Lexipedia

AS 2005 2481

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS (Funktionsbewertungsverordnung VBS)

vom 21. Juni 2005

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), gestützt auf Artikel 52 Absatz 5 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 (BPV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die Zuweisung der besonderen Funktionen im VBS zu

einer Lohnklasse nach Artikel 36 BPV.

2 Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–10 aufgeführt.

Art. 2 Bewertungsgrundlagen

1 Massgebend für die Funktionsbewertung sind die erforderliche Vorbildung, der

Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der betrieblichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Gefährdungen. Sie berücksichtigt ferner die fachliche Breite, Verschiedenartigkeit und Komplexität der Aufgaben sowie die Führungs- anforderungen.

2 Grundlagen der Funktionsbewertung sind die Aufgaben, die in der Stellen-

beschreibung festgehalten sind. Wenn eine Funktion verschiedenartige Aufgaben umfasst, richtet sich die Funktionsbewertung in erster Linie nach den Aufgaben, die den überwiegenden Teil der Arbeitszeit beanspruchen. Die weiteren Aufgaben sind angemessen zu berücksichtigen.

3 Funktionen mit vergleichbaren Voraussetzungen und Aufgaben sind gleich zu

bewerten. Für Funktionen, die in einer Organisationseinheit nur vereinzelt vorkom- men, sind Vergleiche mit anderen Organisationseinheiten anzustellen. 4 Die dauernde und vollumfängliche Stellvertretung des oder der Vorgesetzten wird in der Regel mit einer zusätzlichen Lohnklasse abgegolten. 5 Wird für eine Stelle eine spezifische Ausbildung verlangt, so gilt dieses Erforder- nis als erfüllt, wenn die Aus- oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen worden ist.

SR 172.220.111.343.1 1 SR 172.220.111.3

2005-0729 2481

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

6 Die Bewertung und Zuweisung einzelner Stellen zu den Lohnklassen 18–38 erfolgt

im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen nach Artikel 53 Buchstaben a und b BPV. Die in dieser Verordnung aufgeführten Einreihungen einzelner Stellen in die Lohnklasse 28 und höher beruhen auf Bewertungen des EFD, gestützt auf Empfeh- lungen der Koordinationskommission für die Einreihung höherer Funktionen.

Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 14. November 20012 über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS wird aufgehoben.

Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

21. Juni 2005 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Samuel Schmid

2 AS 2002 83, 2003 1278

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 1 (Art. 1)

Militärische Fahrschule

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Fahrlehrer/in 16

Fahrlehrer mit eidgenössischem Fahrlehrerausweis und Fahrlehrer- ermächtigung, welche hauptamtlich als Fahrlehrer eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 2 (Art. 1)

Kartografie

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Kartograf/in 16

Kartografen mit abgeschlossener Berufslehre als Kartografen oder gleichwertiger Ausbildung, die mit Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie aus- führen, die höhere Anforderungen stellen.

2 Kartograf/in 18

Kartografen, die schwierige Aufgaben der topografischen, thematischen oder militärischen Kartografie ausführen und vielseitig eingesetzt sind.

3 Meisterkartograf/in 19

Kartografen, die besonders schwierige kartografische Arbeiten ausführen.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 3 (Art. 1)

Berufsmilitär

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Berufsoffizier/in 15

Berufsoffiziers-Anwärter mit eidgenössischer oder kantonaler Maturität während des Bachelor-Studienganges an der Militär- akademie an der ETH Zürich (MILAK).

2 Berufsoffizier/in 18

Berufsoffiziers-Anwärter mit abgeschlossener Hochschul- oder Fachhochschulausbildung während des Diplomlehrgangs an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK).

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem Grundausbildungs- Lehrgang für Ausbildungsoffiziere, die als Kompaniekommandanten (Kp Kdt)/ Einheits-Berufsoffiziere (Einh BO) oder als Fachausbilder eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

4 Berufsoffizier/in 22

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die als Ein- heits-Berufsoffiziere (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassen- lehrer in Kader- und Fachschulen oder als Musik-Berufsoffiziere eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

5 Berufsoffizier/in 24

Musik-Berufsoffiziere, die als Chefs Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.

