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AS 2021 802

Verordnung des BLW vom 30. November 2021 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW)

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW)

vom 30. November 2021

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), gestützt auf Artikel 5 der Schlachtviehverordnung vom 26. November 20031, verordnet:

Art. 1 Tiere der Rindviehgattung Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Rindviehgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.

Art. 2 Tiere der Schweinegattung Die Qualität der geschlachteten Tiere der Schweinegattung muss anhand des Ein- schätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.

Art. 3 Tiere der Pferdegattung Die Qualität der geschlachteten Tiere der Pferdegattung muss anhand des Einschät- zungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.

Art. 4 Tiere der Schafgattung Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Schafgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.

Art. 5 Tiere der Ziegengattung Die Qualität der geschlachteten Tiere der Ziegengattung muss anhand des Einschät- zungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 5 eingestuft werden.

SR 916.341.22 1 SR 916.341

2021-3979 AS 2021 802

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Art. 6 Handelsklasse 1 Die Handelsklasse wird aufgrund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt.

2 Bei Tieren der Schweinegattung und bei Gitzi ist nur die Fleischigkeit massgebend.

Art. 7 Klassifizierungsgeräte für die Einstufung geschlachteter Tiere 1 Die Einstufung der Qualität geschlachteter Tiere ausser den geschlachteten Tieren der Schweinegattung erfolgt visuell. 2 Die Qualität geschlachteter Tiere der Rindviehgattung kann auch mit einem Klassi- fizierungsgerät nach Anhang 1 Ziffer 3 eingestuft werden. 3 Die Qualität geschlachteter Tiere der Schweinegattung muss mit einem Klassifizie- rungsgerät nach Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 eingestuft werden.

Art. 8 Zulassung der Klassifizierungsgeräte

1 Das BLW nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 1 Ziffer 3 auf, wenn es nach

Anhang 6 zugelassen worden ist. 2 Es nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 auf, wenn es nach Anhang 7 zugelassen worden ist.

Art. 9 Einsatz der Klassifizierungsgeräte

1 Die zugelassenen Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 und 2 dürfen

ausschliesslich von Sachverständigen der Organisation, die das BLW gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 mit der Qualitätseinstufung beauftragt hat (beauftragte Organisation), bedient werden.

2 Zugelassene Klassifizierungsgeräte dürfen ausschliesslich am Standort oder für

Tiergattungen eingesetzt werden, für die sie das Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

3 An zugelassenen Klassifizierungsgeräten dürfen keine technischen Veränderungen

vorgenommen werden.

Art. 10 Überwachung zugelassener Klassifizierungsgeräte Die zugelassenen Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 Ziffer 3 und 2 Ziffer 4 müssen von Sachverständigen der beauftragten Organisation periodisch überwacht werden.

Art. 11 Einsatzverbot für zugelassene Klassifizierungsgeräte bei Mängeln Zugelassene Klassifizierungsgeräte, die von der beauftragten Organisation im Rah- men der periodischen Überwachung bemängelt werden, dürfen bis zur Behebung des Mangels nicht für die Qualitätseinstufung eingesetzt werden.

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Art. 12 Aufhebung anderer Erlasse Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:

1. Verordnung des BLW vom 23. September 19992 über die Qualitätseinstufung

von geschlachteten Tieren der Schweinegattung;

2. Verordnung des BLW vom 23. September 19993 über die Einschätzung und

Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung.

