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Bundesgesetz über den Abschluss internationaler Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

BBl 2024 2501 · Bundesblatt

Dals 8 oct. 2024

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2024-2501/de/bundesgesetz-uber-den-abschluss-internationaler-vertrage-uber-die-anerkennung-von-berufsqualifikationen

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  3. Fegl federal
Funtauna

Act che resulta: Bundesgesetz über den Abschluss internationaler Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (AS 2025 477),

Fatschenta parlamentara: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zur Kompetenzdelegation an den Bundesrat zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Genehmigung und Umsetzung (24.030)

BBl 2024 2501

Bundesgesetz über den Abschluss internationaler Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Präambel

Bundesgesetz
über den Abschluss internationaler Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

vom 27. September 2024

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 20241,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts

Art. 60a Internationale Verträge

Der Bundesrat kann im Anwendungsbereich dieses Gesetzes internationale Verträge über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln abschliessen.

2. Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 20162

Art. 32aInternationale Verträge

Der Bundesrat kann im Anwendungsbereich dieses Gesetzes internationale Verträge über die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen abschliessen.

3. Anwaltsgesetz vom 23. Juni 20003

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 8. Abschnitts

7a. Abschnitt: Internationale Verträge

Art. 34a

Der Bundesrat kann im Anwendungsbereich dieses Gesetzes internationale Verträge über die Anerkennung von ausländischen Berufsbezeichnungen, die zur Ausübung des Anwaltsberufs berechtigen, abschliessen.

Er stellt dabei namentlich sicher, dass:

  1. die Anwältinnen und Anwälte den Berufsregeln nach Artikel 25 unterstellt sind; und

  2. sich die Eintragung in das kantonale Anwaltsregister nach den Grundsätzen richtet, die für Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA gelten.

Er kann Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung dieser Verträge erlassen.

4. Psychologieberufegesetz vom 18. März 20114

Art. 47aInternationale Verträge

Der Bundesrat kann im Anwendungsbereich dieses Gesetzes internationale Verträge über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen und Weiterbildungstiteln abschliessen.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 27. September 2024

Der Präsident: Eric Nussbaumer
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 27. September 2024

Die Präsidentin: Eva Herzog
Die Sekretärin: Martina Buol

Datum der Veröffentlichung: 8. Oktober 2024

Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2025