6 Berufsoffizier/in 26

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die als Einh BO in Schulen und Kursen, als BO in Versuchsstäben oder als Klassenlehrer in Kader- und Fachschulen oder in Stabsfunktionen in zentralen militärischen Bereichen in der ganzen Breite ihres Aus- bildungs-Spektrums vielseitig und breit eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

7 Berufsoffizier/in 27

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die den Zusatzausbildungslehrgang I (ZAL I) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant Stellvertreter (Schul Kdt Stv), Stv Kdt Rekr Zentr, Klassenlehrer im Kommando Höhere Kader- ausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3)

8 Berufsoffizier/in 28

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kommandant BUSA, Schulkommandant einer Kleinschule, Kdt Kompetenz Zentrum (Kptz) Militärmusik, Kdt Koord Stelle Ter Reg 2, Kdt Mechanisier- tes Ausbildungszentrum (MAZ), Kdt Waffenplatz Bern, Kdt Artille- rieausbildungszentrum (AAZ) Ost, Kdt Kptz Fahrausbildung (FAA) oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3+)

9 Berufsoffizier/in 29

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, Kdt Rekr Zentr, Kdt Höherer Unteroffizierslehrgang, Kdt Kptz Veterinärdienst der Armee, Kdt Lehrgänge MILAK, Kdt Truppen-, Stabs- oder Technische Lehrgänge, Kdt Führungssimulator, Kdt Koord Stelle Ter Reg (1, 3 und 4), Kdt AAZ West/Wpl Kdt, Kdt Waffenplatz Thun, Verteidigungsattachés oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

10 Berufsoffizier/in 30

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb), Kdt Ausbildungszentrum des Heeres, Kdt Kptz Gebirgsdienst der Armee, Kdt Grenadier-Kdo oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

11 Berufsoffizier/in 31

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang), die den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Ausbildungschefs/ Stabschefs, Kdt der Kompetenzzentren SWISSINT und ABC, Kdt Berufsunteroffiziersschule oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

12 Berufsunteroffizier/in 13

Berufsunteroffiziers-Anwärter mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer oder gleichwertiger Ausbildung, die den Grad eines höheren Unteroffiziers bekleiden, während der Grundausbildung zum Berufsunteroffizier.

13 Berufsunteroffizier/in 15

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundaus- bildung an der Berufsunteroffiziersschule der Armee, die als Fach- ausbilder in Schulen, Lehrgängen und Kursen oder in einer gleich- wertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1).

14 Berufsunteroffizier/in 19

Berufsunteroffiziere, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungs- Spektrums vielseitig als Fachausbilder oder als Ausb Ustü, Schul- Administratoren, Armeefahrlehrer, Chef Dienste/VT/Militärsport- leiter in Schulen, Kursen und Lehrgängen, Leiter LG Organisation HKA oder Wpl Berufsunteroffiziere eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

15 Berufsunteroffizier/in 20

Berufsunteroffiziere, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverantwortung ausüben. (Einsatzgruppe 2+)

16 Berufsunteroffizier/in 21

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Zusatzaus- bildung I (ZAL I) die als Chef Fachbereich, Klassenlehrer in Kader- schulen, Militärsportleiter/Spitzensport oder in einer gleichwertigen Funktion in Stäben eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3).

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

17 Berufsunteroffizier/in 22

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL II, die als Klassenlehrer an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA), als Fhr Geh von Schul Kdt oder Lehrgangs-Leiter FAA eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

18 Berufsunteroffizier/in 23

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL II, die als Fhr Geh Stufe V, TSK, LBA, HKA, Ausbildungschefs, Kdt LVb oder als Lehrgangsleiter an der BUSA eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 4 (Art. 1)

Zeitmilitär

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Zeitsoldat/in 7

Zeitsoldaten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Soldaten (Sdt, Gfr oder Ogfr), die in verschiedenen Soldaten- funktionen eingesetzt sind.

