AS 2000 2959
Verordnung über die Besoldung der Beamten in der Überklasse
Verordnung über die Besoldung der Beamten in der Überklasse
Änderung vom 11. Dezember 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 18. Dezember 19961 über die Besoldung der Beamten in der Überklasse wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abweichungen für das Jahr 2001 1 Der Abzug nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a beträgt für Arbeitskräfte der allge- meinen Bundesverwaltung 20 667 Franken.
2 Die Erhöhung nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b beträgt für Arbeitskräfte der
allgemeinen Bundesverwaltung 9663 Franken. 3 Die ordentliche Besoldungserhöhung nach Artikel 4 beträgt für das Jahr 2001 für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 4362 Franken.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
11. Dezember 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 172.221.105
2000-2607 2959