AS 2011 4789
Bundesgesetz
über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen
(ETH-Gesetz)
Änderung vom 17. Juni 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom3. Dezember 20101,
beschliesst:
I
Das ETH-Gesetz vom4. Oktober 19912 wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 63a Absatz 1 und 64 Absatz 3 der Bundesverfassung3, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 19874, Gliederungstitel vor Art. 40f 3b. Abschnitt: Übergangsbestimmungen für das Jahr 2012
Art. 40f Zahlungsrahmen nach Artikel 34b
Die Bundesversammlung verlängert für das Jahr 2012 in Abweichung von Artikel 34b Absatz 2 die Laufzeit für den bestehenden Zahlungsrahmen für die Jahre 2008–2011 um ein Jahr.
Der bestehende Zahlungsrahmen wird im Einklang mit dem Leistungsauftrag aufgestockt.
Art. 40g Leistungsauftrag nach Artikel 33
Der Leistungsauftrag nach Artikel 33 für die Jahre 2008–2011 wird um ein Jahr verlängert und gilt auch für 2012.
Er kann geändert und ergänzt werden.
Die für die Jahre 2008–2011 vom ETH-Rat mit den ETH und den Forschungsanstalten gestützt auf Artikel 33a abgeschlossenen Zielvereinbarungen gelten auch für das Jahr 2012. Der ETH-Rat kann sie ergänzen.
Art. 40h Wahl des ETH-Rates nach Artikel 24
Der Bundesrat wählt in Abweichung von Artikel 24 Absatz 1 die Mitglieder des ETH-Rates auf den1. Januar 2012 für eine fünfjährige Periode.
II
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 17. Juni 2011 | Nationalrat, 17. Juni 2011 |
|---|---|
Der Präsident: Hansheiri Inderkum | Der Präsident: Jean-René Germanier |
Der Sekretär: Philippe Schwab | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 6. Oktober 2011 unbenützt abgelaufen.5
26. Oktober 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |
Der Beschluss über das Inkrafttreten erfolgte mit Präsidialentscheid vom 25. Okt. 2011.