2 Zeitunteroffizier/in 9

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Gruppenführer (Kpl, Wm oder Obw), die als Team Chef, Bereichs- chefs, Spezialisten, Grfhr, Fz Kdt, Chefs Waffen-Gt System, Zfhr Stv, Halb-Zfhr oder Patr Fhr eingesetzt sind.

3 Zeitunteroffizier/in 12

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Hauptfeldweibel, Feldweibel oder Fourier die als Einheitsfeldweibel, technische Unteroffiziere oder Einheitsfouriere eingesetzt sind.

4 Zeitunteroffizier 13

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind.

5 Zeitoffizier/in 13

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, Zfhr oder Sub Of in Stäben eingesetzt sind.

6 Zeitoffizier/in 15

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als Offiziere in Stäben eingesetzt sind.

7 Zeitoffizier/in 16

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als solche eingesetzt sind.

8 Zeitoffizier/in 24

Militärische Untersuchungsrichter, welche als Strafverfolgungsorgan der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Gerichts- barkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht, durchführen.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 5 (Art. 1)

Fliegendes Personal der Luftwaffe

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Berufsmilitärpilot/in 15

Pilotenanwärter/in während der Ausbildung an der Pilotenschule der Luftwaffe.

2 Berufsmilitärpilot/in 17

Berufsmilitärpiloten während der Ausbildung an der Berufsmilitär- pilotenschule.

3 Berufsmilitärpilot/in 24

Berufsmilitärpiloten mit erfolgreich abgeschlossener Grundaus- bildung, die als Berufsmilitärpilot eingesetzt sind.

4 Staffelkommandant/in 25

Berufsmilitärpiloten, die eine Fliegerstaffel kommandieren.

5 Berufsbordoperateur/in 19

Berufsoffiziere, die als Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR- Operateure oder als Berufsbordfotografen eingesetzt sind.

6 Berufsbordoperateur/in 20

Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure oder Berufsbord- fotografen, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen.

7 Berufsbordoperateur/in 22

Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure oder Berufsbord- fotografen, die selbständig im Rahmen der Luftwaffe besonders schwierige Tätigkeiten ausüben.

8 Fachdienstleiter/in 26

Berufsmilitärpiloten, denen die Leitung eines Fachdienstes übertra- gen ist.

9 Ressortleiter/in 28

Berufsmilitärpiloten, denen die Leitung eines Ressorts übertragen ist.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 6 (Art. 1)

Fliegendes Personal der Armasuisse

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Testpilot/in 25

Testpiloten, die für Prototypenerprobungen, Evaluationen, Ein- fliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstrationen eingesetzt sind.

Testpiloten, denen die Leitung der Gruppe Testpiloten Helikopter oder Jet übertragen ist.

3 Chef Testpilot/in 27

Chefpilot, dem die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpiloten übertragen ist und der gleichzeitig eine der Gruppen Testpiloten Helikopter oder Jet leitet.

4 Flugversuchsingenieur/in 24

Ingenieure ETH/FH oder Physiker, die als Flugversuchsingenieure eingesetzt sind.

5 Chef Flugversuchsingenieur/in 26

Flugversuchsingenieur, dem die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchsingenieure übertragen ist.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 7 (Art. 1)

Schiessplatzpersonal

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Schiessplatzwart/in 8

Angelernte Mitarbeiter, die auf einem Schiessplatz für die Bedienung von Anlagen eingesetzt sind, Reparatur- und Unterhalts- arbeiten ausführen und mit Sicherheitsaufgaben betraut sind.

2 Schiessplatzchef/in 10

Schiessplatzchefs auf Waffenplätzen mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind.

3 Schiessplatzchef/in 11

Schiessplatzchefs auf Waffenplätzen mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind und deren Obliegenheiten höhere Anforderungen stellen.

