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Notenaustausch vom 25./30. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen

0.742.140.231 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

En vigur dapi ils 1 zercl. 2005

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/sr-rs-rs/0-742-140-231/de/notenaustausch-vom-25-30-mai-2005-zwischen-der-schweizerischen-eidgenossenschaft-und-der-italienischen-republik-uber-die-verlangerung-der-simplonkonzession-und-der-entsprechenden-vereinbarungen

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Funtauna

Quest text n’è betg pli en vigur dapi ils 1 avr. 2008.

Abrogà tras: Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Erneuerung der Konzession betreffend den Anschluss des schweizerischen Bahnnetzes an das italienische Bahnnetz durch den Simplon von der Landesgrenze bis Iselle sowie über den Betrieb der Bahnstrecke zwischen Iselle und Domodossola (AS 2008 2095)

Decretà cun: Notenaustausch vom 25./30. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen (AS 2005 3333)

0.742.140.231

Notenaustausch vom 25./30. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen

In Kraft getreten am 1. Juni 2005 (Stand am 19. Juli 2005)

Übersetzung1

Ministerium für Rom, den 30. Mai 2005 auswärtige Angelegenheiten der Republik Italien Rom Schweizerische Botschaft Rom

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bezeugt der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Nr. 922 vom 25. Mai 2005, die den folgenden Inhalt hat, zu bestätigen: «Die Schweizerische Botschaft in Rom bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik seine Hochachtung und beehrt sich, dem Ministerium den folgenden Vorschlag zu einem Abkommen zwischen den beiden Staaten zu unterbreiten, mit dem die heutige Regelung der Simplonkonzession aus dem Übereinkommen von 1896 sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Übereinkommen verlängert werden sollen. ‹In Anbetracht der Tatsache, dass – das Übereinkommen vom 22. Februar 1896 betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von der schweizerisch-italienischen Grenze nach Iselle sowie die Übereinkunft vom 16. Mai 19032 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Übertragung der von der italienischen Regierung der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft erteilten Konzession für den Bau und Betrieb der Simplonbahn auf den Bund am 31. Mai 2005 auslaufen werden, – das neue Abkommen über die Erneuerung der Simplonkonzession und den Betrieb der Bahnstrecke bis Domodossola nicht vor Ablauf der bestehenden Konzession in Kraft treten kann,

AS 2005 3333 1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der italienischen Ausgabe dieser Sammlung.

beschliessen die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Italienische Republik, diese Konzession und das Übereinkommen sowie die entsprechenden Vereinbarungen zu verlängern, bis die erneuerte Simplonkonzession und das entsprechende Übereinkommen in Kraft treten, längstens jedoch um vier Jahre vom 1. Juni 2005 an gerechnet.› Bei Annahme dieses Vorschlags durch die Regierung der Italienischen Republik hat die Botschaft die Ehre vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwort des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik ein Abkommen zwischen den beiden Staaten bilden. Das Abkommen wird anwendbar sein, vorbehältlich der geltenden verfassungsrechtlichen Verfahren in beiden Ländern, bis die erneuerte Simplonkonzession sowie das entsprechende Übereinkommen in Kraft treten, jedoch höchstens vier Jahre vom 1. Juni 2005 an gerechnet. Die beteiligten Verwaltungen können das vorliegende Abkommen auf provisorischer Basis ab Auslaufen der Konzession anwenden.

Die Schweizerische Botschaft in Rom benutzt diesen Anlass, um dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Italien seine Hochachtung zu versichern.»

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen, dass die italienische Regierung der Note, deren Wortlaut vorgehend wiedergegeben ist, zustimmt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Footnotes

  1. [2] SR 0.742.140.23