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AS 2020 355

Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten

Berichtigung

Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten

vom 14. Juli 2010 (AS 2011 2989; SR 0.632.316.411)

Berichtigung gemäss Note des Königlich Norwegischen Aussenministeriums vom 6. November 2019

Art. 12.8 Abs. 3

statt:

3. Innert zehn Tagen, nachdem die beklagte Vertragspartei den Antrag auf Einset-

zung eines Schiedsgerichts erhalten hat, bemühen sich die Streitparteien, sich aus den von beiden Vertragsparteien vorgeschlagenen Kandidaten auf einen Vorsitzen- den des Schiedsgerichts zu einigen und diesen zu ernennen.

muss es heissen:

3. Innert weiteren zehn Tagen, bemühen sich die Streitparteien, sich aus den von

beiden Vertragsparteien vorgeschlagenen Kandidaten auf einen Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu einigen und diesen zu ernennen.

Anhänge IV und XIII1

28. Januar 2020 Bundeskanzlei

1 Die Anhänge sind nur in englischer Originalsprache verfügbar und können

auf der Internetseite der EFTA unter folgender Adresse eingesehen werden: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/peru/

2019-4296 355

Freihandelsabkommen zwischen Peru und den EFTA-Staaten. Berichtigung AS 2020

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