BBl 2017 7923
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2018 (1. Arbeitstag: 9. April 2018)
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls
vom 15. Dezember 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20172, beschliesst:
Art. 1 1 Das Rahmenabkommen vom 27. September 20163 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik sowie das entsprechende Durchführungsprotokoll4 werden genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.
3 Er ist befugt, nachträgliche Änderungen des Durchführungsprotokolls zu genehmigen.
Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich BBl 2017 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 15. Dezember 2017 Nationalrat, 15. Dezember 2017 Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Der Präsident: Dominique de Buman Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Datum der Veröffentlichung: 28. Dezember 20175 Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2018