Art. 13 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

30. November 2021 Bundesamt für Landwirtschaft: Christian Hofer

2 AS 1999 3143; 2002 555; 2015 1097 3 AS 1999 2880; 2003 3741

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Anhang 1 (Art. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 10)

Einstufung der Qualität von Tieren der Rindviehgattung

1 Einschätzung

Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlacht- und Masttierkategorien

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Schlacht- und Masttierkategorien eingeteilt:

Kategorie Abkürzung

Muni ungeschaufelt MT Muni, ältere ab 1 Schaufel und Ochsen ab 5 Schaufeln MA Ochsen bis maximal 4 Schaufeln OB Rinder bis maximal 4 Schaufeln RG Rinder/Jungkühe, Kühe bis maximal 4 Schaufeln RV und Rinder ab 5 Schaufeln Kühe VK Jungvieh JB Kälber KV

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

a. Für die Bestimmung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbe- stimmenden Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schul- ter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

C sehr vollfleischig sehr konvex – Stotzen: betont breit, tiefe Behosung – Nierstück/Rücken: ausgesprochen breit und voll – Schulter: stark ausgeprägt

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

H vollfleischig konvex – Stotzen: breit, tiefe Behosung – Nierstück/Rücken: breit und voll – Schulter: ausgeprägt T mittelfleischig geradlinig – Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit – Nierstück/Rücken: mittelmässig breit – Schulter: gut entwickelt A leerfleischig konkav – Stotzen: mässig entwickelt, schmal, eingefallen – Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal – Schulter: flach X sehr leerfleischig sehr konkav – Stotzen: schwach entwickelt, sehr schmal, stark eingefallen, fleischleer – Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist – Schulter: flach, eingefallen

b. Innerhalb der Fleischigkeitsklasse T gibt es zusätzlich die folgende Differen- zierung: T– leer- bis mittelfleischig Die Anforderungen für T sind nur teilweise erfüllt (Einstufung zwischen A und T). T+ mittel- bis vollfleischig Es sind teilweise auch die Anforderungen für H erfüllt (Einstufung zwischen T und H). c. Innerhalb der Fleischigkeitsklasse X gibt es zusätzlich die folgende Differen- zierung, wobei die Fleischigkeit von 1X zu 3X abnimmt:

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettan- satz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauch- höhle beurteilt. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Fettgewebeklassen Beschreibung

1 ungedeckt keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein

sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2 teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar;

alle Griffe leicht spürbar ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 gleichmässig gedeckt mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur

generell abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet, kernig; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4 stark gedeckt betont ausgeprägte Fettabdeckung, Fettauf- und

einlagerungen übermässig; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5 überfett Fettabdeckung generell stark übermässig, wulstartige

Fettgebilde; alle Griffe sehr stark ausgebildet; über- mässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person

der beauftragten Organisation überwacht werden müssen

3.1 Beef Classification Center Version 3 (BCC-3TM)

3.1.1 Erfolgt die Einstufung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung mit einem Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «BCC-3TM».

3.1.2 Sachverständige der beauftragten Organisation überwachen, ob das Gerät ein

gültiges Klassifizierungsergebnis nach Anhang 1 Ziffer 2 ausgibt. Gibt das Gerät kein gültiges Klassifizierungsergebnis aus, ermitteln die Sachverständi- gen der beauftragten Organisation das Ergebnis am betroffenen Schlachtkör- per von Tieren der Rindviehgattung visuell und geben das Ergebnis in das Erfassungssystem des Schlachtbetriebs ein.

3.1.3 Ein von Sachverständigen der beauftragten Organisation visuell ermitteltes

Klassifizierungsergebnis nach vorangehender Ziffer 3.1.2 geht dem vom Gerät ermittelten Ergebnis vor.

3.1.4 Bei einem vorübergehenden Ausfall des Geräts BCC-3TM stellt die beauf-

tragte Organisation in Zusammenarbeit mit dem Schlachtbetrieb unmittelbar die visuelle Einschätzung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung sicher.

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Anhang 2 (Art. 2, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 und 10)

Einstufung der Qualität von Tieren der Schweinegattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem mit einem der Klassifizierungsgeräte nach den Ziffern 3 und 4 der Magerfleischanteil (MFA) mit den entsprechenden Schätzverfahren ermittelt wird.

