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00.096 · Geschäft des Bundesrates · 2000-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. Dezember 2000 über die Auflösung der Linthunternehmung

Ausgangslage

Die Verantwortung für den Unterhalt und die Erneuerung des Linthwerkes soll von der eidgenössischen Linthverwaltung an die Linthkantone (Glarus, St.Gallen, Schwyz, Zürich) übertragen werden. Diese Kantone wollen mit einem Konkordat das Linthwerk weiterführen und erneuern und so den Hochwasserschutz in der Linthebene in eigener Verantwortung gewährleisten.

Es müssen dazu die geltenden Bundesgesetze und -beschlüsse aufgehoben werden, welche bisher die Organisation und die Aufgaben der eidgenössischen Linthverwaltung regelten. Die Liegenschaften und Anlagen des Linthwerkes sollen auf eine neue Anstalt nach kantonalem Recht übertragen werden.

Verhandlungen

Die Vorlage wurde in beiden Räten einstimmig und ohne Diskussion angenommen.

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