AS 2019 2917
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen
der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls
vom 15. Dezember 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20172,
beschliesst:
Art. 1
Das Rahmenabkommen vom 27. September 20163 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik sowie das entsprechende Durchführungsprotokoll4 werden genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.
Er ist befugt, nachträgliche Änderungen des Durchführungsprotokolls zu genehmigen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Ständerat, 15. Dezember 2017 | Nationalrat, 15. Dezember 2017 |
|---|---|
Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter | Der Präsident: Dominique de Buman |
Die Sekretärin: Martina Buol | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |