AS 2007 4369
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Übersetzung1
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Abgeschlossen am 23. November 2000 In Kraft getreten am 23. November 2000
Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartments, im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates und der Wirtschaftsminister der Republik Argentinien, im Auftrag der Regierung der Republik Argentinien, kommen überein, das am 23. April 19972 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das Protokoll zu diesem Abkommen sowie das am 23. November 20003 unterzeichnete Änderungs- protokoll provisorisch unter folgenden Bedingungen anzuwenden: a) hinsichtlich der ab 1. Januar 2001 oder nach diesem Datum an der Quelle erhobenen Steuern; b) hinsichtlich der übrigen Steuern auf dem Einkommen oder auf dem Ver- mögen für die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2001 beginnen. Unterzeichnet in Buenos Aires am 23. November 2000, im Doppel in spanischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicherweise verbindlich ist.
Für den Für die Schweizerischen Bundesrat: Regierung der Republik Argentinien: Pascal Couchepin José Luis Machinea
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.672.915.41; AS 2007 4345 3 AS 2007 4367
2007-1717 4369
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom AS 2007 Einkommen und vom Vermögen. Zusatzprotokoll mit Argentinien