AS 2004 771
Bundesbeschluss
über die Änderung von Freihandelsabkommen
der EFTA-Staaten mit Drittstaaten
vom 14. März 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20012 zur Aussenwirtschaftspolitik 2000 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Änderungen der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Slowenien und Marokko werden genehmigt:
Protokoll zur Änderung von Artikel 16 und Anhang VII des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Slowenien, vom 9. Oktober;
Beschluss 7/00 des Gemischten Ausschusses EFTA–Marokko, vom 24. Oktober 2000.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommensänderungen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 7. März 2001 Ständerat, 14. März 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz