AS 2016 4717
Bundesbeschluss
über die Genehmigung der multilateralen
Vereinbarung der zuständigen Behörden über den
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
vom 18. Dezember 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom5. Juni 20152,
beschliesst:
Art. 1
Die multilaterale Vereinbarung vom 29. Oktober 20143 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung) wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die AIA-Vereinbarung unter der Voraussetzung zu ratifizieren, dass:
der Bundesbeschluss vom 18. Dezember 20154 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie das Bundesgesetz vom 18. Dezember 20155 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) von der Bundesversammlung genehmigt worden sind; und
beide Erlasse: 1. nicht Gegenstand einer Volksabstimmung geworden sind, oder 2. in der Volksabstimmung angenommen worden sind.
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Art. 2
Der Bundesrat gibt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstaben a und e der AIA-Vereinbarung6 folgende Erklärungen ab:
Die Schweiz verfügt über die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards, welche die jeweils massgeblichen Zeitpunkte für bestehende Konten, Neukonten und Anwendung oder Abschluss der Verfahren zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten definieren.
Die Schweiz verfügt über geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der vorgeschriebenen Standards für Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen.
Art. 3
Das Eidgenössische Finanzdepartement teilt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe c der AIA-Vereinbarung7 die für die Schweiz anwendbaren Datenübertragungsverfahren einschliesslich Verschlüsselung mit (Anhang B der AIA-Vereinbarung).
Es übermittelt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe e der AIA-Vereinbarung den für die Schweiz ausgefüllten Fragebogen zu Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen (Anhang D der AIA-Vereinbarung).
Es teilt Änderungen an der Mitteilung nach Absatz 1 und am Fragebogen nach Absatz 2 mit.
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 18. Dezember 2015 Ständerat, 18. Dezember 2015 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Raphaël Comte Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 9. April 2016 unbenützt abgelaufen.8 13. Dezember 2016 Bundeskanzlei