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Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht

60165 · Amtliches Bulletin

Dals 16 mars 2023

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/60165/de/mehr-rechtssicherheit-im-mietrecht

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht (22.4448)

22.4448

Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag Herzog Eva

Zuweisung der Motion 22.4448 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.

Proposition Herzog Eva

Transmettre la motion 22.4448 à la commission compétente pour examen préalable.

Herzog Eva · 1VP-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Als ich die Motion gesehen habe, habe ich nur positiv reagiert und dachte: Ja, das ist eine wichtige Sache, dass man diese Frage klärt. Nach dem Bundesgerichtsurteil - ich glaube, das war 2020 - hat mich das auch beschäftigt und interessiert. Ich dachte, es könnte Sinn machen, dass wir uns mit der Frage befassen, ob es eine gesetzliche Regelung braucht oder ob man weiterfahren soll wie bisher.

Ich war dann etwas erstaunt, dass es einen Antrag auf Ablehnung gab, und habe nochmals genauer geschaut, ob die Motion nicht so offen formuliert ist, wie ich sie eigentlich verstanden hatte. Ich hatte sie eigentlich so gelesen, dass es wirklich darum geht, zu schauen, ob es eine Regelung geben soll. Falls man den Text aber auch so verstehen kann, dass schon eine Richtung vorgegeben wird, dann würde ich das infrage stellen, das würde ich nicht so gut finden. Ich bin heute nicht in der Lage, eine Diskussion über die Motion zu führen - ja, nein, ob ich sie annehmen möchte oder nicht -, weil sich mir verschiedene Fragen stellen.

Ich bin auch Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Wir haben das Bundesgerichtsurteil damals in Bezug auf die Genossenschaften auch diskutiert. Wir sind in einer etwas speziellen Situation. Genossenschaften sind etwas zwischen Mieter und Vermieter oder eben beides. Bei uns stellen sich die Fragen - also auch zu dem, was jetzt hier thematisiert wird - manchmal noch etwas anders. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn man zuerst eine Auslegeordnung in der Kommission machen würde, anstatt jetzt dem Bundesrat den Auftrag zu geben, eine gesetzliche Regelung zu finden. Dazu wäre für mich eben eine Auslegeordnung nötig: Was ist der Zustand heute? Wie ist die Regelung ohne gesetzlich festgeschriebene Zinssätze, mit dieser Situation, wie wir sie heute haben? Was ist speziell mit dem Wert, der heute vom Bundesgericht verwendet wird? Heute nimmt man die Nettorendite, also den Ertrag auf dem investierten Eigenkapital, als relevante Grösse. Hier ist die Situation bei Genossenschaften z. B. eine etwas andere als bei anderen. Wir haben in der Regel wenig Eigenkapital und stehen immer wieder vor der Frage, ob die heute geltende Regelung, also die Urteile des Bundesgerichtes, für uns überhaupt passt oder nicht.

Ich würde also eine Auslegeordnung gut finden, die den Wert, die Regelung über die zulässige Nettorendite anschaut. Ist das der richtige Wert? Müsste man das vielleicht anders machen? Ist es sinnvoll, eine gesetzliche Regelung vorzunehmen, feste Werte, Zahlen ins Gesetz zu schreiben, oder sollte man die Praxis, wie sie heute besteht, weiterführen? Fahren wir damit vielleicht sogar besser?

Ich glaube, dieser Weg würde nicht viel länger dauern. Wir sind im Ständerat ja relativ schnell. Wenn wir die Motion an die Kommission überweisen, könnten wir das Geschäft dort bald aufnehmen und die Motion dann allenfalls auf die gleiche Weise wieder in den Rat schicken, wenn wir finden, sie ist dienlich, oder vielleicht auch in einer leicht abgeänderten Form.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte diesen Vorstoss hier nicht durchzwängen, und ich opponiere nicht gegen den Ordnungsantrag. Allerdings möchte ich schon festhalten, dass sich die Kommission für Rechtsfragen spätestens im übernächsten Quartal mit der Sache zu befassen hat. Ich richte diesen Appell auch an den Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen, welcher den Vorstoss ablehnt, so der vorliegende Antrag.

Der Vorstoss ist ergebnisoffen formuliert und knüpft an eine Entwicklung an, die vielleicht vor zwei, drei Jahren nicht vorhersehbar war. Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde im Jahr 2008 mit dem Ziel lanciert, die Mietzinsgestaltung zu harmonisieren. Seit seinem Bestehen ist dieser Zinssatz eigentlich nur gesunken, nämlich von 3,5 auf 1,25 Prozent.

