632.231
Verordnung
über die Durchführung des GATT-Übereinkommens
über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
vom 3. Dezember 1984 (Stand am 1. Januar 2022)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat,
in Ausführung des Übereinkommens vom 12. April 19791
über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen,
verordnet:
Art. 12
Die im Anhang aufgeführten Waren oder Warengruppen sind gegen Nachweis der Verwendung in der zivilen Luftfahrt zollfrei.
Art. 2
Die Verordnung vom 10. Dezember 19793 über die Durchführung des im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen unter der Ägide des GATT (Tokio-Runde) abgeschlossenen Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
(Art. 1)
Ex Tarif | Bezeichnung der Ware |
Luftfahrzeuge und deren Teile, zur Verwendung in der Zivilluftfahrt | |
3917. | Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet (z. B. Nippel, Bogen, |
3926. | Andere Waren aus Kunststoffen |
4008. | Profile aus kompaktem, vulkanisiertem Weichkautschuk, auf bestimmte Längen zugeschnitten |
4009. | Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus vulkanisiertem Weichkautschuk, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten |
4011. | Neue Luftreifen, aus Kautschuk |
4012. | Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen, aus Kautschuk |
4016. | Andere Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk |
4017. | Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus Hartkautschuk, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten |
4504. | Dichtungen aus Presskork |
4823. | Dichtungen aus Papier oder Pappe |
6812. | Andere Waren aus Asbest |
6813. | Reibungsbeläge, nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen oder dergleichen, auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen |
7007. | Windschutzscheiben aus mehrschichtigem Sicherheitsglas |
Ex Tarif | Bezeichnung der Ware |
|---|---|
7304. | Rohre mit Zubehör ausgerüstet, nahtlos, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten |
7306. | Rohre mit Zubehör ausgerüstet, geschweisst, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten |
7312. | Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör |
7322. | Heisslufterzeuger und -verteiler, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse ausgerüstet, aus Eisen oder Stahl; ausgenommen Teile davon |
7324. | Hygiene- oder Toilettenartikel, aus Eisen oder Stahl |
7326. | Waren aus Eisen oder Stahldraht |
7413. | Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör |
7608. | Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Aluminium, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten |
8108. | Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Titan, zum Leiten von Gasen oder |
8302. | Beschläge und ähnliche Waren sowie automatische Türschliesser, aus unedlen Metallen |
8307. | Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus unedlen Metallen |
8407. | Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren) |
8408. | Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
8409. | Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren für Luftfahrzeuge der Nrn. 8407.1000 und 8408.9010 bestimmt |
8411. | Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen, Teile davon |
8412. | Andere Motoren und Kraftmaschinen, Teile davon |
8413. | Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Teile davon |
8414. | Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und |
8415. | Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und |
8418. | Gefrierschränke und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und |
8419. | Wärmeaustauscher sowie Teile davon; Apparate zum Zubereiten heisser |
8421. | Zentrifugen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen |
8424. | Feuerlöscher, auch mit Füllung |
8479. | Maschinen und Apparate mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel |
| |
8483. | Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnradgetriebe und Friktionsräder; Kugelrollspindeln; Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe, einschliesslich Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, einschliesslich Gelenkverbindungen; |
8484. | Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von |
8501. 4010/ 7200 | Allstrom-, Gleichstrom- und Wechselmotoren, mit einer Leistung von mehr als 735 W, jedoch nicht mehr als 150 kW |
3110/ 7110/ | Gleichstromgeneratoren |
6110/ 8000 | Wechselstromgeneratoren |
8502. | Stromerzeugungsaggregate und elektrisch rotierende Umformer |
8504. | Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer |
8507. | Elektrische Akkumulatoren, einschliesslich Separatoren dafür, |
8511. | Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete |
8516. | Elektrische Heizwiderstände, auf einem einfachen Träger aus Isolierstoffen |
8529. | Baugruppen und Untergruppen für Geräte der Nr. 8526, bestehend aus zwei oder mehr als zwei zusammengesetzten Teilen, ihrer Beschaffenheit nach zum Einbau in zivile Luftfahrzeuge bestimmt |
8531. | Elektrische Signalgeräte zum Geben von akustischen oder sichtbaren |
8539. | Innenverspiegelte Scheinwerferlampen |
8544. | Zündkabelsätze und andere Kabelsätze der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
8801. | Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge, nicht zum Motorantrieb gebaut |
8802. | Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber, Flugzeuge), ausgenommen Luftfahrzeuge ohne Besatzung der Nr. 8806 |
8806. 1000/ | Luftfahrzeuge ohne Besatzung |
8807. 1000/ 9090 | Teile von Waren der Nr. 8801, 8802 oder 8806 |
9020. | Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement; ausgenommen Teile davon |
9025. | Thermometer; Barometer; andere elektrische oder elektronische Instrumente; Teile und Zubehör davon |
9029. | Elektrische oder elektronische Tourenzähler, Tachometer und andere |
9030. | Oszilloskope, Geräte für die Spektralanalyse und andere Instrumente, |
9032. | Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln oder |
9104. | Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Luftfahrzeuge |
9109. | Uhrwerke, mit einer Breite oder einem Durchmesser von nicht mehr als 50 mm, vollständig und zusammengesetzt |
9405. 1100/ 6100/ | Leuchter und andere elektrische Decken- oder Wandlampen, Reklameleuchten, Leuchtschilder oder ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Kunststoffen; Teile davon, aus unedlen Metallen oder Kunststoffen |