BBl 2015 3033
Bundesbeschluss zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes
Bundesbeschluss zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes
vom 11. März 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. September 20142, beschliesst:
Art. 1 Für den Ausbau und Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes wird ein Gesamtkredit von 99 Millionen Franken gemäss dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2
1 Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in vier Etappen:
a. Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 28 Millionen Franken freigegeben. b. Die Freigabe der zweiten bis vierten Etappe im Umfang von 14 Millionen, 40 Millionen und 17 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat. 2 Unter den freigegebenen Krediten können Verschiebungen vorgenommen werden. Dabei kann ein Kredit um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 2. Dezember 2014 Nationalrat, 11. März 2015 Der Präsident: Claude Hêche Der Präsident: Stéphane Rossini Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Anhang (Art. 1)
Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Fr.
Erste Etappe Ersatzbeschaffungen, 28 000 000 inklusive Projektierungsarbeiten für die Etappen 2–4
Zweite Etappe Leistungsanpassungen 14 000 000
Dritte Etappe Gesetzesrevision BÜPF – ISC-EJPD 12 000 000 Kompatibilitätsanpassungen der Systeme von fedpol 28 000 000
Total dritte Etappe 40 000 000
Vierte Etappe Systemausbauten 17 000 000
Gesamtkredit 99 000 000