AS 2002 3984
Europäische Vereinbarung vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (mit Anhang)
Europäische Vereinbarung vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (mit Anhang)
SR 0.142.305; AS 1986 464
I
Geltungsbereich der Vereinbarung am 29. April 2002, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation In-Kraft-Treten
Deutschland* 25. Januar 1995 1. März 1995 Finnland 4. Juli 1990 1. September 1990 Rumänien* 19. Juli 2000 1. September 2000 * Vorbehalte und Erklärungen siehe hiernach.
II
Erklärungen Deutschland Gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 dieser Vereinbarung kann jeder erklären:
1. dass für ihn der Übergang der Verantwortung gemäss Artikel 2 Absatz 1 nicht
allein aus dem Grunde stattfinden soll, dass er dem Flüchtling lediglich zu Studien- oder Ausbildungszwecken gestattet hat, sich über die Gültigkeitsdauer des Reise- ausweises hinaus in seinem Hoheitsgebiet aufzuhalten;
2. dass er ein Ersuchen um Wiederaufnahme, das aufgrund von Artikel 4 Absatz 2
gestellt wird, nicht annehmen wird. Die Bundesrepublik Deutschland fügt Ratifikationsurkunde die Vorbehalte gemäss diesen Absätzen 1 und 2 bei.
Rumänien Gleiche Erklärungen wie Deutschland
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1986 472, 1987 377 und 1988 1605.
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