AS 2026 151
Rahmenabkommen vom 28. Oktober 2025
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und
der Regierung der Republik Bulgarien über die Umsetzung
des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zur Unterstützung von Massnahmen
im Bereich der Migration
SR 0.973.221.43; AS 2026 7
Inkrafttreten des Abkommens
Durch Notenaustausch vom 19. Januar 2026 und 31. März 2026 haben die Schweiz und Bulgarien einander notifiziert, dass die Genehmigungsverfahren, die für das Inkrafttreten des vorliegenden Rahmenabkommens erforderlich sind, erfolgreich durchlaufen wurden.
Das Rahmenabkommen ist folglich am 31. März 2026 in Kraft getreten.