725.112.1
Bundesbeschluss
über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2020)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 11b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. März 19601 über die Nationalstrassen,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 20182,
beschliesst:
Art. 1
Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen.
Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen:
Kapazitätserweiterung Crissier;
Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord);
Umfahrung Le Locle;
Umfahrung La Chaux-de-Fonds;
Umfahrung Näfels.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 20203