proj/2005/88/cons_1
Überlassung der persönlichen Waffe; Abklärung allfälliger Hinderungsgründe
Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
Änderung vom … 2006 ENTWURF (Variante 2)
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 5. Dezember 20031 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen wird wie folgt geändert:
Art. 13a Strafregisterauszug Wer eine Waffe zu Eigentum erhalten will, hat einen Auszug aus dem Zentralstrafregister einzureichen, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
… 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2005– 1