AS 2025 415
Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
vom 12. März 2025
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20242,
beschliesst:
Art. 1
Die Resolution Nr. 259 vom 18. Mai 20233 des Gouverneursrats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zur Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geografischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, der Resolution zuzustimmen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.