AS 2001 3319
Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden
Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung)
vom 31. Oktober 2001
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, gestützt auf Artikel 11c des Bundesgesetzes vom 17. März 19721 über die Förde- rung von Turnen und Sport (Gesetz), verordnet:
Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung listet die Mittel und Methoden auf, deren Verwendung nach Artikel 11f des Gesetzes verboten ist.
Art. 2 Doping Die Verwendung von Mitteln aus verbotenen Substanzklassen und die Anwendung verbotener Methoden nach dieser Verordnung gelten als Doping nach Artikel 1 Buchstabe h des Gesetzes.
Art. 3 Verbotene Mittel
1 Mittel, die einer der folgenden Substanzklassen angehören, gelten im reglemen-
tierten Wettkampfsport als unerlaubte Dopingmittel: a. Stimulanzien; b. Narkoanalgetika; c. Anabolika; d. Diuretika; e. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics).
2 Die einzelnen verbotenen Mittel sind im Anhang aufgeführt.
SR 415.052.1 1 SR 415.0; AS 2001 2824
2001-0075 3319
Dopingmittelverordnung AS 2001
Art. 4 Verbotene Methoden
1 Im reglementierten Wettkampfsport ist die Anwendung folgender Methoden ver-
boten: a. Blutdoping; b. pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation.
2 Die einzelnen verbotenen Methoden sind im Anhang aufgeführt.
Art. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
31. Oktober 2001 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:
11696 Samuel Schmid
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Anhang (Art. 3 und 4)
Verbotene Mittel und Methoden
I. Liste der verbotenen Mittel in allen Sportarten
1. Stimulanzien
Amfepramon Fenfluramin Pemolin Amfetamin Fenoterol Pentetrazol Amineptin Formoterol*** Phendimetrazin Amiphenazol Heptaminol Phentermin Bambuterol Koffein* Phenylephrin Bromantan Kokain Phenylpropanolamin** Bupropion Mefenorex Pholedrin Carphedon Mephentermin Pipradrol Cathin** Mesocarb Prolintan Clenbuterol Metamfetamin Propylhexedrin Cropropamid Methoxyphenamin Pseudoephedrin** Crotetamid Methylendioxyamfetamin Reproterol Ephedrin** Methylephedrin** Salbutamol*** Etamivan Methylphenidat Salmeterol*** Etilamfetamin Nikethamid Selegilin Etilefrin Norphenfluramin Strychnin Fencamfamin Parahydroxyamfetamin Terbutalin*** Fenetyllin * Bei Koffein wird eine Probe als positiv erachtet, wenn im Urin mehr als 12 µg/ml ent- halten sind. ** Für Cathin gilt eine Urinkonzentration von mehr als 5 µg/ml als positiv. Für Ephedrin und Methylephedrin gelten Urinkonzentrationen von mehr als 10 µg/ml als positiv. Für Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin werden Urinkonzentrationen von mehr als 25 µg/ml als positiv beurteilt. *** Siehe Regelung für Beta-2-Agonisten unter Ziffer 3b. Bemerkungen: Alle Imidazolinderivate sind zur lokalen Anwendung zugelassen. Vasokons- triktoren dürfen zusammen mit Lokalanästhetika angewendet werden. Die lokale Anwendung (z.B. Auge, Nase, rektal) von Präparaten, welche Adrenalin und/oder Phenylephrin enthalten, ist erlaubt.
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2. Narkoanalgetika
Buprenorphin Hydrocodon Pentazocin Dextromoramid Methadon Pethidin Diamorphin (Heroin) Morphin* * Für Morphin gilt eine Urinkonzentration von mehr als 1 µg/ml als positiv. Bemerkungen: Folgende vornehmlich als Hustenmittel oder Schmerzmittel eingesetzte Sub- stanzen sind erlaubt: Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Ethylmorphin, Kodein, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol. Ebenfalls erlaubt ist das Antidiarrhoikum Diphenoxylat.
