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AS 2011 637

Geschäftsreglement des Nationalrates

Geschäftsreglement des Nationalrates

Änderung vom 17. Dezember 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 27. August 20101 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 20102, beschliesst:

I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:

Art. 28a Abs. 2

2 Stimmt die Urheberin oder der Urheber dem Antrag des Bundesrates zu einer

Motion oder einem Postulat zu und wird dieser Antrag aus der Mitte des Rates bekämpft, so wird über die Motion oder das Postulat in der folgenden ordentlichen Session ohne Wortmeldung abgestimmt. Artikel 46 Absätze 3 und 4 ist nicht anwendbar.

II Das Büro des Nationalrates bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 17. Dezember 2010 Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Inkraftsetzung Diese Änderung tritt am 28. Februar 2011 in Kraft.

4. Februar 2011 Büro des Nationalrates