aber immerhin: Sie sind steuerpflichtig, im Gegensatz zum Bausparmodell.
Erfolgt beim Bausparmodell kein Liegenschaftserwerb, so wird die Steuer nachträglich erhoben. Dasselbe gilt auch, wenn die ursprünglich erworbene Liegenschaft innert fünf Jahren veräussert wird, ohne dass eine Ersatzliegenschaft gekauft wird. Deshalb ist es falsch, Frau Genner, wenn Sie behaupten, das sei ein Steuerschlupfloch. Es ist eine Frage des politischen Willens, ob man das Bausparen begünstigen will oder nicht. Wenn man es begünstigen will, dann muss man halt diese steuerfreie Rücklagemöglichkeit schaffen. Das Ziel ist letztlich eben die Förderung einer breiteren Streuung des Wohneigentums.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie deshalb, dem Bausparmodell gemäss Mehrheit zuzustimmen. Die Kosten belaufen sich - geschätzt - auf 35 Millionen Franken beim Bund und auf 15 Millionen bei den Kantonen, total also auf 50 Millionen Franken.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Der Bundesrat ist nicht gegen das Bausparen. Das ist ja der Grund, weshalb er Ihnen vorgeschlagen hat, ein solches Modell zu beschliessen. Die Unterschiede hat Herr Baader Caspar hier erwähnt. Das bundesrätliche Modell hat gegenüber jenem, das Sie letztes Mal beschlossen haben, zwei Vorteile: Erstens hat es den Vorteil, dass es auf einer bestehenden Organisation aufbauen kann - es gibt das System schon, das läuft dann einfach noch mit, braucht keine neuen Strukturen und ist leicht verständlich -, und zweitens ist es weniger teuer.
Im gegenwärtigen Umfeld sollten wir, so meine ich, eine Lösung anstreben, die zwar wirksam ist, aber vielleicht doch nicht so weit geht wie Ihr Modell. Es ist klar, dass das andere Modell teurer ist. Herr Baader hat gesagt, das Modell mit der Säule 3a, wie wir es vorschlagen, führe zu einer Besteuerung; das ist richtig. Aber es ist eine privilegierte Besteuerung; das gesparte Geld wird nämlich behandelt, als ob es ein Einkommen für sich wäre. Es wird einerseits nicht zum übrigen Einkommen geschlagen und andererseits nur zu 20 Prozent des Steuersatzes besteuert. Wir meinen, das sei attraktiv genug und ein sehr moderater Steuersatz und es sei doch gerechter, immerhin noch eine gewisse Besteuerung vorzunehmen.
Aus der Sicht des Fiskus ist natürlich ein Vorteil des "Basellandschäftler Modells" - auch hier stimme ich Herrn Baader zu -, dass der Betrag nachträglich besteuert wird, wenn er nicht genutzt wird. In diesem Sinne kann ich, rein von der Mechanik her, nichts gegen dieses Modell sagen; ich glaube, das ist dort einigermassen sauber gelöst. Es ist also letztlich eine Frage des Masses.
Ich will jetzt nicht wieder darüber streiten, ob das Bausparen in Baselland so ein Riesenerfolg war oder ob es Mitnehmereffekte hatte. Man kann hier mit Zahlen alles belegen; das haben wir schon längst getan. Letztlich ist es dann auch im finanzpolitischen Umfeld die Frage, welche der beiden Lösungen überhaupt vertretbar ist.
Deshalb empfehle ich Ihnen - bei aller Sympathie, die ich für das Bausparen habe -, sich dem Ständerat anzuschliessen, nach dem Motto: Für das Bausparen, für den Ständerat!
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe radical-démocratique suit la majorité.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 80 Stimmen
Ziff. 2a Art. 33a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2a art. 33a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
2b. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (Wohneigentumsbesteuerung)
2b. Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (imposition du logement)
Ziff. 2b Art. 2 Abs. 1 Bst. a; 4a; 7 Abs. 1, 2bis, 4 Bst. m; 8 Abs. 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. 2b art. 2 al. 1 let. a; 4a; 7 al. 1, 2bis, 4 let. m; 8 al. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Ziff. 2b Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 1bis, 1ter, 2 Bst. a, e, l, 2bis
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Abs. 2 Bst. e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2b art. 9
Proposition de la majorité
Al. 1bis, 1ter, 2 let. a, e, l, 2bis
Maintenir
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Al. 2 let. e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 2b Art. 9a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2b art. 9a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 2b Art. 72f Abs. 1
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. 2b art. 72f al. 1
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
2c. Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Wohneigentumsbesteuerung)
2c. Loi fédérale sur les prestations complémentaires à l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité (imposition du logement)
Ziff. 2c Art. 3b Abs. 1 Bst. b, 3 Bst. b; 3c Abs. 2 Bst. f
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. 2c art. 3b al. 1 let. b, 3 let. b; 3c al. 2 let. f
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
2d. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Wohneigentumsbesteuerung)
2d. Loi fédérale sur l'impôt anticipé (imposition du logement)
Ziff. 2d Art. 12 Abs. 1ter; 29 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2d art. 12 al. 1ter; 29 al. 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 2
Die Änderungen der Artikel 9 Absätze 2 und 3, 13 Absatz 3 Buchstabe a, 23 Buchstabe f, 33 Absatz 1 Buchstaben cbis, g und Absatz 2, 35 Absatz 1, 36 Absätze 1 und 2, 38 Absatz 2, 86, 105 Absatz 2, 155 Absatz 1, 212 Absätze 1, 2 und 3, 213 Absatz 1, 214 Absätze 1 und 2, 214a und 216 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie die Änderungen der Artikel 3 Absätze 3 und 4, 6a, 6b, 7 Absatz 4 Buchstabe g, 9 Absatz 2 Buchstaben cbis, g, k, 11 Absätze 1a, 1 bis 4, 54 Absatz 2, 72e des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und die Änderungen des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgabe treten auf den 1. Januar 2004 in Kraft. (= Gemäss Anträgen der Mehrheit)
Abs. 3
Festhalten (= Gemäss Anträgen der Mehrheit)
Ch. II
Proposition de la commission
Al. 2
La modification des articles 9 alinéas 2 et 3, 13 alinéa 3 lettre a, 23 lettre f, 33 alinéa 1er lettres cbis, g et alinéa 2, 35 alinéa 1er, 36 alinéas 1er et 2, 38 alinéa 2, 86, 105 alinéa 2, 155 alinéa 1er, 212 alinéas 1er, 2 et 3, 213 alinéa 1er, 214 alinéas 1er et 2, 214a et 216 alinéa 2 de la loi fédérale du 14 décembre 1990 sur l'impôt fédéral direct ainsi que la modification des articles 3 alinéas 3 et 4, 6a, 6b, 7 alinéa 4 lettre g, 9 alinéa 2 lettres cbis, g, k, 11 alinéas 1a, 1er à 4, 54 alinéa 2, 72e de la loi fédérale du 14 décembre 1990 sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes et la modification de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre entrent en vigueur le 1er janvier 2004. (= Selon les propositions de la majorité)
Al. 3
Maintenir (= Selon les propositions de la majorité)
Angenommen - Adopté