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AS 2009 1809

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

1. Gegen die vom Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter an

seiner 44. Tagung vom 19. bis 23. November 2007 in Zagreb (Kroatien) sowie an seiner 45. Tagung vom 16. Mai 2008 in Bern gefassten Beschlüsse wird nicht Widerspruch erhoben.

2. Die auf den 1. Januar 2009 im Anhang C (RID)1 zum Protokoll vom 3. Juni

1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationa-

len Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999) durchzu- führenden Änderungen sind vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Oktober

2008 genehmigt worden.

12. Mai 2009 Bundeskanzlei

1 Das RID (Anhang C zum Protokoll 1999; SR 0.742.403.12, 742.401.6) wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke mit Einschluss der genannten Änderungen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

2008-2894 1809

Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) AS 2009

1810