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AS 2012 6267

Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll

Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll

Abgeschlossen am 7. September 2012 In Kraft getreten am 7. September 2012

Übersetzung1

Eveline Widmer-Schlumpf Bern, 7. September 2012 Bundespräsidentin Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements

Seiner Exzellenz Herrn Kazuyoshi Umemoto Ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von Japan in der Schweiz

Exzellenz,

Ich habe die Ehre, den Empfang der Note Ihrer Exzellenz von heutigem Datum zu bestätigen, in der Folgendes steht:

«Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 19712 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 20103 in Bern unterzeichneten Protokoll (hiernach als «das Abkommen» bezeichnet) zu beziehen, und namens der Regierung von Japan das folgende Über- einkommen zwischen den beiden Regierungen zu bestätigen: In Bezug auf Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens besteht Einvernehmen darüber, dass die «Japan Bank for International Cooperation» als eine Einrichtung im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe a Unterabsatz (v) des Abkommens gilt.

1 Übersetzung des englischen Originaltexts.

2 SR 0.672.946.31 3 AS 2011 6381

2012-2287 6267

Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. AS 2012 Briefwechsel mit Japan

Ich habe ausserdem die Ehre, die Anregung zu machen, dass die vorliegende Note und die Antwortnote Ihrer Exzellenz, in der namens der Schweizerischen Bundes- rates das oben stehende Übereinkommen bestätigt wird, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen bilden, die am Tag der Antwortnote Ihrer Exzellenz in Kraft tritt und auf am oder nach dem 1. April 2012 steuerbare Beträge Anwendung findet.»

Das oben stehende Übereinkommen findet die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrates, und ich habe ausserdem die Ehre zu bestätigen, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierun- gen bilden, die am Tag dieser Antwortnote in Kraft tritt und auf am oder nach dem 1. April 2012 steuerbare Beträge Anwendung findet.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihrer Exzellenz die Versicherung meiner ausge- zeichneten Hochachtung zu erneuern.

Eveline Widmer-Schlumpf

Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll | Lexipedia | Lexipedia