AS 2023 299
Geschäftsreglement für das Bundespatentgericht (GR-PatGer)
Präambel
Das Bundespatentgericht
erlässt folgendes Reglement:
I
Das Geschäftsreglement vom 28. September 20111 für das Bundespatentgericht wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 4 und 5
4 Die Richterinnen und Richter werden nach ihrer Sachkunde und ihren Sprachkenntnissen ausgewählt. Dabei ist eine möglichst ausgeglichene Belastung der Richterinnen und Richter anzustreben.
5 Eine Anpassung eines Spruchkörpers kann nur aus wichtigen sachlichen Gründen erfolgen. Absatz 4 ist sinngemäss anwendbar. Die Parteien werden über die Gründe für die Anpassung informiert.
Art. 12 Abs. 2 und 3
2 Aufgehoben
3 Das Zirkulationsverfahren, Parteiverhandlungen und mündliche Beratungen werden von der Instruktionsrichterin oder vom Instruktionsrichter geleitet.
Art. 15
Bild- und Tonaufnahmen sind ohne vorgängige Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten in den Räumlichkeiten des Bundespatentgerichts untersagt.
II
Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
30. Mai 2023 | Im Namen des Bundespatentgerichts Der Präsident: Mark Schweizer |