2 Fleischigkeit

2.1 Die Fleischigkeit wird anhand des MFA bestimmt.

2.2 Als MFA gilt das Verhältnis zwischen dem ermittelten Gewicht aller querge-

streiften roten Muskeln, soweit diese mit dem Messer erfassbar sind, und dem Gewicht des Schlachtkörpers.

3 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person

der beauftragten Organisation bedient werden müssen

3.1 Fat-O-Meater II

3.1.1 Erfolgt die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit einem mobilen

Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fat-O-Meater II» (FOM II).

3.1.2 Die Messpistole hat einen Sondendurchmesser von 6 mm. Der Messbereich

liegt zwischen 5 und 125 mm. Die Messwerte werden im Gerät in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.

3.1.3 Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: dabei sind: ŷ = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2 gemessen, x2 = die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängen- den, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlacht- körpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.

3.1.4 Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

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3.2 Zwei-Punkte-Messverfahren

3.2.1 Sofern jährlich weniger als 2000 Schlachteinheiten Schweine geschlachtet

werden, kann die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit den Geräten «Schieblehre» oder «Schablone» nach dem «Zwei-Punkte-Messverfahren» (ZP) erfolgen.

3.2.2 Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: dabei sind: ŷ = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 die Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, war- men Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Musculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals, x2 = die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlacht- körpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius.

3.2.3 Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

4 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person

der beauftragten Organisation periodisch überwacht werden müssen 4.1 AUTOFOM III

4.1.1 Erfolgt die Einstufung von Schlachtkörpern von Tieren der Schweinegattung

mit einem standortgebundenen Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fully Automatic Ultrasonic Carcase Grading Version 3» (AUTOFOM III).

4.1.2 Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Frontmatec, K2KG –

440004) und einem Abstand von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.

4.1.3 Die Ultraschalldaten beziehen sich auf die Erfassung des gesamten zu beur-

teilenden Schlachtkörpers und betreffen Speck- und Muskeldicken. Die übri- gen Parameter sind mit den oben genannten Parametern verbunden. Die Mess- werte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.

4.1.4 Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden For-

mel berechnet: dabei sind: ŷ = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,

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R2P2, R2P13 und R3P5 = ausgegebene Variablen, die auf der Grundlage der Erfassung der einzelnen Messstellen berechnet sind.

4.1.5 Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

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Anhang 3 (Art. 3)

Einstufung der Qualität von Tieren der Pferdegattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlachttierkategorien

Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie Alter Abkürzung

Saugfohlen bis und mit dem 12. Monat FP Jungpferde ab dem 13. bis und mit dem 29. Monat JC Schlachtpferde ab dem 30. Monat PC

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend.

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

C sehr vollfleischig sehr konvex – Stotzen: betont breit und voll – Nierstück/Rücken: ausgeprägt breit und voll – Schulter: stark ausgeprägt H vollfleischig konvex – Stotzen: breit und voll – Nierstück/Rücken: breit und voll – Schulter: ausgeprägt T mittelfleischig geradlinig – Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit – Nierstück/Rücken: mittelmässig breit – Schulter: gut entwickelt

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

A leerfleischig konkav – Stotzen: mässig entwickelt, eher schmal – Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal – Schulter: flach X sehr leerfleischig sehr konkav – Stotzen: schwach entwickelt, schmal, fleischleer – Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist – Schulter: flach, eingefallen

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettan- satz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett und die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.

Fettgewebeklassen Beschreibung

1 ungedeckt keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den

Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2 teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar;

teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 gleichmässig gedeckt mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur

generell abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4 stark gedeckt betont ausgeprägte Fettabdeckung; deutlich sichtbares

Fett auf und zwischen den Rippen

5 überfett Fettabdeckung übermässig, wulstartige Fettgebilde;

übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

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Anhang 4 (Art. 4)

Einstufung der Qualität von Tieren der Schafgattung

1 Einschätzung

Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlacht- und Masttierkategorien

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien ein- geteilt:

Kategorie Abkürzung

Lämmer, ungeschaufelt LA Schafe mit 2 Schaufeln SM 2 Schafe mit 4 Schauefeln und ältere SM 4-8 Weidelämmer, ungeschaufelt (gilt nur auf überwachten WP öffentlichen Märkten)

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Gigot, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» die- ser Beurteilung.

