BBl 2009 8289
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien
vom 3. Dezember 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 4 des Gütertransportgesetzes vom 19. Dezember 20082, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 20073, beschliesst:
Art. 1 Für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien in Form von Betriebsabgeltungen wird ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken für die Jahre 2011–2015 bewilligt.
Art. 2 Für die Förderungsmassnahmen nach Artikel 1 steht ab dem Jahr 2011 ein Betrag von höchstens 6 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Dezember 2008 Nationalrat, 17. September 2008 Der Präsident: Alain Berset Der Präsident: André Bugnon Der Sekretär: Philippe Schwab Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz