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S'annunziar

Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr

BBl 2008 1401 · Bundesblatt

Dals 14 oct. 2008

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2008-1401/de/bundesbeschluss-zur-schaffung-einer-spezialfinanzierung-fur-aufgaben-im-luftverkehr

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Funtauna

Act che resulta: Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (AS 2010 2159)

Fatschenta parlamentara: Spezialfinanzierung Luftverkehr. Änderung von Artikel 86 BV (07.066)

BBl 2008 8231

Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr

Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr

vom 3. Oktober 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. August 20071, beschliesst:

I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:

Art. 86 Abs. 3 Einleitungssatz, 3bis und 4 3 Er verwendet die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen ausser den Flugtreibstoffen sowie den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr: 3bis Er verwendet die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr: a. Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht; b. Beiträge an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr, namentlich von Terroranschlägen und Entführungen, soweit diese Massnahmen nicht staatlichen Behörden obliegen; c. Beiträge an Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr. 4 Reichen die Mittel für die Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr oder dem Luftverkehr nicht aus, so erhebt der Bund auf den betreffenden Treibstoffen einen Zuschlag zur Verbrauchssteuer.