Jetzt stehen die Zeichen völlig anders; man geht davon aus, dass sich der Referenzzinssatz erhöhen wird. Damit werden die Mieter neben den steigenden Nebenkosten auch mit steigenden Grundmieten belastet werden. Die Frage ist, wie wir damit umgehen. Ist durch die Politik zu bestimmen, wann der Mietzins missbräuchlich ist, oder durch das Bundesgericht? Das Bundesgericht hat - Sie haben es ausgeführt, Frau Kollegin Herzog - im Jahr 2020 eine radikale Umkehr bei der Berechnung der Nettorendite eingeleitet. Das wird jetzt so angewendet, allerdings mit dem Vorbehalt, dass das nur gilt, bis der Referenzzinssatz 2 Prozent beträgt.

Ich erachte es als dringlich, die Sache zu klären, und zwar vor allem auch im Interesse der Mieterschaft. Ich bin - mit der Bitte an Kollege Sommaruga, das Geschäft dann tatsächlich schnell zu traktandieren - einverstanden.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Tout d'abord, j'aimerais rassurer notre collègue Engler sur le rôle de ma présidence. Depuis deux ans, je suis président de la commission. Je crois que, par mes actes, je puis démontrer mon objectivité et affirmer que tous les sujets ont été traités de manière diligente. Il n'y a pas de raison que, dans le cas présent, il n'en aille pas de même.

Il est vrai que j'ai déposé une proposition de rejet de la motion parce que, de mon point de vue, elle contenait trop d'imprécisions et qu'il y avait un risque de confiscation du débat démocratique. Un des risques, c'est qu'il y ait une modification de l'ordonnance, et non pas de la loi, et donc qu'il n'y ait pas de débat démocratique sur les choix opérés.

Je ne vois aucune objection à ce que la motion soit transmise à la commission, comme le demande notre collègue Eva Herzog, afin que l'on puisse discuter et réfléchir de manière approfondie à ce qu'il en est.

Je rappelle que, depuis 1986, on était à un supplément de rendement de 0,5 pour cent, et que le Tribunal fédéral, avec une argumentation pour le moins spécieuse, qui s'appuie sur une proposition du conseiller national Olivier Feller qui n'avait même pas été votée par les deux conseils, a modifié la jurisprudence. Cela pose d'énormes problèmes parce que cette jurisprudence est incomplète, j'en conviens avec notre collègue Engler.

Il s'agit maintenant de voir ce qu'il en est du respect des intérêts des locataires, des bailleurs, et d'évaluer les conséquences économiques pour les bailleurs de l'augmentation permise par le Tribunal fédéral. Cette dernière représente 6,9 milliards de francs qui passent de nouveau, de manière légale, de la poche des locataires à celle des bailleurs. L'aspect économique est aussi à prendre en compte, et pas seulement l'aspect juridique.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es ist meines Erachtens Sache des Motionärs, zu sagen, ob er einverstanden mit dem Ordnungsantrag ist, die Motion zur Vorprüfung an die Kommission zu überweisen. Ich wehre mich nicht dagegen, aber ich bin etwas erstaunt darüber, was die Antragstellerin und jetzt insbesondere auch Ständerat Sommaruga dazu gesagt haben.

Der Motionär möchte mit seiner Motion eigentlich eine sehr, sehr einfache Frage klären, nämlich die Frage: Wie wird im Sinne von Artikel 269 des Obligationenrechts der zulässige bzw. der missbräuchliche Mietzins berechnet, wenn der Referenzzinssatz dann wieder einmal die Grenze von 2,0 Prozent übersteigen wird? Wir alle wissen, dass dieser Moment kommen wird, und ich würde es jetzt nicht als richtig erachten, wenn wir die Auffassung hätten, mit der Überweisung an die Kommission müsse eine generelle Auslegeordnung zum Mietrecht und zur Frage der Renditeberechnung gemacht werden.

Das Mietrecht ist seit 1990 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damals bewusst auf eine konkrete Regulierung im Obligationenrecht verzichtet. Er hat das der Praxis überlassen. Es hat sich eine reiche Praxis entwickelt, die immer wieder kritisiert wurde, aber letztlich haben alle Seiten damit zu leben gelernt. Es geht mit der Motion von Kollege Engler eigentlich nur um eine sehr einfache Frage, und ich meine, wenn jetzt der Ordnungsantrag gutgeheissen wird, dann muss sich die Kommission auch auf dieses Thema der Motion beschränken.

Ich würde, anders als der Motionär, den Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen bitten, das nicht erst spätestens im übernächsten Quartal in der Kommission für Rechtsfragen zu traktandieren, sondern im nächsten Quartal, denn alle Mietparteien, Vermieterschaft und Mieterschaft, haben ein Interesse an einer raschen Klärung der bestehenden Rechtsunsicherheit.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen gemäss Ordnungsantrag Herzog Eva

Adopté selon la motion d'ordre Herzog Eva

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Die Motion geht an die zuständige Kommission.