AS 2022 141
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)
Änderung vom 17. Dezember 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 19. August 20211, beschliesst:
I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19882 zum Parlamentsres- sourcengesetz wird wie folgt geändert:
Art. 4 Reiseentschädigung
1 Die Ratsmitglieder erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland:
a. ein Generalabonnement 1. Klasse der schweizerischen Transportunterneh- men; oder b. einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abon- nements. 2 Ratsmitgliedern, die ihr Motorfahrzeug benützen, werden die Parkgebühren zurück- erstattet. Schäden, die bei diesen Fahrten am Motorfahrzeug entstehen, deckt der Bund. 3 Für Reisen zu offiziellen parlamentarischen Anlässen im Ausland organisiert der Bund die notwendigen Billette. 4 Flugreisen werden organisiert, wenn die Reisezeit mit dem Flugzeug kürzer ist als mit dem Zug und: a. die Reisezeit mit dem Zug mindestens sechs Stunden beträgt; oder b. die Reisezeit mit dem Zug weniger als sechs Stunden beträgt, mit einer Zug- reise jedoch eine oder mehrere zusätzliche Übernachtungen notwendig wer- den.