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Beschluss Nr. 3/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft über die Anpassung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens Angenommen am 19. Dezember 2005 Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Dezember 2005