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

C sehr vollfleischig sehr konvex – Gigot: sehr breit, tief angesetzt, stark gewölbt – Nierstück/Rücken: betont breit und voll – Schulter: stark ausgeprägt H vollfleischig konvex – Gigot: breit, tief angesetzt, gewölbt – Nierstück/Rücken: breit und voll – Schulter: ausgeprägt

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

T mittelfleischig geradlinig – Gigot: gut entwickelt, ziemlich breit – Nierstück/Rücken: mittelmässig breit – Schulter: gut entwickelt A leerfleischig konkav – Gigot: mässig entwickelt, schmal und eingefallen – Nierstück/Rücken: schmal und dünn – Schulter: flach X sehr leerfleischig sehr konkav – Gigot: schwach entwickelt, sehr schmal und eingefallen – Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn – Schulter: flach, eingefallen

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettan- satz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauch- höhle beurteilt. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fettgewebeklassen Beschreibung

1 ungedeckt keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein

sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2 teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar;

Griffe leicht ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 gleichmässig gedeckt mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis

mittel abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4 stark gedeckt ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abge-

deckt; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5 überfett übermässige Fettabdeckung; Griffe zu stark ausgebil-

det; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Anhang 5 (Art. 5)

Einstufung der Qualität von Tieren der Ziegengattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlachttierkategorien

Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie Abkürzung

Gitzi GI Ziegen ZC

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Schlegel sowie Nierstück und Rücken, gemäss folgender Tabelle massgebend.

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

C sehr vollfleischig sehr konvex – Schlegel; sehr breit, tief angesetzt, stark gewölbt – Nierstück/Rücken: betont breit und voll H vollfleischig konvex – Schlegel: breit, tief angesetzt, gewölbt – Nierstück/Rücken: breit und voll T mittelfleischig geradlinig – Schlegel: gut entwickelt, ziemlich breit – Nierstück/Rücken: mittelmässig breit A leerfleischig konkav – Schlegel: mässig entwickelt, schmal und eingefallen – Nierstück/Rücken: schmal und dünn

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Fleischigkeitsklassen Profile Beschreibung

X sehr leerfleischig sehr konkav – Schlegel: schwach entwickelt, sehr schmal – Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettan- satz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.

Fettgewebeklassen Beschreibung

1 ungedeckt keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den

Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2 teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar;

teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 gleichmässig gedeckt mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis

mittel abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4 stark gedeckt ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abge-

deckt; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5 überfett übermässige Fettabdeckung; übermässig sichtbares

Fett auf und zwischen den Rippen

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Anhang 6 (Art. 8 Abs. 1)

Zulassung von standortgebundenen Klassifizierungsgeräten für die Einstufung der Qualität von Tieren der Rindviehgattung

1. Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines

Klassifizierungsgeräts nach Anhang 1 Ziffer 3 mit wissenschaftlicher Beglei- tung eine technische Abnahme mit Referenz-Klassifizierung und einen Mess- wertvergleich (Validierung) durch.

2. Für den Messwertvergleich gelten nachfolgende Vorgaben:

2.1 Es ist eine Stichprobe von mindestens 995 validierten Schlachtkörpern erfor-

derlich.

2.2 Die Verteilung der in die Stichprobe einbezogenen Schlachtkörper widerspie-

gelt bezüglich Schlacht- und Masttierkategorie, Fleischigkeit und Fettabde- ckung die in der Praxis auftretenden Verhältnisse.