3. Anabolika
a. Anabole Steroide Androstendiol Formebolon 19-Norandrostendion Androstendion Gestrinon Norethandrolon Boldenon Mesterolon Oxandrolon Clostebol Metandienon Oxymesteron Danazol Metenolon Oxymetholon Dehydrochlormethyltestosteron Methandriol Stanozolol Dehydroepiandrosteron (DHEA) Methyltestosteron Testosteron* Dihydrotestosteron Miboleron Trenbolon Drostanolon Nandrolon Fluoxymesteron 19-Norandrostendiol Bemerkungen: Um zu einer definitiven Beurteilung zu gelangen, können die individuellen Steroidprofile des Sportlers und/oder Bestimmungen der Isotopenverhältnisse berücksichtigt werden. * Für Testosteron gilt: Ein im Urin vorliegendes Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitesto- steron (E) von mehr als 6 bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht nachgewiesen ist, dass dieses erhöhte Verhältnis auf Grund einer physiologischen oder pathologischen Be- sonderheit des Sportlers (z.B. verminderte Epitestosteron-Ausscheidung, Androgenpro- duktion infolge eines Tumors oder enzymatischer Mängel) zustande kam. Im Falle eines T/E-Quotienten von mehr als 6 müssen in jedem Fall unter der Aufsicht der zuständigen medizinischen Instanz weitere medizinische Abklärungen erfolgen, bevor ein Entscheid gefällt wird. Dazu wird ein Gesamtbericht erstellt. Dieser berücksichtigt sowohl frühere als auch spätere Testergebnisse und die Resultate der endokrinologischen Untersuchung. Sind keine früheren Testergebnisse verfügbar, so muss der Sportler mindestens einmal pro Monat während 3 Monaten unangemeldet überprüft werden. Die Resultate dieser Tests sind im Gesamtbericht aufzuführen. Entzieht sich der Sportler einer Zusammenarbeit, so wird die Urinprobe als positiv erklärt.
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b. Beta-2-Agonisten Bambuterol Formoterol* Salmeterol* Clenbuterol Reproterol Terbutalin* Fenoterol Salbutamol*° * Einzig Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und Formoterol sind bei Asthma und Anstren- gungsasthma zur Inhalation zugelassen (Meldung an den Vertrauensarzt der Fachkommis- sion für Dopingbekämpfung). Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Gebrauch dieser Medikamente mittels ärztlichem Attest durch einen Pneumologen oder einen Verbands- oder Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz vor- gängig gemeldet wird. ° Für Salbutamol gilt eine Urinkonzentration von mehr als 1 JPO DOV YHUERWHQ XQG ZLUG als Anabolika-Missbrauch beurteilt. Bemerkung: Da Beta-2-Agonisten auch stimulierende Eigenschaften besitzen, werden sie auch unter den Stimulanzien aufgeführt.
4. Diuretika
Acetazolamid Chlortalidon Mannitol* Amilorid Etacrynsäure Mersalyl Bendroflumethiazid Furosemid Spironolacton Bumetanid Hydrochlorthiazid Torasemid Canrenon Indapamid Triamteren * Verbot gilt nur bei intravenöser Anwendung
5. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)
Choriongonadotropin (HCG)* insulinähnliches Wachstumshormon (IGF-1) hypophysäre und synthetische Erythropoietin (EPO) Gonadotropine* Corticotropin (ACTH, Tetracosactid) Insulin** Somatotropin (HGH) Aromatasehemmer* * Nur für Männer verboten. Nur für Männer verboten sind auch: Clomiphen, Cyclofenil, Tamoxifen (Mimetics). ** Insulin ist zur Behandlung eines insulinpflichtigen Diabetes erlaubt. Eine derartige Be- handlung muss durch einen Endokrinologen oder einen Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz gemeldet werden.
Alle Releasingfaktoren für die oben genannten Peptidhormone sowie deren Analoge sind ebenfalls verboten. Das abnorme Vorliegen eines endogenen Hormons oder der entsprechenden Marker im Urin eines Sportlers bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht bewiesen wer- den kann, dass eine physiologische oder pathologische Besonderheit vorliegt.
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II. Liste der verbotenen Methoden in allen Sportarten
1. Blutdoping
Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen (Erythrozyten) und/oder von analogen Produkten. Diesem Verfahren kann eine Blutentnahme bei den Sporttreibenden vorausgehen, welche anschliessend in blutarmem Zustand wei- tertrainieren.
2. Andere Manipulationen des Blutes
Zum Beispiel die Verabreichung von künstlichen Sauerstoffträgern oder Plasmaex- pandern.
3. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation bedeutet: a. Austausch und/oder Veränderung der Dopingkontroll-Proben; b. Verdünnen mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten; c. Katheterisierung; d. Beeinflussung der renalen Stoffausscheidung mit Substanzen wie z.B. Pro- benecid; e. Beeinflussung der Messergebnisse für Testosteron und Epitestosteron, z.B. durch Bromantan; f. Beeinflussung des Verhältnisses Testosteron/Epitestosteron durch Zufuhr von Epitestosteron.
III. Liste der verbotenen Mittel für bestimmte Sportarten In den folgenden Sportarten, bei denen Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablocker verboten: Schiessen (alle Ausprägungen), Moderner Fünf- kampf, Golf, Bob, Curling, Fechten, Flugsport, Motorsport, Pferdesport, Wasser- springen, Skispringen, Ski alpin. Betablocker sind: Acebutolol Celiprolol Nebivolol Alprenolol Esmolol Oxprenolol Atenolol Labetalol Pindolol Betaxolol Levobunolol Propranolol Bisoprolol Metipranolol Sotalol Bunolol Metoprolol Timolol Carteolol Nadolol
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