4 Schiessplatzchef/in 12

Schiessplatzchefs, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen. Darunter können namentlich fallen: – die Leitung eines Schiessplatzbetriebes auf einem grossen Waffenplatz mit Nebenschiessplätzen, – die Überwachung/Leitung von Absperrdiensten bei Zielen in bewohnten Gebieten bzw. bei deren Überschiessen, – die Leitung eines zentralen Scheibendepots inkl. Belieferung der Truppe, Materialreparatur und -unterhalt.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 8 (Art. 1)

Krankenpflegedienst

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Krankenpfleger/in 12

Krankenpfleger mit Diplom einer vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Krankenpflegeschule oder mit Diplom der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie sowie Medizinische Praxisassistenten, die im Krankenpflegedienst in Schulen und Kursen eingesetzt sind.

2 Oberkrankenpfleger/in 13

Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer Krankenabteilung übertragen ist. Für die Einreihung in diese Funktion ist der Abschluss einer entsprechenden Führungsausbildung erforderlich.

3 Oberkrankenpfleger/in 14

Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer grossen/zentralen Krankenabteilung (Thun, Andermatt, medizinisches Zentrum einer Region) übertragen ist, oder Oberkrankenpfleger einer Kranken- abteilung, die zusätzlich als Lehrpfleger (Ausbilder/in) in Schulen und Kursen eingesetzt sind.

4 Oberkrankenpfleger/in 15

Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer grossen/zentralen Krankenabteilung (Thun, Andermatt, medizinisches Zentrum einer Region) übertragen ist und die zusätzlich als Lehrpfleger (Ausbilder/in) in Schulen und Kursen eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 9 (Art. 1)

Sportlehrer/in

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Sportlehrer/in 20

Inhaber eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II einer Hoch- schule, Mitarbeiter/innen mit Sportlehrerdiplom BASPO (EHSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privatschule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fachlehrer, Klassenlehrer oder Kursleiter eingesetzt sind.

2 Sportlehrer/in 23

Sportlehrer, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleichwertige Aufgaben übertragen sind.

3 Chefsportlehrer/in 24

Chefsportlehrer, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleich- wertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvolles J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (EHSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.

4 Chefsportlehrer/in 25

Chefsportlehrer, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Anhang 10 (Art. 1)

Instruktionspersonal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Instruktor/in 15

Instruktoren-Anwärter mit Matura oder gleichwertiger Ausbildung während des Diplomlehrganges an der Lehrpersonalschule des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).

2 Instruktor/in 18

Instruktoren-Anwärter mit abgeschlossener Hochschulausbildung während des Diplomlehrganges an der Lehrpersonalschule des BABS.

3 Instruktor/in I 21

Instruktoren, die als Klassenlehrer in Kursen für Kader und Spezialisten, als Stellvertreter des Kursleiters, als Übungsleiter bei der Ausbildung der kommunalen Führungsorgane und als Regie- Instruktoren bei der Ausbildung der kantonalen Führungsorgane eingesetzt sind sowie bei der Erarbeitung von Fach-, Einsatz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen mitarbeiten.

4 Instruktor/in II 22

Instruktoren, die als Kursleiter für Kader und Spezialisten, als Teil- projektleiter für die Erarbeitung von Fach-, Einsatz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen oder als Klassenlehrer und Coachs/ Betreuer in der Ausbildung des Lehrpersonals eingesetzt sind.

5 Instruktor/in III 23

Instruktoren, die als Übungsleiter in der Ausbildung der kantonalen Führungsorgane oder als Leiter der Ausbildungslehrgänge für das Lehrpersonal eingesetzt sind.

6 Chefinstruktor/in 24

Chefinstruktoren, welche die gesamte Leitung eines Ausbildungs- bereiches sowie die Überwachung der Kurse ausüben, verantwortliche Projektleiter für die Erarbeitung von Fach-, Einsatz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen sind und alle Informationen über den jeweiligen Stand und die Entwicklung der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Bevölkerungsschutzes beschaffen und bereithalten.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2005

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS | Lexipedia | Lexipedia