AS 2021 557
Internationales Getreide-Abkommen von 1995
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Internationales Getreide-Abkommen von 1995
SR 0.916.111.311; AS 1996 2642
Getreidehandels-Übereinkommen von 1995
AS 1996 2643
Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens An seiner in London am 7. Juni 2021 abgehaltenen dreiundfünfzigsten Tagung hat der Internationale Getreiderat gestützt auf Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens beschlossen, die Geltungsdauer des Getreidehandels-Übereinkommens bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.
2021-3057 AS 2021 557
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