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AS 2010 6101

Verordnung über die Organisation der Armee

Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)

Änderung vom 3. Dezember 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 26. November 20031 über die Organisation der Armee wird wie folgt geändert:

Ingress erstes Lemma gestützt auf die Artikel 60 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG),

Art. 1 Diese Verordnung regelt den Bestand, die Struktur der Armee und die Gradbezeich- nung nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.

Art. 2 Abs. 3

3 Die Bereitschaftsreserve der Truppenkörper und Formationen beträgt insgesamt

höchstens 5 Prozent des Sollbestandes der Armee. Das VBS legt die Bereitschafts- reserve der einzelnen Truppenkörper und Formationen fest.

Art. 5 Aufgehoben

II Der Anhang wird gemäss Beilage3 geändert.