Deutsch
Beschluss Nr. 1/95 des Gemischten Ausschusses über die Einladung an die Republik Polen, die Republik Ungarn, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten Angenommen am 26. Oktober 1995 Inkrafttreten für die Schweiz: 1. Januar 1996