2.3 Die Mindestzahlen für Fleischigkeitsklassen und Fettgewebeklassen pro Tier-

kategorie werden durch die beauftragte Organisation und die wissenschaftli- che Begleitung nach Ziffer 1 definiert.

2.4 Von den zur automatischen Klassifizierung für tauglich befundenen Schlacht-

körpern dürfen höchstens 3 % abgelehnt werden.

3. Die Bestimmung der Referenz-Klassifizierung durch die beauftragte Organi-

sation erfolgt nach folgenden Kriterien:

3.1 Drei Klassifiziererinnen oder Klassifizierer der beauftragten Organisation

nehmen am laufenden Schlachtband eine unabhängige Klassifizierung je Schlachtkörper vor.

3.2 Die drei unabhängigen Klassifizierungsergebnisse je Schlachtkörper werden

einander gegenübergestellt. Dabei werden Fleisch- und Fettklassifizierungen getrennt verglichen. Bei einer einheitlichen Klassifizierung von mindestens zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern gilt diese als Referenz-Klassifi- zierung. Bei drei unterschiedlichen Klassifizierungen werden die Schlacht- körper von zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern nochmals beurteilt und dabei die Referenz-Klassifizierung festgelegt. 3.3 Die Klassifiziererinnen oder Klassifizierer konsolidieren die Klassifizierung- daten aus den beiden vorangehenden Schritten zur Referenz-Klassifizierung.

3.4 Die Bewertung der Klassifizierungergebnisse des Klassifizierungsgeräts

erfolgt als Vergleich mit der Referenz-Klassifizierung der beauftragten Orga- nisation.

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

3.5 Die Bewertung erfolgt je Gruppe der wie folgt zusammengefassten Schlacht-

und Masttierkategorien:

Bewertungsgruppe Schlacht- und Mindestanzahl Schlachtkörper Masttierkategorie

Kälber KV 347 Banktiere MT/OB/RG 373 Verarbeitungstiere MA/RV/VK 275

Total – 995

4. Abstufung des Messwertvergleichs

4.1 Um die Richtigkeit der automatischen Klassifizierungsmethode abschätzen zu

können, werden die Ergebnisse der automatischen Klassifizierungsmethode des Klassifizierungsgeräts für jeden validierten Schlachtkörper der Referenz- Klassifizierung der beauftragten Organisation nach Ziffer 3 gegenüberge- stellt. Es gelten folgende Stufen:

4.1.1 Fleischigkeit

Fleischigkeitsklassen C H +T T -T A 1X 2X 3X

Abstufung 1 1 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 Differenz 1 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5

4.2.2 Fettgewebe

Fettgewebeklasse 1 2 3 4 5

Abstufung 1 1 1 1 1 Differenz 1 1 1 1

5. Punktevergabe für den Messwertvergleich Fleischigkeit und Fettgewebe

Abweichung Punkte/Fleischigkeitsklasse Punkte/Fettgewebeklasse je Schlachtkörper je Schlachtkörper

treffend eingestuft 2 2

0.5 Stufe abweichend 1 –

1 Stufe abweichend 0 1

1.5 Stufen abweichend –15 –

≥ 2 Stufen abweichend –30 –15

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

6. Mindestanforderungen an den erfolgreichen Messwertvergleich

6.1 In allen drei validierten Bewertungsgruppen Kälber (KV), Banktiere

(MT/OB/RG) und Verarbeitungstiere (MA/RV/VK) muss die Mindestpunkt- zahl für Fleischigkeit und Fettgewebe erreicht werden, damit die Validierung als «insgesamt erfüllt» gilt.

6.2 Als Mindestpunktzahlen für die erfolgreiche Validierung des Geräts gelten

kumulativ:

Fleischigkeit mindestens 75 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich

Fettgewebe mindestens 85 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich

7. Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse

der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

Anhang 7 (Art. 8 Abs. 2)

Zulassung und Überwachung von standortgebundenen und nicht standortgebundenen Klassifizierungsgeräten zur Einstufung der Qualität von Tieren der Schweinegattung

1 Zulassung von nicht standortgebundenen

Klassifizierungsgeräten

1.1 Bevor ein Klassifizierungsgerät in den Anhang 2 Ziffer 3 aufgenommen wird,

führt die beauftragte Organisation eine technische Abnahme und einen Mess- wertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.

