AS 2003 3369
Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Strassen im Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung
Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Strassen
Änderung vom 3. September 2003
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über Gebühren des Bundesamtes für Strassen im Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung wird wie folgt geändert:
Titel Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Strassen (Gebührenverordnung ASTRA)
Art. 1 Abs. 1 und 2 Bst. a und e
1 Diese Verordnung regelt die Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen des
Bundesamtes für Strassen (Bundesamt).
2 Gebühren werden erhoben für:
a. Verfügungen des Bundesamtes; e. Auskünfte der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle.
Art. 5 Abs. 2
2 Für Dienstleistungen und Verfügungen nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a, b
und e sowie die Abfrage der Datenbank «DIRR» der Dokumentationsstelle werden die Gebühren nach dem Anhang festgelegt.
Art 14 Abs. 4
4 Die Gebühr nach Ziffer 7 des Anhangs kann zum Voraus oder per Nachnahme ver-
langt werden.
1 SR 741.091
2002-2781 3369
Gebühren des Bundesamtes für Strassen AS 2003
II Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.
III Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
3. September 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
Gebühren des Bundesamtes für Strassen AS 2003
Anhang (Art. 5 Abs. 2; 6, 8 und 14 Abs. 2 und 3)
Gebühren für besondere Dienstleistungen und Bewilligungen Ziffer 5.1 Franken
5 Weitere Bewilligungen und Verfügungen
5.1 Übrige Verfügungen nach Bedeutung der Sache und bis 5000.—
Umfang
Ziffer 7 Franken
7 Eidgenössische Fahrzeugkontrolle
7.1 Halterangaben im Ordnungsbussenverfahren, –.50
pro Adressangabe
7.2 Abklärung Immatrikulationsüberprüfung Nach
Aufwand (Art. 6)
7.3 Datenauszug für die Wiederimmatrikulation von 18.—
Fahrzeugen ab MOFIS
7.4 Datenauszug für die Wiederimmatrikulation von 28.—
Fahrzeugen ab Mikro-Film
7.5 Geschichte von Fahrzeugen 23.—
7.6 Halter-Auskunft an Banken 18.—
7.7 Auskunft an Versicherungsexperten (FAX-Formular) 10.—
7.8 Fahrzeuggeschichte an Versicherungsexperten 20.—
(FAX-Formular)
7.9 Sperrung/Löschung von Leasing-Fahrzeugen 2.—
7.10 Meldung von Mutationen über gesperrte/geleaste 8.—
Fahrzeuge
7.11 Auszug M0 16/17 über gesperrte geleaste Fahrzeuge 8.—
7.12 Halter-Auskunft über gesperrte geleaste Fahrzeuge 18.—
7.13 Fahrzeuggeschichte über gesperrte geleaste Fahrzeuge 18.—
7.14 Fahrzeugrückruf aus Sicherheitsgründen 2500.—
7.15 Auswertung über eine KAFO/FARTA (Papier, Diskette) 100.—
7.16 Auswertung über mehrere KAFO/FARTA 425.—
(Papier, Diskette)
7.17 Auswertung MOFI N60 auf Datenträger 2100.—
(CD-Rom, Diskette, Kassette, Band)
Gebühren des Bundesamtes für Strassen AS 2003
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