AS 2006 1073
Verordnung
über die Zollbegünstigung nach Verwendungszweck
(Zollbegünstigungsverordnung, ZBV)
Änderung vom 16. März 2006
Das Eidgenössische Finanzdepartement
verordnet:
I
Der Anhang der Zollbegünstigungsverordnung vom 20. September 19991 wird wie folgt geändert:
1. Aufhebung von Zollbegünstigungen für die Tarifnummern 1001.1039 (3x), 1001. Hartweizen, nicht denaturiert zu technischen 3.—
39 Zwecken 1001. Hartweizen, nicht denaturiert zur Herstellung von 3.—
39 Bemerkung: Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Die Zollbegünstigung wird gewährt, Nutztiere wenn aus dem Hartweizen im Durch- (als landwirtschaftliche schnitt eines Kalenderquartals mindes- Nutztiere gelten: Tiere tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und der Pferde-, Rindvieh-, gemäss Verwendungsverpflichtung Schweine-, Schaf- und verwendet werden. Ziegengattung sowie Kaninchen und das Hausgeflügel) 1001. Hartweizen zu Futterzwecken in 23.—
39 Biobetrieben 1001. Weizen und Mengkorn, nicht denaturiert zu technischen 28.—
39 Zwecken 1001. Weichweizen und Mengkorn zu Futterzwecken in 23.––
39 Biobetrieben 1002. Roggen zu technischen 28.—
39 Zwecken 1002. Roggen zu Futterzwecken in 23.––
39 Biobetrieben 1008. Triticale zu Futterzwecken in 23.––
29 Biobetrieben 1101. Fabrikmehl aus Weizen, nicht zur Herstellung von —.60
29 denaturiert Stärke Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn aus dem eingeführten Mehl keine anderen Produkte ausgezogen werden. 1101. Mehl von Weizen, nicht denaturiert zu technischen 40.—
29 Zwecken 1101. Mehl von Weizen oder Mengkorn zu Futterzwecken in 26.––
29 Biobetrieben 1102. Mehl von Getreide, anderes als von Weizen oder Mengkorn
19 – von Roggen, nicht denaturiert zu technischen 10.—
29 – von Roggen, nicht denaturiert zu technischen 40.—
29 – von Roggen zu Futterzwecken in 26.–– Biobetrieben
10 – von Triticale, nicht denaturiert zu technischen 40.—
10 – von Triticale zu Futterzwecken in 27.–– Biobetrieben
29 – von anderem Getreide, zu technischen 19.50 nicht denaturiert Zwecken 2. Einfügung einer neuen Zollbegünstigung für die Tarifnummer 1001.1060 1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—
60 Bemerkung: Futtermittelenzymen wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und 3. Änderung von Zollbegünstigungen der Tarifnummern 1001.1039 (3x), 1001. Hartweizen, nicht denaturiert zur Herstellung von 3.—
39 Bemerkung: Würzmitteln, Eiweisshydrolysaten, Suppen, Die Zollbegünstigung wird gewährt, Saucen, Vitaminpräpawenn aus dem Hartweizen im Durch- raten oder Futtermittelschnitt eines Kalenderquartals mindes- enzymen tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und 1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—
38 Bemerkung: Würzmitteln, Eiweisshydrolysaten, Suppen, Die Zollbegünstigung wird gewährt, Saucen oder Vitaminwenn aus dem Hartweizen im Durch- präparaten schnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz 1001. Hartweizen, nicht denaturiert zum Aufblähen und 11.—
39 Rösten 1001. Hartweizen zum Aufblähen und 11.—
38 Rösten 1001. Hartweizen, nicht denaturiert zur Herstellung von 20.—
39 Bemerkung: Bulgur, Couscous oder vorgekochten Die Zollbegünstigung wird gewährt, Hartweizen wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und 1001. Hartweizen zur Herstellung von 20.—
38 Bemerkung: Bulgur, Couscous oder vorgekochten Die Zollbegünstigung wird gewährt, Hartweizen wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und 1001. Weichweizen, nicht denaturiert zur Herstellung von —.10
39 Bemerkung: Stärke wenn aus dem Weizen mindestens
% Fabrikmehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird. 1001. Weichweizen zur Herstellung von —.10
38 Bemerkung: Stärke wenn aus dem Weizen mindestens
% Fabrikmehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird.
1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—
39 Kaffeesurrogaten 1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—
38 Kaffeesurrogaten 1002. Roggen zur Herstellung von 2.—
39 Kaffeesurrogaten 1002. Roggen zur Herstellung von 2.—
38 Kaffeesurrogaten 1008. Triticale zur Herstellung von 11.––
29 Nahrungsmitteln mit 1008. Triticale zur Herstellung von 11.––
28 Nahrungsmitteln mit 1102. ...
11 – von Mais, nicht denaturiert zur menschlichen 20.— Ernährung ohne
11 – von Reis, nicht denaturiert zur menschlichen 20.— Ernährung ohne 1102. Mehl von Mais zur menschlichen 20.—
10 Ernährung ohne 1102. Mehl von Reis zur menschlichen 20.—
10 Ernährung ohne 1102. ...
29 – von anderem Getreide, nicht zur menschlichen 20.— denaturiert Ernährung ohne 1102. Mehl von anderem Getreide zur menschlichen 20.—
41 Ernährung ohne
II
Diese Änderung tritt am1. April 2006 in Kraft.
16. März 2006 Eidgenössisches Finanzdepartement: Hans-Rudolf Merz