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Briefwechsel vom 14. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der EG‑Kommission über die Anpassung der bestehenden Agrarvereinbarungen und die gegenseitigen Zugeständnisse für bestimmte Landwirtschaftserzeugnisse Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 1986 In Kraft getreten am 1. Januar 1987