1.2 Das Vorgehen richtet sich nach Anhang 7, Ziffern 2.2–2.5. Sofern der Her-

steller einen eigenen technischen Gerätetest vorsieht, ist dieser anzuwenden.

1.3 Die beauftragte Organisation unterbreitet dem Bundesamt sachdienliche

Unterlagen (Gerätebeschrieb, Arbeitsanleitung, Länderzulassungen, soweit vorhanden) sowie die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Mess- wertvergleichs für ein neu zu bezeichnendes Klassifizierungsgerät.

2 Zulassung und periodische Überwachung

von standortgebundenen Klassifizierungsgeräten

2.1 Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie

bei der periodischen Überwachung eines AUTOFOMs oder eines anderen in Anhang 2 aufgenommenen Klassifizierungsgeräts eine technische Abnahme sowie einen Messwertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.

2.2 Die technische Abnahme umfasst die Installationsüberprüfung (Abstandmes-

sungen, Rohrbahnabstände, Transportgeschwindigkeiten) sowie die Sys- temprüfung (Hard- und Software). Dabei wird gemäss den dafür vorgesehe- nen aktuellen Unterlagen des Geräteherstellers vorgegangen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten; im Protokoll müssen zudem die beige- zogenen Unterlagen des Geräteherstellers genau bezeichnet werden.

2.3 Im Messwertvergleich müssen mindestens 130 Schlachtkörper in die Unter-

suchung einbezogen werden. Die Stichprobe setzt sich mindestens wie folgt zusammen:

Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, AS 2021 802

(einschliesslich Schwarte) Schlachttier 14 Tiere 16 Tiere 4 Tiere 2 Tiere 0 Tiere < 83 kg Schlachtgewicht Schlachttier 12 Tiere 22 Tiere 8 Tiere 4 Tiere 2 Tiere 83–89 kg Schlachtgewicht Schlachttier 10 Tiere 20 Tiere 10 Tiere 4 Tiere 2 Tiere > 89 kg Schlachtgewicht

Pro Feld sind möglichst gleich viele Kastraten wie weibliche Tiere einzu- beziehen.

2.4 Die Messung mit dem Ultraschallscanner Logiq 200 Pro erfolgt zum

Zeitpunkt der üblichen Klassifizierung und Wägung, ca. 1 Stunde nach der Tötung des Tiers. Die Schlachthälften werden laufend nach der Waage aus der Schlachtkette ausgeklinkt und gemessen. Gemessen werden:

2.4.1 x1 = die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2

gemessen, und

2.4.2 x2 = die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der

hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.

2.4.3 Jede Schlachthälfte wird zweimal gemessen. Bei Abweichungen von mehr als

1 mm muss die Messung wiederholt werden. Diese Werte werden in die

gültige Formel für das Fat-O-Meater II eingesetzt. Der geschätzte Magerfleischanteil (%) wird mit demjenigen des Klassifizierungsgeräts verglichen.

2.5 Für die Zulassung eines standortgebundenen Klassifizierungsgeräts gelten

folgende Höchstfehlergrenzen bei der Schätzung des Magerfleischanteils:

2.5.1 Mittlere Abweichung vom Klassifizierungsgerät zum Ultraschallscanner

Logiq 200 Pro: <0,5 %;

2.5.2 Streuung der Einzelabweichungen vom Klassifizierungsgerät zum Ultra-

schallscanner Logiq 200 Pro: <2,5 %.

2.6 Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse

der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.

Verordnung des BLW vom 30. November 2021 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW) | Lexipedia | Lexipedia